Deutschland – Dienstleistungen im juristischen Bereich – Rahmenvertrag FAIR Juristische Beratungsleistungen im Bereich Vergabe-, Vertrags- und Baurecht

342439-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Dienstleistungen im juristischen Bereich – Rahmenvertrag FAIR Juristische Beratungsleistungen im Bereich Vergabe-, Vertrags- und Baurecht
OJ S 101/2025 27/05/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
E-Mail: sg224@gsi.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag FAIR Juristische Beratungsleistungen im Bereich Vergabe-, Vertrags- und Baurecht
Beschreibung: Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag im Bereich Vergabe-, Vertrags- und Baurecht. Der Vertrag wird beendet entweder bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren oder bei Erreichen des maximalen Vergabevolumens (8.000 h für die Gesamtvertragslaufzeit).
Kennung des Verfahrens: cd0cbbf5-a09c-448b-a74f-83f9fa3a4529
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvertrag FAIR Juristische Beratungsleistungen im Bereich Vergabe-, Vertrags- und Baurecht
Beschreibung: Die Zielsetzung der vergabe-, vertrags- und baurechtlichen Beratung durch den Auftragnehmer ("AN") ist: 2 / 5 1. eine konstruktive und effektive Unterstützung der Projektleitung bzw. des baubetrieblichen Vertrags- und Nachtragsmanagements des AG bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme durch die rechtliche Begleitung des Projekts; 2. generell die Durchsetzung von im Rahmen des Projektes entstehenden Ansprüchen des AG gegen Auftragnehmer oder andere Dritte, sowie die Abwehr von unberechtigten Ansprü-chen gegen den AG; 3. die Abwicklung von anfallenden Aufgaben der vergabe-, vertrags- und baurechtlichen Be-ratung. Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen und Aufgaben der juristischen Bera-tung nach dem Grundsatz der größtmöglichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu er-füllen, die Anordnungen, Vorgaben und Anregungen des Auftraggebers zu beachten und ggf. die entsprechenden Unterlagen und Vorlagen des Auftraggebers zu verwenden (dies wird im Einzelnen bei Leistungsbeginn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer festgelegt). Des Weiteren werden die Leistungen des Auftragnehmers in den Abstimmungs- und Entscheidungsprozess des Auftraggebers integriert (entsprechende Prozessschemata wer-den zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt). Der AN hat bei der Ausführung der juristischen Beratungsleistungen die Leistungsinhalte der an der Planung und am Bau Beteiligten in den einzelnen Ausschreibungs- und Ausführungs-phasen des Projektes zu berücksichtigen. Die dem AN vorgelegten Unterlagen und Leistun-gen des AG und anderer Projektbeteiligter entbinden ihn nicht von seiner Verpflichtung zur selbstständigen Prüfung dieser Unterlagen und der darauf beruhenden Leistungen der ande-ren Projektbeteiligten auf offensichtliche Fehler hin (Plausibilitätsprüfung) sowie von seiner Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm selbst geschuldeten Leistungen. Insbesondere sind folgende Projektphasen innerhalb des Projektauftrags rechtlich zu begleiten:- Erstellung der Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse),- Ausschreibungen und Vergaben,- Planung und Bauausführung,- Abnahme und Inbetriebnahme der Maßnahme,- Abrechnung der jeweiligen Aufträge,- Abschluss des Projektes / Zusammenstellen der Dokumentation. Neben den regelmäßigen Berichtspflichten entsprechend den Vorgaben in den einzelnen Leistungsbildern (vgl. Leistungsbeschreibung) ist der AN verpflichtet, dem AG jeweils unverzüglich schriftlich über Termin- oder Kostenüberschreitungen oder andere negative Auswirkungen auf das Projekt zu berichten.
Interne Kennung: 21/50089440FAIR
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
Menge: 8 000 Stunden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann vom Auftraggeber optional 1x um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung zeigt der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende an.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Darmstadt
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2023
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: KNH Rechtsanwälte Hochstadt und Partner PartGmbB
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebotsformblatt vom 18.08.2022
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 1 316 000,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftragsvergabe KNH Rechtsanwälte
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/10/2022
Datum des Vertragsabschlusses: 20/10/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 618290-2022
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB geht es um zusätzliche Dienstleistungen, die „(…) erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden wären“. Die hier in Rede stehende Auftragserweiterung betrifft zunächst solche Leistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen enthalten waren und auch die Qualität von zusätzlichen Leistungen beinhalten. Denn es handelt sich nicht um einen kompletten Ersatz von Leistungen, sondern Leistungen, die zu sätzlich hinzutreten. Die angestrebte Auftragserweiterung betrifft auch „zusätzliche“ Leistungen. Denn der Rahmenvertrag enthielt hinsichtlich des Auftragsumfangs und der Dauer begrenzte Leistungspflichten. Richtigerweise ist auch in derartigen Fällen einfacher Mehrbestellungen der ursprünglichen Leistungen der Tatbestand zu sätzlicher Leistungen gegeben. Die Leistungen müssen zudem nachträglich erforderlich geworden sein. Die Ausnahmebestimmung ist eng auszulegen und erfordert die Feststellung der Notwendigkeit der Leistungsergänzung. Auch dies ist vorliegend aufgrund der Änderungen des Projektzuschnitts – zu einem Zeitpunkt als der ursprüngliche Auftrag schon lange vergeben war (8,5 Monate nach Zuschlagserteilung) – müssen die Leistungen für eine längere Laufzeit erbracht werden. Die Erforderlichkeit der weiteren Erbringung der Rechtsberatungsleistungen kann nicht in Frage gestellt werden. Des Weiteren muss ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen können und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden sein. Beide vorgenannten Voraussetzungen müssen vorliegen. Fraglich ist, ob der Begriff „nicht erfolgen kann“ mit einer technischen und wirtschaftlichen Unmöglichkeit gleichgesetzt werden muss. Das ist allerdings zu verneinen. Nach absolut herrschender Meinung ist eine objektive Unzweckmäßigkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Gesichtspunkte ausreichend. Es reicht in diesem Kontext aus, die Beschaffung der zusätzlich benötigten Leistungen von einem anderen Unternehmen zwar möglich, aber spürbar schwieriger oder beträchtlich teurer als die Beschaffung vom ursprünglichen Auftragnehmer sein muss. Eine solche objektive Unzweckmäßigkeit ist zu bejahen. Es reichen in diesem Zusammenhang technische oder wirtschaftliche Gründe aus. Die wirtschaftlichen Gründe bestehen in dem Wissensverlust und Einbußen an Effizienz. Es geht das wichtige Vertragswissen in einem langjährigen Projekt verloren. Risiken aus der mehrjährigen juristischen Betreuung der Verträge sind einem neuen Bieter möglicherweise nicht präsent. Eine wirksame kontinuierliche Behandlung von Risiken aus Vertragsanpassung, Fristenmanagement, Vertraulichkeit und Fördermitteln erscheint insoweit nur schwerlich absicherbar. Die enge Zusammenarbeit mit der baubetrieblichen Beratung muss neu aufgebaut werden. Insgesamt ist mit erheblichen Mehraufwendungen für die Einarbeitung zu rechnen, wobei voraussichtlich nicht alle Vertragsrisiken eines Auftragnehmerwechsels in den sensiblen rechtlichen Betreuungskomplexen durch ein strukturiertes Onboarding aufgefangen werden können. Darüber hinaus wird es schwierig, im Falle der Realisierung von Rechtsrisiken Verantwortlichkeiten zuzuordnen, sodass Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers in Frage gestellt werden. Derartige Mehrkosten durch Einarbeitung, fehlende Synergieeffekte und mögliche Einschränkungen von Gewährleistungsansprüchen sind typische wirtschaftliche Gründe, die eine zulässige Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a) GWB ausfüllen können. Hinzukommen muss, dass ein Auftragnehmerwechsel mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Dabei ist insbesondere das Verhältnis der Zusatzkosten bei einer Neuvergabe zu den Kosten der Auftragserweiterung zu bewerten. Diese Voraussetzungen sind ebenfalls zu bejahen, da Anwaltswechsel inmitten eines derart komplexen Großprojektes typischerweise erhebliche Abstimmungs- und Einarbeitungsthemenstellungen beinhalten und den Auftraggeber mit zusätzlichen Koordinierungsaufgaben und erforderlichen Ressourcen im Personalbereich belasten würden. Mit Zusatzkosten wäre ohnehin zu rechnen, da der für den ursprünglichen Auftrag vereinbarte Stundensatz, selbst unter Berücksichtigung eines Inflationsausgleiches unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten als günstig anzusehen ist. Eine komplette Neuausschreibung würde daher voraussichtlich zu erheblichen Mehrkosten führen. Zusammenfassend geht der AG davon aus, dass die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB in belastbarer Form vorliegen. Allerdings darf nach Satz 2 der Vorschrift der Preis nicht mehr als 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht werden. Das wäre allerdings ein entsprechender Auftragswert von max. 659.600,00 € netto (entsprechend 4.000 zusätzlicher Stunden). Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung wurde eine Preiserhöhung gem. Preisgleitklausel vereinbart. Max. 4.000h zu 744.000 EUR.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Der Vertrag wird um zusätzliche 4.000h und auf eine maximale Vertragslaufzeit bis zum 30.04.2027 verlängert. Grundlage hierfür ist der §132 Abs. 1 und 2 GWB. Die Änderung gilt ab dem Zeitpunkt, sobald die originären 8.000h aufgebraucht sind. Sollte das Zusatzkontingent eher aufgebraucht sein, so endet der Vertrag entsprechend früher. Der Stundensatz für die Erweiterung der 4.000h beträgt 186 EUR. Grundlage hierfür ist die Einigung der Vertragsparteien über die Konditionen zur Vertragsverlängerung vom 20.03.2025. Die Änderung gilt erst nach Verbrauch der 8.000h aus dem Hauptvertrag.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Registrierungsnummer: DE 275 595 927
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: sg224@gsi.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KNH Rechtsanwälte Hochstadt und Partner PartGmbB
Registrierungsnummer: DE227829500
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60323
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 73ac87c4-cda1-411d-a0dc-002baa2b67bc - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/05/2025 07:18:40 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 342439-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 101/2025
Datum der Veröffentlichung: 27/05/2025

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