Deutschland – Fahrleitungsbauarbeiten – ESTW Kreiensen II – Elektrische Energieanlagen (50Hz)

290846-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Fahrleitungsbauarbeiten – ESTW Kreiensen II – Elektrische Energieanlagen (50Hz)
OJ S 87/2025 06/05/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ESTW Kreiensen II – Elektrische Energieanlagen (50Hz)
Beschreibung: 50Hz/EEA-Arbeiten - ESTW
Kennung des Verfahrens: 5ab90290-2945-4483-9443-85a7ab04b755
Interne Kennung: 22FEI56934
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreiensen
Postleitzahl: 37574
Land, Gliederung (NUTS): Northeim (DE918)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ESTW Kreiensen II – Elektrische Energieanlagen (50Hz)
Beschreibung: 50Hz/EEA-Arbeiten - ESTW
Interne Kennung: 59cc7ce4-f50e-4365-9364-dde34db671e3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/06/2022
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2022812385
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/05/2022
Datum des Vertragsabschlusses: 08/06/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 316681-2022
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 18- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Dem AN sind aufgrunddessen die Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Energieversorgung des Bauvorhabens bekannt. Die Mitwirkung bei diesem Bauvorhaben führt dazu, dass der AN Fachwissen und Insider-Know-How hat, welches dazu führt, dass die Synergie gewährleistet werden kann. Im Übrigen durfte aufgrund der Expertise des AN von einer fachgerechten Ausführung ausgegangen werden. Die in dieser AeV angezeigten Leistungen stehen im Zusammenhang mit den elektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden, welcher ebenfalls den Bauablauf verzögern würde 27- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Dem AN sind aufgrunddessen die Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Energieversorgung des Bauvorhabens bekannt. Die Mitwirkung bei diesem Bauvorhaben führt dazu, dass der AN Fachwissen und Insider-Know-How hat, welches dazu führt, dass die Synergie gewährleistet werden kann. Im Übrigen durfte aufgrund der Expertise des AN von einer fachgerechten Ausführung ausgegangen werden. Die in dieser AeV angezeigten Leistungen stehen im Zusammenhang mit den elektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden, welcher den Bauablauf verzögern würde und letztlich terminliche Auswirkungen auf die Inbetriebnahme hätte. 28- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Ein bloßer Standortwechsel eines BSH ist keine so tiefgreifende Änderung der Ausführungsplanung die den Charakter des konkreten Teilvorhabens verändert. Ein Wechsel des AN würde an dieser Stelle lediglich zusätzliche Kosten verursachen und die Fertigstellung dieses Teilvorhabens erheblich verzögern, obwohl es sich dem Grunde nach bei dieser abweichenden Leistung von der ursprünglich geplanten Leistung um unwesentliche Änderungen handelt. Die in dieser AeV angezeigten abweichenden Leistungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den elektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden, welcher ebenfalls den Bauablauf verzögern würde. 30- Der hiesigen AN ist mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beuftragt. Die eingetretenen und erforderlichen Änderungen sind integraler Bestandteil des zu erfüllenden Leistungsspektrums obgleich nicht Teil des geschuldeten Bau Solls. Eine anderweitige Vergabe an einen Drittunternehmer wäre unter technischen Gesichtspunkten nicht umsetzbar. Es würden erhebliche Zusatzkosten durch eine Neubeauftragung anfallen. Zudem besteht die konkrete Möglichkeit des Auseinanderfallens der Gewährleistung zwischen den geschuldeten und den zusätzlichen , angeordneten Leistungselementen, falls diese an einen Dritteunternehmer gehen würden. 31- Der hiesige AN ist bereits umfänglich mit den Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen betraut. Die o.g. Änderungen der Ausführungsplanung umfassen insgesamt lediglich Änderungen von Teilleistungen innerhalb einer Leistungskette, die nicht sinnvoll von dieser abgegrenzt werden können, mit der Folge, dass ein anderer AN diese Teilleistung nicht effektiv und reibungslos vornehmen könnte. Es würde zu einem spürbaren Abbruch des Synergieeffekts kommen, weil der AN Rhomberg, im Falle eines Wechsels des AN, seine vertraglich geschuldeten Leistungen nicht zusammenhängend erbringen könnte. Die in dieser AeV angezeigten abweichenden Leistungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den elektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden, welcher ebenfalls den Bauablauf verzögern würde. 32- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen als Ganzes beauftragt. Die Herstellung einer provisorischen Stromversorgung ist den Leistungen gem. HLV lediglich vorgelagert. Ein Wechsel des AN in Bezug auf diese Zusatzleistung wäre unpraktikabel, weil der Synergieeffekt abreißen würde, dadurch, dass der AN ohnehin mit der Herstellung der elektrischen Energieanlagen beauftragt ist und er damit ein besonderes know-how besitzt. Im Übrigen würde ein Wechsel des AN dahingehend mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, dass die einheitlich geschuldete Leistung der Energieanlagen einen Bruch in der Ausführung bedeuten würde. 33- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Dem AN sind aufgrunddessen die Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Energieversorgung des Bauvorhabens bekannt. Die Mitwirkung bei diesem Bauvorhaben führt dazu, dass der AN Fachwissen und Insider-Know-How hat, welches dazu führt, dass die Synergie gewährleistet werden kann. Im Übrigen durfte aufgrund der Expertise des AN von einer fachgerechten Ausführung ausgegangen werden. Die in dieser AeV angezeigten Leistungen stehen im Zusammenhang mit den elektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden, welcher ebenfalls den Bauablauf verzögern würde. Zudem könnte es bei einem Wechsel des AN zu erheblichen Abgrenzungsproblematiken hinsichtlich der Gewährleistung kommen, da die Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH laut HLV an ebenjener Stelle Arbeiten auszuführen hat.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 18- Der AN Rhomberg gibt an, dass der Energieversorger Stadtwerke Hameln im Zuge seiner Pläne die Kabeltrassen jedoch dringend für die Erstellung einer PTI benötigt. Daher werden die Kabeltrassen vor Ort geprüft bzw. aufgenommen und handschriftlich in vorhandene Lagepläne eingetragen. Die zusätzlichen Leistungen waren nach Angaben des AN auch erforderlich aufgrund der Anordnung des AG vom 28.02.2024 27- Der Energieversorger Stadtwerke Hameln hat am Standort "Brunnenstraße in Coppenbrügge Zähler eingebaut, damit die ZAS in Betrieb genommen werden kann. Beim Einbau sei aufgefallen, dass die ZAS keinen Überspannungsableiter enthielt und kein zusätzlicher Tiefenerder gesetzt sei. Die Stadtwerke Hameln haben für eine Inbetriebnahme der eingebauten Zähler gefordert, einen zusätzlichen Uberspannungsableiter nachzurüsten und diesen an einem zusätzlichem, separatem Tiefenerder zu erden. Zusätzlich seien die USS inkl. Kleinmaterialien nachzurüsten, die zusätzlichen Tiefenerder zu liefern und zu montieren sowie die NYY-J Ix25 mrn2 zu montieren, zu liefern und anzuschließen. Diese Leistung war im HLV nicht vorgesehen. Diese zusätzlichen Leistungen waren für die Funktionsfähigkeit jedoch erforderlich. Der AG kündigte mit E-Mail vom 05.08.2024 die Anordnung an. 28- Der AN Rhomberg gibt an, dass aufgrund einer Abweichung der ursprünglichen Planung sich der Standort des BSH OSE am Abzweig Waldhausen geändert hat. Deshalb war es für die Erfüllung des Bau-Solls nunmehr erforderlich, die Bestandskabeltrassen vom alten Stellwerk bis zum neu angedachten Standort des BSH auf Durchgängigkeit und ausreichende Kapazitäten zu prüfen. Hierdurch kann die neue Kabeltiefbauplanung für den neuen Standort des BSH OSE erstellt werden. Im Rahmen der Durchgängigkeitsprüfung der Kabeltrassen hat der Grünschnitt zu erfolgen. Bei Bedarf müssen Schächte zudem ausgepumpt werden. 30- Der AN schuldet nach dem Hauptvertragsleistungsverzeichnis des Bauvertrages Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen (50Hz) zum Bauvorhaben ESTW Kreiensen 11. Es wurde die Lieferung und Montage einer zusätzlichen HV DB Station und Service km 26,785 Nordstemmen sowie zudem auch die Lieferung von zusätzlichen Kabeln zur Energieversorgung der HV DB Netz und HV DB Netz Ladestraße und die Lieferung und Montage einer angepassten HV DB Netz Ladestraße km 26,337 Nordstemmen erforderlich 31- Der AN Rhomberg ist mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen des ESTW Elze - 50 Hz - beauftragt. Abweichend von der Ausschreibungsplanung haben sich aufgrund von Anordnungen des AG Änderungen in der Ausführungsplanung ergeben, sodass hinsichtlich der HV DB S&S km 11 ,812 der Hauptschalter im Eingang vierpolig ausgerüstet werden soll, anstatt dreipolig. Die Abgänge Fl der HV DB S&S sind nunmehr mit einem vierpoligen Sicherungslasttrenner der Größe NHOO vorgesehen, anstatt - wie ursprünglich geplant - mit einem dreipoligen Sicherungslasttrenner derselben Größe (NHOO). Die Abgänge F 2 und F3 sollen ebenfalls mit einem vierpoligen Sicherungslasttrenner der Größe NH2 ausgerüstet werden, anstatt mit einem dreipoligen T renner der Größe D02. Daneben ändert sich die Planung des Verteilers, der anstatt 4 Abgängen, von denen 3 mit einer Platzreserve für Zähler ausgestattet sein sollten, nunmehr nur noch 3 Abgänge enthalten soll, von denen nur einer ein Zählerfeld enthalten soll. Es verändert sich für die Erfüllung des Bau-Solls die Mengenangabe der Kabelliste, sodass nun für die Zuleitung NYY-0 4x25 mrn2 vorgsehen ist und nicht - wie ursprünglich in der Ausführungsplanung vorgesehen NYY-0 4x70 mrn2 Außerdem sollen nunmehr Trafoschränke am Bf. Retehen jeweils an km 11 ,810 und 12,860 mit einer Leistung von 6 kVA anstatt 3 kVA geliefert und montiert werden. 32- Die zusätzlichen Leistungen, die der AN anzeigt, beruhen auf der Anordnung des AG. Dieser ordnete am 23.08.2024 an, dass der AN zusätzlich eine provisorische Einspeisung für den TK-Raum im ESTW Voldagsen und für das BSH Rethen OSE/TK herzustellen hat. Grund dafür sei der Umstand gewesen, dass es für den TK-Raum noch keine funktionstüchtige und abgenommene Stromversorgung von Seiten des ESTW Herstellers gegeben hat und dementsprechend eine provisorische Stromversorgung durch den AN eingerichtet werden sollte. 33- Die Teilerneuerung der Gleisfeldbeleuchtung im Bahnhof Rethen war im ursprünglichen HLV nicht vorgesehen. Diese zusätzlichen Leistungen wurden jedoch nach Änderung der Ausführungsplanung zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages erforderlich.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-N-E
Telefon: +49 5112864235
Fax: +49 6926521083
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH
Registrierungsnummer: a87b2b3a-b4bb-41c5-af85-535046c5e6f8
Postanschrift: Krablerstraße 165
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45326
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4f535bd8-40b8-41b1-ab19-91531f2bd4d6 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2025 12:56:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 290846-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 87/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/05/2025

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