1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: KfW Bankengruppe
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beratungsleistungen im Zahlungsverkehrsmanagement
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Umsetzungsleistungen, deren Gegenstand die Umsetzung fachlicher, operativer oder prozessualer sowie regulatorischer und/oder technischer Vorgaben an den Zahlungsverkehr ist. Der Leistungsgegenstand umfasst alle Themenbereiche bezüglich des Zahlungsverkehrs für die Unternehmen des KfW-Konzerns (ohne DEG) und die dabei eingesetzten IT-Systeme und Prozesse bezüglich geplanter Neu- und Weiterentwicklungen im Umfeld des Zahlungsverkehrs. Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen unter Zugrundelegung einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren auf insgesamt 19.800 Personentage. (Weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen)
Kennung des Verfahrens: 1c42fbb2-2fa8-4cf9-9b0e-42215551a9c6
Interne Kennung: KfW-2025-0007
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79412000 Beratung im Bereich Finanzverwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen. 2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien im Bieterassistenten und ggf. anhand von Erklärungen und Nachweisen, die auf externer Anlage einzureichen sind. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beratungsleistungen im Zahlungsverkehrsmanagement
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Umsetzungsleistungen, deren Gegenstand die Umsetzung fachlicher, operativer oder prozessualer sowie regulatorischer und/oder technischer Vorgaben an den Zahlungsverkehr ist. Der Leistungsgegenstand umfasst alle Themenbereiche bezüglich des Zahlungsverkehrs für die Unternehmen des KfW-Konzerns (ohne DEG) und die dabei eingesetzten IT-Systeme und Prozesse bezüglich geplanter Neu- und Weiterentwicklungen im Umfeld des Zahlungsverkehrs. Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen unter Zugrundelegung einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren auf insgesamt 19.800 Personentage. (Weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen)
Interne Kennung: 9e7a8d32-5f1e-4673-9b39-c3e88d3e15dc
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79412000 Beratung im Bereich Finanzverwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Rahmenvereinbarung, Ziffer 9.1: Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zugang des Zuschlagschreibens beim Auftragnehmer zustande. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers – dies meint seine Fähigkeit entweder zur Teilnahme am ersten Miniwettbewerb oder zur Ausführung des ersten Einzelauftrags, der gemäß Ziffern 5.2, 5.5 oder 6 oben ohne Miniwettbewerb vergeben würde –, beginnt am 15.12.2025 (aber nicht früher als mit Zugang des Zuschlagschreibens, falls dieser erst nach dem vorbezeichneten Tag erfolgt). Die Rahmenvereinbarung endet automatisch (ohne, dass es einer Kündigung bedarf) mit Ablauf des 14.12.2029, es sei denn, die KfW übt ihre folgende Verlängerungsoption aus: Die KfW hat die Option, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung in Textform (§ 126b BGB), die spätestens bis Ablauf des 14.12.2028 abgeschickt sein muss, bis zum Ablauf des 14.12.2031 zu verlängern; im Fall der Optionsausübung endet die Rahmenvereinbarung automatisch (ohne, dass es einer Kündigung bedarf) mit Ablauf des vorbezeichneten Tages.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Rahmenvereinbarung, Ziffer 8.2: Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das ge-schätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinba-rung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Me- thoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungs-beschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Än-derung des Bedarfs der KfW entsteht oder d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet die KfW die Themen Klimaschutz (CO2-Einsparung und Kompensierung) und soziale Ziele (Flexibilität von Arbeitszeit- und -ort, Gesundheitsvorsorge, sowie Aus- und Weiterbildung).
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskriterien gemäß "Wertungsmatrizes Zuschlagskriterien" in den Vergabeunterlagen.
Beschreibung: Leistungskriterien: 1. Konzept zur Anbindung der KfW Payments-Plattform an Instant Payments (TIPS Bundesbank) inklusive Entwurf dreier repräsentativer Use Cases für die KfW und/oder IPEX, 2. Konzept für eine Liquiditäts- und Cashmanagementlösung: Ablösung manueller dispositiver Prozesse zugunsten einer technisch gestützten Lösung inkl. Umsetzungsplan und -empfehlungen. 3. Beschreibung eines konkreten Learnings aus einem Inspect & Adapt bzw. aus einer Retrospektive zu einem der größeren Zahlungsverkehrsprojekte der letzten 3 Jahre in Deutschland/Österreich/Schweiz. 4. ESG-Kriterien, 5. Bieterbefragung. (Weitere Informationen siehe Wertungsmatrizes zu Zuschlagskriterien und ESG-Kriterien in den Vergabeunterlagen.)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/08/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 133 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 5
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Pläne u.a. der EZB zur Einführung des digitalen Euro als Retail und Wholesale CBDC weiter fortgeführt werden, und es zwischen den Jahren 2028 und 2030 zu einer Einführung und Umsetzung kommt. Der Wholesale CBDC ist für die KfW dabei von besonderer Relevanz, insbesondere durch ihre Refinanzierungs- und Emissionsaktivität am Kapitalmarkt. Es bestehen bereits Absichtserklärungen, staatliche Gelder wie Kindergeld, aber auch Bürgergeld in Form eines CBDC auszuzahlen. Die Auftraggeberin muss diese Strömungen daher beobachten und mindestens den Wholesale CBDC bedienen. Zur Geldverrechnung sind dazu Anpassungen an TPH (ZV-Plattform von PPI) vorzunehmen, und auch die Bundesbankkontenstruktur ist zu erweitern und zu pflegen (bspw. TIPS Konten zu integrieren). Die EZB selbst befindet sich noch im Klärungs- und Vorbereitungsprozess welche CBDCs (Retail und Wholesale) in welcher Form zukünftig umgesetzt und eingeführt werden. Erste Skizzierungen und Ideen der EZB sind der KFW seit Ende 2023 bekannt. Die Umsetzungsphase kann damit (bei einer Laufzeitbegrenzung auf vier Jahre) unmittelbar in den Zeitraum des Rahmenvertragsendes (voraussichtlich Jahresende 2029) fallen. Dadurch ergibt sich für die KfW ein unmittelbares Transitionsrisiko, da davon ausgegangen werden muss, dass die bis zu diesem Zeitpunkt eingesetzten Berater in die KfW-spezifische technische und fachliche Architektur eingearbeitet sind, in laufenden Projekten arbeiten und bereits intensiv in der Analyse- und Konzeptionsphase des digitalen Euro eingebunden waren. Ein Dienstleisterwechsel durch eine sich unmittelbar anschließende neuen Rahmenvereinbarung (voraussichtlich ab Jahresbeginn 2030) könnte nicht ausgeschlossen werden und würde (im Vergleich zu einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von sechs Jahren) gerade in einer solchen Phase zu prohibitiv hohen und aus Projektsicht zu zeitaufwändigen Einarbeitungskosten führen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: KfW Bankengruppe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KfW Bankengruppe
Registrierungsnummer: fd94aca1-1b6d-46bf-8af7-a7cf556a74f7
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6974310
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 2018de2d-ad7b-4cc2-b0a6-8baab0edf709
Abteilung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bundeskartellamt
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4030de43-bfee-4f5d-bd93-052ee734270c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/05/2025 08:58:08 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 349211-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 103/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/05/2025