Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Beschaffung eines Gesamtsystems (Appliance) für die elektronische Aufenthaltsüberwachung

374123-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Beschaffung eines Gesamtsystems (Appliance) für die elektronische Aufenthaltsüberwachung
OJ S 110/2025 11/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines Gesamtsystems (Appliance) für die elektronische Aufenthaltsüberwachung
Beschreibung: Beschaffung eines Gesamtsystems (Appliance) für die elektronische Aufenthaltsüberwachung (Hardware, Software, Überwachungsgeräte) - Rahmenvereinbarung
Kennung des Verfahrens: b8675924-ce57-4f4c-a922-9ac9d742cae8
Interne Kennung: VG-3000-2025-0049
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mackenzeller Str. 3
Stadt: Hünfeld
Postleitzahl: 36088
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 17 494 236,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 17 494 236,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014: Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 10 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "A 13 Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. (6) Vollständig und zutreffend ausgefüllter Kriterienkatalog (Datei "A 12 Kriterienkatalog") sowie die darin geforderten Anlagen und Informationen. (7) Verbindliche Preisliste für das gesamte Anlege-/Abnahmeequipment gemäß (A)-Kr.-Nr. 2.6.30 der Leistungsbeschreibung/ des Kriterienkatalogs.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Korruption: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Betrug: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Zahlungsunfähigkeit: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung eines Gesamtsystems (Appliance) für die elektronische Aufenthaltsüberwachung
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages einer Gesamtlösung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung als Applicance-Lösung. Dies umfasst die Bereitstellung eines Gesamtsystems mit der benötigten Hardware und Software nebst Lizenzen, sowie die komplette Ausstattung der Überwachungsgeräte inklusive dem benötigten Zubehör. Das Gesamtsystem wird vom Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber betrieben, gewartet und jeweils auf den neusten technischen Entwicklungsstand gebracht. Ein Support mit unterschiedlichen Leveln (1st, 2nd und 3rd Level) für das Gesamtsystem ist vom Auftragnehmer nach festgelegten SLAs bereitzustellen. 1."Elektronische Präsenzkontrolle" (EPK) Das Verfahren "elektronische Präsenzkontrolle" (kurz EPK genannt), wird in der HZD seit dem Jahr 2000 für die hessische Justiz betrieben. In dem Verfahren werden aufgrund von richterlichen Entscheidungen zur Vermeidung einer Untersuchungshaft bzw. als Bewährungsauflage, betroffenen Personen (im Dokument Probanden genannt) Fußfesseln angelegt, die die Aufenthaltsüberwachung der Person im häuslichen Bereich (Hausarrest), nach fest von den Richtern definierten Zeitplänen, ermöglichen. 2. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung" (kurz EAÜ genannt) Wegen der ab 01.01.2011 in § 68b Abs. 1 S.1 Nr. 12 StGB in Kraft getretenen Gesetzesregelung für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung von verurteilten Personen nach Verbüßung der Haftstrafe, wurde ein Betriebs- und Nutzungsverbund der Bundesländer unter dem Vorsitz des Hessischen Ministeriums der Justiz (HMdJ) gegründet und die HZD beauftragt, ein Verfahrensmanagement und eine technische Überwachungszentrale einzurichten und zu betreiben. Die Justiz- und Innenministerien der Bundesländer haben sich über die gemeinsame Nutzung des hessischen Systems verständigt. Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ)" werden mit Hilfe eines GPS-Trackers Verbots- und Gebotszonen kontrolliert. Zudem können Alkoholkontrollen verhängt werden. 3. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug" (ELAST) Im Jahr 2014 kam eine Gesetzesänderung zur Lockerung des Strafvollzuges in Hessen mit dem Verfahren ELAST (elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug) hinzu. Hier werden sogenannte "Freigänger" mit der elektronischen Fußfessel überwacht. 4. Überwachung der "häuslichen Gewalt" Seit 2024 kann als Ergänzung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch die Domestic Violence Technologie eingesetzt werden. Derzeit wird zudem eine Gesetzesänderung des Gewaltschutzgesetzes vorbereitet, die ein gerichtlich angeordnetes Kontakt- und Annäherungsverbote durch Einsatz dieser Technologie überwachen soll. Dieses Gesetz wird voraussichtlich 2025 in Kraft treten. Die Überwachung der oben genannten Verfahren wird durch zwei Instanzen durchgeführt. - Die "Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder" (kurz GÜL genannt) übernimmt die fachliche ("juristische") Überwachung der Probanden und hält auch direkten Kontakt zu diesen. - Das "Technische Monitoring Center" (kurz TMC genannt) übernimmt die technische Überwachung und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Überwachungsgeräte verantwortlich. Die allgemeinen Anforderungen und die Anforderungenan das Zentrale Gesamtsystem sind in Kapitel 2.1 sowie in Kapitel 3.1 der Leistungsbeschreibung (B 03 Leistungsbeschreibung) beschrieben. Die Anforderungen an die Überwachungssoftware ist in Kapitel 3.2 beschrieben, die Anforderungen an die dezentralen Überwachungseinheiten sind in Kapitel 3.3 beschrieben. Die Anforderungen an das Anlegen und das Ablegen der Überwachungseinheiten ist in Kapitel 3.4 beschrieben. Im Anhang sind Informationen über die zu liefernden Konzepte enthalten.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Rahmenvertrags beginnt am 01.11.2025. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens 48 Monate nach Laufzeitbeginn . Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet (siehe Ziff. 27.1 der Datei "B 01 Rahmenvereinbarung")
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 17 494 236,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 17 494 236,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 17.494.236,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestanforderung: Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "A 08 Referenz") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") über die Lieferung und den Betrieb eines Gesamtsystems (Appliance) für die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Auftrag eines demokratischen, souverä-nen Staates. Die Appliance umfasst sämtliche für das Gesamtsystem erforderliche Soft- und Hardware sowie dezentrale Überwachungsgeräte. In der eingereichten Referenz müssen - mindestens 500 aktive dezentrale Überwachungsgeräte mit GNSS-Überwachung und - mindestens 20 aktive dezentrale Überwachungsgeräte ohne GNSS-Überwachung kumulativ eingesetzt worden sein. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenz bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Das geforderte Kriterium zum Nachweis der der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden zwingend aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Nachweis eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO/IEC 27001: Mindestanforderung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über ein im Unternehmen vorhandenes und nach ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS). Das Zertifikat ist in Kopie dem Angebot beizufügen (Datei "A 09 Zertifizierung ISMS"). Das geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden zwingend aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Angabe von Umsatzzahlen: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "A 07 Umsatzzahlen").
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Bewertungskriterien in Datei "A 12 Kriterienkatalog"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis gemäß wertungsrelevanter Gesamtangebotssumme im Preisblatt (A 03 Preisblatt), Feld H50. Die wertungsrelevante Gesamtangebotssumme wird in Preispunkte umgerechnet (siehe Ziff. 6.2 in Datei "A 00 Ausschreibungsbestimmungen")
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmen und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: DE 113823665
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Z6-Vergabestelle
Telefon: +49 611340 0
Fax: +49 611340 1150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a79dbc10-9c88-4d82-b287-56d1011245a3-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Beschreibung: Verlängerung der Angebotsfrist.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7cbd932b-9715-4403-aeeb-b45bc46da474 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/2025 09:47:24 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 374123-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 110/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/06/2025

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Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Nauheim
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Neu-Anspach
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Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
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Neustadt (Hessen)
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Niedenstein
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Niedernhausen
Niestetal
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Oberaula
Obertshausen
Oberursel
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Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
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Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Rabenau
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
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Reinheim
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Rödermark
Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
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Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
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Selters (Taunus)
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Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
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