Deutschland – Fahrleitungsbauarbeiten – ESTW Kreiensen II – Elektrische Energieanlagen (50Hz)

290274-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Fahrleitungsbauarbeiten – ESTW Kreiensen II – Elektrische Energieanlagen (50Hz)
OJ S 87/2025 06/05/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ESTW Kreiensen II – Elektrische Energieanlagen (50Hz)
Beschreibung: 50Hz/EEA-Arbeiten - ESTW
Kennung des Verfahrens: 5ab90290-2945-4483-9443-85a7ab04b755
Interne Kennung: 22FEI56934
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreiensen
Postleitzahl: 37574
Land, Gliederung (NUTS): Northeim (DE918)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ESTW Kreiensen II – Elektrische Energieanlagen (50Hz)
Beschreibung: 50Hz/EEA-Arbeiten - ESTW
Interne Kennung: 59cc7ce4-f50e-4365-9364-dde34db671e3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/06/2022
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2022812385
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/05/2022
Datum des Vertragsabschlusses: 08/06/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 316681-2022
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 36- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Dem AN sind aufgrunddessen die Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Energieversorgung des Bauvorhabens bekannt. Die Mitwirkung bei diesem Bauvorhaben führt dazu, dass der AN Fachwissen und Insider-Know-How hat, welches dazu führt, dass die Synergie gewährleistet werden kann. Die Sperrpause zur IBN 1 war akkurat geplant und es bestand die Gefahr von Verzögerungen, wenn nicht ein bauvorhabenkundiger AN mit ebendieser Leistung beauftragt worden wäre. Denn der Einsatz von Ersatzgeräten konnte lediglich durch einen AN gewährleistet werden, der eine Expertise und Überblick über das Bauvorhaben als Ganzes hat. 37- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Dem AN sind aufgrunddessen die Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Energieversorgung des Bauvorhabens bekannt. Die Mitwirkung bei diesem Bauvorhaben führt dazu, dass der AN Fachwissen und Insider-Know-How hat, welches dazu führt, dass die Synergie gewährleistet werden kann. Im Übrigen durfte aufgrund der Expertise des AN von einer fachgerechten Ausführung ausgegangen werden. Die in dieser AeV angezeigten Leistungen stehen im Zusammenhang mit den elektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden. Eine erhebliche Schwierigkeit lag zudem in der Kurzfristigkeit der auszuführenden Leistung (zwischen Anordnung und Ausführung lagen 3 Wochen). Eine zusätzliche Ausschreibung hätte zu unzumutbaren Verzögerungen geführt. 38- Ein neuer AN müsste sämtlichen geleisteten Weichenarbeiten anhand der Bestandsdokumentation nachvollziehen, um die hier erforderliche Arbeiten ausführen zu können, was mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre Eine neuer AN müsste aller Voraussicht nach die Bestandsdokumentation übernehmen, einsehen und zur Umsetzung der Arbeiten einlesen, was unverhältnismäßig viel Aufwand bedeuten würde. 40- Ein neuer AN müsste die bisherigen Ausführungsplanungen übernehmen und implementieren. Zudem sich auf den Stand der bisher ausgeführten Arbeiten bringen. Dies wäre mit erheblichen und auch unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden. Eine neuer AN müsste aller Voraussicht nach die bisherigen Ausführungspanung sowie Bestandsdokumentation übernehmen, einsehen und zur Umsetzung der Arbeiten implementieren, was unverhältnismäßig viel Aufwand bedeuten würde. Zudem würde es auf der Ebene der späteren Gewährleistung zu erheblichen Schwierigkeiten und Abgrenzungsproblemen kommen. 41- Ein Wechsel zu einem nicht am Baugeschehen beteiligten AN wäre mit Kosten verbunden welche außer Verhältnis zu den hier anfallenden stehen würden. Angesichts der Kurzfristigkeit der Anordnung, nur wenige Tage vor dem IBN, wäre ein Wechsel des AN EEA für diese geringfügige Zusatzleistung nicht mehr umsetzbar gewesen. 43- Ein Wechsel zu einem nicht am Baugeschehen beteiligten AN wäre mit Kosten verbunden, welche außer Verhältnis zu den hier anfallenden stehen würden. Angesichts der Tatsache, dass der AN bereits die geänderte Position an einer Stelle im HLV zu leisten hat und er dahingehend die Baustellenausrüstung und die Betonstation bereitzustellen hat, würde eine Beauftragung eines anderen AN zu unzumutbaren Verzögerungen führen. 44- Der hiesigen AN ist mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beuftragt. Ihm sind deshalb die Gegebenheiten im Zusammenhang mit den Bauabläufen insbesondere um die Weichenheizungsanlagen bekannt und kennt dementsprechend auch die Leistungsabläufe. Dem Grunde nach bleibt die Leistung des AN in ihren Grundzügen dieselbe, mit dem Unterschied, dass nunmehr unterschiedliche Kabeltypen zusätzlich geleistet werden müssen-Ein Wechsel des AN würde zu einer Unterbrechung des Synergieeffekts führen. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Verzögerungen führen, denn der AN hat das erforderliche Insider-Know-How, was dazu führt, dass der AN die Arbeiten schneller und effizienter erledigen kann, als ein neuer AN. 45- Der hiesigen AN ist mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beuftragt. Ihm sind deshalb die Gegebenheiten im Zusammenhang mit den Bauabläufen insbesondere um die Weichenheizungsanlagen bekannt und dieser kennt dementsprechend auch die Leistungsabläufe. Ein Wechsel des AN würde zu einer Unterbrechung des Synergieeffekts führen. Es würden erhebliche Zusatzkosten durch eine Neubeauftragung anfallen. Zudem besteht die konkrete Möglichkeit des Auseinanderfallens der Gewährleistung, was ebenfalls zu vermeiden ist. 46- Der hiesige AN ist mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Unter anderem hat er gem. 0.1.1 der Baubeschreibung Einbruch- und Brandmeldeanlage einzurichten bzw. anzupassen. Zum aktuellen Zeitpunkt können diese EBA und BMA nicht eingerichtet werden. Es wird als Ersatzmaßnahme Personal eingesetzt. Für ebendiese Ersatzmaßnahme sind Baustromanschlüsse in den Bauwagen vor Ort notwendig. Der AN steht in unmittelbarem Zusammenhang zur Ersatzmaßnahme und kann bei diesen zusätzlichen Leistungen auf sein bereits vorhandenes spezielles Fachwissen hinsichtlich der elektrischen Energieanlagen im BV Kreiensen 11 zurückgreifen. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Verzögerungen führen, denn der AN hat das erforderliche Insider-Know-How, was dazu führt, dass der AN die Arbeiten schneller und effizienter erledigen kann, als ein neuer AN. Zudem könnte es zu dem Auseinanderfallen der Gewährleistung zwischen den geschuldeten und den zusätzlichen Leistungen kommen, falls diese an ein Drittunternehmen vergeben werden würden.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 36- Bei der Beistellung von Mietaggregaten 125 kVA handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, weil diese vom HLV nicht vorgesehen waren. Sie sind jedoch dahingehend erforderlich gewesen, dass während der Abschaltung aller OLA in der Sperrpause zur IBN 1 eine Sicherstellung der Stromversorgung durch ebendiese erfolgen musste. 37- Für die IBN des ESTW Voldagsen mussten im Bahnhof Voldagsen alle in den Gleisen befindlichen Isostöße überbrückt werden (42 Stück). Für jede dieser Überbrückung mussten jeweils 2 Gleiserden gebohrt werden. Anschließend hat die Überbrückung mittels (N)A(ST)YY-O IXI 10mm2 zu erfolgen, welches beidseitig mit Kabelschuhen ausgerüstet und an den Gleisanschlüssen angeschlossen wird. 38- Um die ISS-Schließung (Betreiberschließung) durch das Projekt bestellen zu können, welche erforderlich ist, damit die Instandhalter nach der IBN Zugang zu den Anlagen haben, ist es erforderlich die Schließzylinder für alle 50 Hz Anlagen, Weichenheizungen und Betonschalthäuser aufzunehmen. 40- Im Bahnhof Voldagsen werden die Weichen 11 und 12 engültig außer Betrieb genommen bzw. in einer Lage verschweißt. Die Weichen 21 und 22 werden zu Handweichen umgebaut. Alle vier Weichen sind aktuell gemäß der vorliegenden, freigegebenen AP mit Weichenheizung ausgerüstet. Dies erfordert einen Rückbau der Weichenheizungen und die weiteren aus der Anordnung vom 30.10.2024 ersichtlichen Planunqs- und Ausführunqsleistunqen. 41- Gemäß Baubeschreibung muss der AN Rhomberg, welcher das Gewerk EEA innehat, die Inbetriebnahme begleiten und entsprechende Abstimmungen mit dem AG und seiner BUW treffen. Ein Bereitschaftsdienst für den gesamten Zeitraum der Inbetriebnahme Sperrpause ist jedoch nicht vom HLV abgebildet, obwohl zur Erreichung des geschuldeten Erfolges notwendig 43- Gemäß Baubeschreibung muss der AN Rhomberg, welcher das Gewerk EEA innehat, im Bereich Elze WI und W2 und Rethen WI je ein BSH stationieren. Davon umfasst ist der Transport, die Entladung und die Aufstellung im Gleisbereich. Die Aufstellung der BSH EWHA Elze WI, LV-Pos. 20.02.0030 und W2, LV-Pos. 21.02.0030 kann auf dem Schienenweg aufgrund des bereits erfolgtem Gleisrückbaus nicht mehr erfolgen, sodass die Aufstellung straßengebunden erfolgt. Bezüglich dem BSH der EWHA Rethen WI wurde das BSH abweichend von der HCV-Pos. 02.02.0030 versetzt, sodass dieses auch straßengebunden zu erreichen ist. Hinsichtlich allen drei Änderungen kann die jeweilige LV-Pos. durch die Referenzposition im HLV Pos. 08.02.0030 ersetzt werden. 44- Der AN wurde beauftragt, bei allen drei Weichenheizungsanlagen - Rethen WI, Sarstedt WI und Barnten WI - gemäß HLV diverse Kabel zu verlegen. Die nunmehr zu verlegenden Kabeltypen sind im HLV nicht aufgeführt, finden sich aber in der freigegebenen Ausführungsplanung wieder. Die zusätzlich zu verlegenden Kabel sorgen dafür, dass die im HLV aufgeführten Kabeltypen teilweise entfallen und es zu einer "Anstatt-Leistung" durch den AN kommt. So soll der AN für die EWHA Rethen WI und Sarstedt WI (N)A(ST)YY-O IXI 10qmm anstatt der im HLV vorgesehenen NYY-O Ix50qmm liefern, verlegen und kennzeichnen und anschließen; für die EWHA Barnten WI soll der AN anstatt der Kabeltypen NYY-0 4x10 qmm nunmehr NYY-0 2x10 qmm liefern, kennzeichnen, verlegen und anschließen. Weiter ist nunmehr die EWHA Barnten WI noch Kabeltyp NYY-0 2x25 qmm anstatt des ursprünglich festgelegten Kabeltyps NYY-0 4x10 qmm erforderlich. Außerdem war für die EWHA Barnten WI der Kabeltyp NYY-O Ix50 qmm vorgesehen, wohingegen nunmehr der Kabeltyp (N)A(ST)YY-O IXI 10 qmm geleistet werden soll. 45- Der AN wurde mit der Herstellung von Oberleitungsanschlüssen in den Bereichen Bf. Rethen EWHA WI & EWHA W2, Bf. Sarstedt EWHA WI, Bf. Barnten EW-IA WI & EW-IA w'2, Bf. Nordsternmen EW-IA WI, EWHA w2 & EWHA W3 und Bf. Elze EWHA WI & EWHA W2 beauftragt. Aufgrund von Änderungen einiger BSH Standorte und Mastschalterstandorten veränderte sich die Länge der Kabelgräben und damit auch die Länge der Mittelspannungskabel für die Oberleitungsanschlüsse. 46- Der AN zeigt vorliegend die zusätzliche Materialisierung und Erstellung von Baustromanschlüssen für die Bauwagen an den EST Ws Nordstemmen, Voldagsen und Elze an. Als Ersatzmaßnahme für die noch fehlenden Einbruchmeldeanlagen und Brandmeldeanlagen wird Personal vor Ort eingesetzt. Für das Personal werden vor Ort Bauwagen benötigt, für die entsprechende Baustromanschlüsse erforderlich sind. Ebendiese Baustromanschlüsse sind Geqenstand dieser AeV.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-N-E
Telefon: +49 5112864235
Fax: +49 6926521083
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH
Registrierungsnummer: a87b2b3a-b4bb-41c5-af85-535046c5e6f8
Postanschrift: Krablerstraße 165
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45326
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 24c1fa1b-8522-4f75-8990-3d3a26e8d84e - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2025 13:22:25 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 290274-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 87/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/05/2025

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