5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55300000 Restaurant- und Bewirtungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage eines Dienstleistungskonzessionsvertrages (Pacht- und Betriebsführungsvertrages) mit einer Laufzeit von 10 Jahren zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption durch die Konzessionsgeberin von weiteren 5 Jahren.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurhausplatz 1
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage eines Dienstleistungskonzessionsvertrages (Pacht- und Betriebsführungsvertrages) mit einer Laufzeit von 10 Jahren zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption durch die Konzessionsgeberin von weiteren 5 Jahren.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pacht
Beschreibung: Aufgeteilt in: a. Höhe Festpacht für Restaurant / Biergarten (20 %) b. Höhe Umsatzpacht nach Maßgabe des Miet- und Gebrauchsüberlassungsvertrags (30 %)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Güte und Qualität des Gastronomiekonzepts (Restaurant/Veranstaltung)
Beschreibung: Güte und Qualität des Gastronomiekonzepts (Restaurant/Veranstaltung)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Catering-Konzept in Bezug auf die verschiedenen Veranstaltungsformate (z. B. Flying-Buffet etc., Marketing-Konzept, Sonderveranstaltungen)
Beschreibung: Catering-Konzept in Bezug auf die verschiedenen Veranstaltungsformate (z. B. Flying-Buffet etc., Marketing-Konzept, Sonderveranstaltungen)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Personalkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lebensmittelkonzept
Beschreibung: Lebensmittelkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umfassendes Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Umfassendes Nachhaltigkeitskonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des benannten Führungspersonals bzw. einzelner Fachkräfte
Beschreibung: Qualifikation und Erfahrung des benannten Führungspersonals bzw. einzelner Fachkräfte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: TriWiCon Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden