5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste, 71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71311100 Unterstützende Leistungen im Tief- und Hochbau, 71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71321100 Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft, 71322100 Baukostenberechnung im Tief- und Hochbau, 71324000 Baukostenberechnung, 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen, 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen, 71540000 Bauverwaltungsleistungen, 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 14/11/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31.12.2025 // Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Diese Erklärungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. // Die Rahmenvereinbarung soll mit maximal 6 Bietern abgeschlossen werden. Es entscheidet die Rangfolge gemäß Wertungsmatrix. Diejenigen 6 Bieter mit den höchsten Gesamtpunktzahlen sollen vertraglich gebunden werden. // Es gilt das Selbstausführungsgebot (keine Nachunternehmer). // Ergänzungen zu 5.1.3 und 5.1.4: geplante Laufzeit 3 Jahre Grundlaufzeit + 2 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Um zum Ausschreibungsverfahren zugelassen zu werden, hat der Bieter nachfolgende Erklärungen zur Eignung zu bestätigen: // Insolvenzverfahren: Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. // Erklärungen zu gesetzlichen Verpflichtungen: Wir sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen. // Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. // Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. // Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. // Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellten (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). // Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). // Wir erklären, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. // Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. // Einhaltung von Sanktionen und Embargos a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. // b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. // c) Wir versichern, - dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. // d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. // Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. // Weiter siehe Abschnitt 5.1.6
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Benennung von mindestens zwei und höchstens fünf Mitarbeiter/innen mit einem Hochschulabschluss (Diplom, Ba-chelor, Master oder vergleichbarer Hochschulabschluss) als Bauingenieur, Wirtschaftsingenieur, Elektrotechniker, Betriebswirt (BWL) oder vergleichbaren Studiengängen und einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren benannt werden. // Nennenswerte Erfahrungen des Bewerbers in der Kalkulation von Bauleistungen für Infrastrukturprojekte oder Prüfung / Bewertung von Kalkulationen bzw. Angeboten für Bauleistungen in Infrastrukturprojekten: Nennenswerte Erfahrungen sind dann nachgewiesen, wenn der Bewerber in den letzten 8 Jahren (seit 2017) in Infrastrukturprojekten innerhalb der EU (einschließlich UK, Norwegen und Schweiz) Bau-preisermittlungen, Baupreisprüfungen und/oder bei Bauleistungen kalkulatorische Beratungen durch-geführt hat (i) entweder beim jeweiligen Bauherrn oder (ii) als Auftragnehmer und mit diesen Leistun-gen einen Mindestumsatz von insgesamt mindestens 1,5 Mio. EUR netto seit 2017 erwirtschaftet hat. Zum Nachweis ist Folgendes per Eigenerklärung in einer selbst erstellten Unterlage darzustellen: Be-schreibung der wesentlichen erbrachten Leistungen des Bewerbers in den Jahren 2017 ff. mit Anga-ben zu Projektbezeichnung und -kurzbeschreibung, Jahr der Leistung, Art und Umfang der erbrachten Leistungen und Information dazu, ob und inwiefern die vom Bewerber benannten Mitarbeiter mitge-wirkt haben, Bauherr (mit Benennung eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten [Telefon oder Mail]), erzielter Umsatz netto (aufgeschlüsselt nach Projekten und Jahren). Sollte der Umsatz in einer ARGE erwirtschaftet worden sein, ist nur der Umsatz darzustellen und wird für die Bewertung herangezogen, der auf den Bewerber entfallen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben bei den jeweiligen Auftraggebern zu überprüfen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestanforderung: Als Referenzen sind mind. 2 Infrastruktur-Bauprojekte in den vergangenen 8 Jahren (seit 2017, beendet oder laufend) mit einer Größenordnung von mindestens 10 Mio. Euro (Angebotssumme) zu benennen, in denen der Bewerber Baupreisermittlungen, Baupreisprüfungen und/oder kalkulatorische Beratungen entweder auf Seiten des jeweiligen Auftraggebers oder als Auftragnehmer durchgeführt hat. Zum Nachweis ist Folgendes per Eigenerklärung in einer selbst erstellten Unterlage darzustellen: Projektbezeichnung und -kurzbeschreibung, stichwortartige Benennung der vom Bewerber erbrachten, wesentlichen Leistungen (nach Art und Umfang), Angebotssumme, Jahr der Leistung, Bauherr bzw. Auftraggeber (mit Benennung eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten [Telefon oder Mail]). Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben bei den jeweiligen Auftraggebern zu überprüfen. Sollten die Leistungen als Teil einer ARGE erbracht worden sein, sind nur die vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen darzustellen und werden für die Bewertung herangezogen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: 70%ige Wichtung des Honorars (fiktive Wertungssumme gem. Anlage Wertungsmatrix) Bewertungshinweise sh. Tabellenblatt "Bewertungs- Anwendungshinweise der Anlage Wertungsmatrix.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung
Beschreibung: 30%ige Wichtung der Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen (gem. Anlage Wertungsmatrix) Jeder Bieter hat mindestens 2 Personen bis maximal 5 Personen mit der nach den Vergabeunterlagen geforderten Mindestqualifikation als einzusetzendes Personal im Tabellenblatt "Anlage 2 Vergütungsvereinbarung" anzugeben. Für die Angebotswertung wird die Qualifikation in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte bewertet. Bewertungshinweise sh. Tabellenblatt "Bewertungs- Anwendungshinweise" der Anlage Wertungsmatrix.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Verdingungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. // Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) - DB AG - Beschaffung Infrastruktur