2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60590
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 750 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 10 750 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern für die Angebotsphase: siehe Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb Anlage 1 Auswahlkriterium 1.1 Qualifikation des Fachpersonals (maximal erreichbare Punkte 100 Pkt) - Qualifizierte Fachkräfte für Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (maximal erreichbare Punkte 20) - Qualifizierte Fachkräfte für Leistungen der Tragwerksplanung (maximal erreichbare Punkte 20) - Qualifizierte Fachkräfte für Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 1-8 (maximal erreichbare Punkte 20 ) - Qualifizierte Fachkräfte für Leistungen der Fachplanung Brandschutz (maximal erreichbare Punkte 20 ) - Qualifizierte Fachkräfte für Leistungen der Fachplanung Bauphysik (maximal erreichbare Punkte 20) 1.2 Referenzen (maximal erreichbare Punkte 325 Pkt) - Objektplanung Gebäude (maximal erreichbare Punkte 50) - Tragwerksplanung (maximal erreichbare Punkte 40) - Technische Ausrüstung (maximal erreichbare Punkte 60) - Brandschutz (maximal erreichbare Punkte 60) - Bauphysik zu Wärmeschutz und Energiebilanz (maximal erreichbare Punkte 40) - Bauphysik zur Bauakustik (maximal erreichbare Punkte 20) - Referenzen als Generalplaner (maximal erreichbare Punkte 55) Maximal erreichbare Punkte insgesamt 425 Pkt
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Einigung mit Gläubigern) Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrugsbekämpfung: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben - dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage von - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Angaben - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage von - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.