2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34114000 Spezialfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge, 50117100 Umbau von Kraftfahrzeugen, 90491000 Überprüfung von Abwasserkanälen, 90470000 Reinigung von Abwässerkanälen, 34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke, 34144500 Fahrzeuge für Abfall und Abwasser, 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Krekel 55
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35039
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 420 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 2 Vergabeverordnung - VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Betrugsbekämpfung: Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen
Korruption: Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.