5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport, 92600000 Dienstleistungen im Sport
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hessenweit - hier: Darmstadt, kreisfreie Stadt
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hessenweit - hier: Frankfurt am Main, kreisfreie Stadt
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hessenweit - hier: Offenbach am Main, kreisfreie Stadt
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hessenweit - hier: Wiesbaden, kreisfreie Stadt
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hessenweit - hier: Offenbach, Landkreis
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hessenweit - hier: Gießen, Landkreis
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hessenweit - hier: Kassel, kreisfreie Stadt
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Landkreis (DE734)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hessenweit - hier: Kassel, Landkreis
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Kooperationsvertrag beginnt am 01.08.2025. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 24 Monate und kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Leistungsbeschreibung (Ziffer 7, Anlage D.03): Der Auftragnehmer verpflichtet sich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Auswahl und Beauftragung von Unterauftragnehmern sowie bei der Beschaffung von Materialien zu berücksichtigen. Dies beinhaltet die Berücksichtigung von umweltfreundlichen Materialien und ressourcenschonenden Arbeitsweisen. Anwendung finden diese Prinzipien immer, wenn innerhalb des Programms externe Kosten an die Auftraggeberin in voller Höhe weitergegeben werden (vgl. 5.1.7.4, 5.2.9, 5.2.10 der Leistungsbeschreibung, Anlage D.03). Beide Parteien verpflichten sich, durch regelmäßige Überprüfungen und Kommunikation sicherzustellen, dass diese Prinzipien durchgängig eingehalten werden. +++ Zuschlagskriterien (Ziffer 2.6, Anlage B.06 und A.02): Qualitätskriterium 2.6: Nachhaltigkeit CO2-Reduktion Ziel des Qualitätskriteriums Nachhaltigkeit: Im Rahmen der Leistungserbringung soll neben der Gesundheitsförderung von Schülern auch der Umweltschutz als nachhaltiges qualitatives Kriterium berücksichtigt werden. Bitte beschreiben Sie ergänzend im Konzept (Anlage B.06) zu den Kriterien 2.1.1 bis 2.1.10, wie Sie für ein Vertragsjahr die CO2-Emmissionen für den Transport der Gerätschaften/Trainingshilfen und der Trainer zu den einzelnen Maßnahmen erheben, vermeiden und ggf. reduzieren.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis: Gesamtpreis für ein Vertragsjahr (= Multiplikation der Einzelpreise mit der Schätzmenge p. a.
Beschreibung: - Pauschalpreis einmalige Initialaufgaben ohne Konzeptarbeit gemäß Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Stundensatz Anpassung Umsetzungskonzept je Handlungsfeld gemäß Ziffer 5.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Stundensatz Entwicklung weiteres Handlungsfeld 5.1.1, 5.3 und 5.4 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Pauschalpreis Projektleitung je Vertragsjahr gemäß Ziffer 5.1.2 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Pauschalpreis Evaluation und Dokumentation je Vertragsjahr gemäß Ziffer 5.1.3 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Stundensatz Social Media gemäß Ziffer 5.1.7.1, Website gemäß Ziffer 5.1.7.2, Newsletter gemäß Ziffer 5.1.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Stundensatz Promotion-Material gemäß Ziffer 5.1.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Stundensatz Veranstaltung/Event je Vertragsjahr (ohne Personalaufwand) gemäß Ziffer 5.1.7.5 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Stundensatz ein Trainer Veranstaltung/Event je Vertragsjahr gemäß Ziffer 5.1.7.5 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Pauschalpreis pro Fahrt-Kilometer für Veranstaltungen/Events je Vertragsjahr gemäß Ziffer 5.1.7.5 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Pauschalpreis Betreuung Multiplikatoren je Vertragsjahr gemäß Ziffer 5.1.7.9 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Pauschalpreis Schulmaßnahme mit Einführungsveranstaltung je Veranstaltung gemäß Ziffer 5.2.1 und 5.2.2 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Pauschalpreis Schulmaßnahme ohne Einführungsveranstaltung je Veranstaltung gemäß Ziffer 5.2.2 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Pauschalpreis Fortbildung für Lehrkräfte je Veranstaltung gemäß Ziffer 5.2.3 und 5.2.3.1 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Pauschalpreis Fortbildung für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst je Veranstaltung gemäß Ziffer 5.2.3 und 5.2.3.2 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Pauschalpreis Fortbildung für Sportstudierende je Veranstaltung gemäß Ziffer 5.2.3 und 5.2.3.3 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Pauschalpreis Nutzung für Ausstattung bzw. Gerätschaften, Trainingshilfen, Aufbewahrungs- u. Transportmittel je Vertragsjahr gemäß Ziffer 5.2.7, 5.2.7.1, 5.2.7.2 und 5.2.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Pauschalpreis Materialwartung je Vertragsjahr gemäß Ziffer 5.2.8 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Stundensatz Entwicklung analoge Lernmaterialen gemäß Ziffern 5.2.9, 5.3 Nr. 5 und 5.4 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Stundensatz Entwicklung digitale Lernmedien gemäß Ziffern 5.2.10, 5.2.10.1, 5.3 Nr. 5 und 5.4 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Pauschalpreis Betrieb der App je Vertragsjahr gemäß Ziffer 5.2.10.2 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Pauschalpreis Online-Kurs je Veranstaltung gemäß Ziffer 5.2.10.3 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Stundensatz Tätigkeiten der Projektleitung Fortbildung Mentoren Psychische Gesundheit/Resilienz und weitere Handlungsfelder gemäß Ziffer 5.3 Nr. 3 und 6 sowie 5.4 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Stundensatz Administration Fortbildung Mentoren Psychische Gesundheit/Resilienz und weitere Handlungsfelder gemäß Ziffer 5.3 Nr. 3 und 6 sowie 5.4 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Stundensatz Tätigkeiten der Projektleitung Schulmaßnahmen Psychische Gesundheit/Resilienz und weitere Handlungsfelder gemäß Ziffer 5.3 Nr. 4 und 7 sowie 5.4 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) - Stundensatz Administration Schulmaßnahmen Psychische Gesundheit/Resilienz und weitere Handlungsfelder gemäß Ziffer 5.3 Nr. 4 und 7 sowie 5.4 der Leistungsbeschreibung (Anl D.03)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zielgruppenanalyse
Beschreibung: Beschreibung der erreichten Zielgruppen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Maßnahmen an Schulen mit/ohne Einführungsveranstaltung
Beschreibung: Nachvollziehbare Beschreibung der Maßnahme/Veranstaltung und Überblick über den Ablauf.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lernmedien
Beschreibung: Beschreibung der Lernmedien (digital und analog) und Einsatzmöglichkeiten derer (zur besseren Nachvollziehbarkeit können gerne beispielhaft Bilder und/oder, Grobentwürfe und/oder bereits vorhandene der Lernmaterialien ähnlicher Leistungen in das Konzept eingefügt wer-den).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4,20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Eqipment-Förderung
Beschreibung: Beschreibung der Equipment-Förderung, grobe Übersicht über den Ablauf und Nachvollziehbarkeit der Beschaffung von Equipment (z. B. Aufbau & Pflege Händlernetzwerk).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Website, Newsletter und Social Media
Beschreibung: Beschreibung der Website, welche Inhalte werden dargestellt, welche Aktionen können durchgeführt werden (grobe Übersicht und/oder Mockups sind ausreichend). Beschreibung des Einsatzes eines E-Mail-Newsletters und Darstellung der Inhalte (grobe Übersicht ist ausreichend). Beschreibung der Nutzung von Social Media, insbesondere Facebook und Instagramm.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Timeline
Beschreibung: Ein grober Zeit-Maßnahmen-Plan, insbesondere für die Fortbildungsveranstaltungen und die Akquise ist aufzuführen/zu beschreiben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausstattung (Gerätschaften, Trainigshilfen, Transportmittel)
Beschreibung: Beschreibung der vorgesehenen Ausstattung bzw. Gerätschaften, Trainingshilfen und Transportmittel inkl. Anzahl der einzusetzenden Gerätschaften, wünschenswert ist das Einreichen von beispielhaftem Bildmaterial im Konzept zur besseren Nachvollziehbarkeit.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kommunikation mit den Teilnehmenden der Settings
Beschreibung: Nachvollziehbare Darstellung der Kontaktaufnahme zu Schulen/Lehrkräften zur Akquise, Zusammenarbeit mit Schulen und Betreuung der Multiplikatoren bei Fragen zum Präventionspro-gramm.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Akkreditierung
Beschreibung: Berücksichtigung der Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen im Konzept (z. B. im Zeit-Maßnahmen-Plan oder an einer anderen Stelle im Konzept).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Hessisches Kultusministerium und ZFS
Beschreibung: Nachvollziehbare Darstellung der Zusammenarbeit mit dem hessischen Kultusministerium im Zusammenhang mit dem Programm "Gesundheit & Bildung" sowie der Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung (ZFS).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Programmziele
Beschreibung: Darstellung und Erläuterung von mindestens drei Programmzielen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zielgruppenanalyse
Beschreibung: Beschreibung der erreichten Zielgruppe.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einführungsveranstaltung für Lehrkräfte
Beschreibung: Nachvollziehbare Beschreibung der Maßnahme/Veranstaltung und Überblick über den Ablauf und Inhalte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Maßnahme an Schulen für die Zielgruppe Schülerinnen und Schüler
Beschreibung: Nachvollziehbare Beschreibung der Veranstaltung/des Kurses, Überblick über Ablauf und Inhalte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Elternpartizipation
Beschreibung: Nachvollziehbare Beschreibung der Möglichkeiten der Elternpartizipation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung Projektleiter im Bereich Gesundheitsförderung (allgemein außerhalb der Rolle als Projektleiter)
Beschreibung: Berufserfahrung Projektleiter im Bereich Gesundheitsförderung (allgemein außerhalb der Rolle als Projektleiter)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung Projektleiter im Bereich Gesundheitsförderung in der Rolle Projektleitung
Beschreibung: Berufserfahrung Projektleiter im Bereich Gesundheitsförderung in der Rolle Projektleitung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4,20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung Projektleiter (Anzahl Maßnahmen im Bereich Gesundheitsföderung)
Beschreibung: Berufserfahrung Projektleiter (Anzahl Maßnahmen im Bereich Gesundheitsförderung)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung Trainer 1 im Bereich Gesundheitsförderung
Beschreibung: Berufserfahrung Trainer 1 im Bereich Gesundheitsförderung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung Trainer 2 im Bereich Gesundheitsförderung
Beschreibung: Berufserfahrung Trainer 2 im Bereich Gesundheitsförderung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeit CO2-Reduktion
Beschreibung: Bitte beschreiben Sie ergänzend im Konzept zu den Kriterien 2.1.1 bis 2.1.10, wie Sie für ein Vertragsjahr die CO2-Emmissionen für den Transport der Gerätschaften/Trainingshilfen und der Trainer zu den einzelnen Maßnahmen erheben, vermeiden und ggf. reduzieren
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,50
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen