Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Komplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz

281284-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Komplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz
OJ S 84/2025 30/04/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Komplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz
Beschreibung: ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, 2. Abst. Gaschwitz – Werdau, Abschnitt Gößnitz(e) – Crimmitschau(a), Neubau Eisenbahnknoten Gößnitz inkl. ESTW – Bauabschnitt 2, Bahnhof Gößnitz, AU 503 Hauptbauleistungen (Oberbau/Tiefbau/Oberleitung/Tk/50-Hz ...).
Kennung des Verfahrens: 18a11eec-1762-41e3-adc0-895702e73c7d
Interne Kennung: 21FEI50810
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken, 45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen, 45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen, 45234116 Gleisbauarbeiten, 45314300 Kabelinfrastruktur
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gößnitz
Postleitzahl: 04639
Land, Gliederung (NUTS): Altenburger Land (DEG0M)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Komplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz
Beschreibung: ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, 2. Abst. Gaschwitz – Werdau, Abschnitt Gößnitz(e) – Crimmitschau(a), Neubau Eisenbahnknoten Gößnitz inkl. ESTW – Bauabschnitt 2, Bahnhof Gößnitz, AU 503 Hauptbauleistungen (Oberbau/Tiefbau/Oberleitung/Tk/50-Hz ...).
Interne Kennung: 43274a13-a513-4919-a6b0-975cea2a583c
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken, 45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen, 45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen, 45234116 Gleisbauarbeiten, 45314300 Kabelinfrastruktur
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/01/2022
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU SektVO
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIEGE Umbau Knoten Gößnitz c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021741456
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BIEGE Umbau Knoten Gößnitz c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/10/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 22/10/2021
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 548519-2021
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA202: Die vertraglichen Leistungen des AN beinhalten Bahnmarkleistungen ESTW (Gewerk LST). In diesem Zusammenhang sind Schneid- und Trennarbeiten vom AN auszuführen. Im Zuge der Ausführungsplanung erfolgte Vertiefung und Detailierung der Planung. Mit Übergabe des Planteil 1 (PT1), 2. Änderungsmitteilung wurden kleinteilige geänderte und zusätzliche Leistungen für den Kabeltiefbau festgelegt. Es handelt sich um die Herstellung von Podestplätzen, den Umbau vorhandener Kabelanlagen, die Herstellung einer provisorischen Kabeltiefbautrasse, ergänzende Trogausschnitte und Kabel-/Leerrohreinführungen sowie die Herstellung von Überfahrten über das Kabelsystem. Diese, gegenüber den vertraglich vereinbarten Leistungen des AN hinausgehenden zusätzlichen Leistungen, sind zwingend für die Funktionsfähigkeit der Kabelanlage notwendig und inbetriebnahmerelevant. Für den AN stellen diese kleinteiligen Kabeltiefbauleistungen zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Absatz 6 dar. // MKA236: Gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungen ist die LST-Werkstatt abzubrechen. In diesem Zusammenhang ist die Werkstatt von Sperrmüll und hausmüllähnlichen Abfällen zu entrümpeln, die Dacheindeckung abzubrechen und der Rückbau des Gebäudes als Totalabbruch auszuführen. Als bauvorbereitende Maßnahmen war es erforderlich, die vor den Außenwänden befindliche Vorsatzschale aus Gipskarton mit Mineralfaserdämmung und die angetroffene Mineralfaserdämmung im Dachstuhlbereich händisch vor dem vertraglichen Gebäudeabbruch zurück zu bauen. Zudem waren elektronische und mechanische Bauteile der alten Stellwerkstechnik sowie Restbaustoffe der Kabelanlage zurück zu bauen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinsichtlich der im Leistungsverzeichnis vereinbarten Beräumung und Entrümpelung von Sperrmüll und haushaltsähnlichen Abfällen hinausgehen. Für den AN stellen der erforderliche händische Rückbau der Gipskarton-Vorsatzschale sowie der Mineralfaserdämmung und der Rückbau von Bauteilen // MKA260: Abweichend von der freigegebenen Ausführungsplanung zur EÜ PU BA 1 West war es erforderlich, eine Aussparung für einen Schlüsseltresor mittels Kernbohrung herzustellen und die Fugenausbildung zur Herstellung des Korrosionsschutzes der Anschweißplatten am Aufzug Bstg. 3/4 zu realisieren. Die Aussparung für den Schlüsseltresor und die Fugenausbildung sind für den Betrieb der Anlage bzw. für den Korrosionsschutz zwingend erforderlich und wurden nach dem Vorliegen der freigegebenen Ausführungsplanung im Nachhinein durch den AG angeordnet. Die Herstellung dieser Aussparung einschließlich nachträglicher Fugenausbildung ist mit Mehraufwendungen für den AN verbunden, die über dessen vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen. // MKA286: m Eingangsportal der Bestands-PU ist ein temporärer und vandalismussicherer Zutrittsschutz erforderlich, da dieser Bereich der PU nicht videoüberwacht ist und die Bestandsanlagen (Beleuchtung, Schilder) geschützt werden sollen. Der AN wurde von der PL zur Herstellung des Zutrittsschutzes (Bereich der Rampe und der Treppe) aufgefordert. Die damit zusammenhängenden Leistungen des AN sind in dessen vertragliche vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten und stellen zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6 dar. Die im Rahmen der MKA 286 des AN ebenfalls angezeigte Leistung zur Herstellung einer Absturzsicherung im Bereich BA 1 PU wurde ebenfalls AG-seitig gefordert, ist jedoch eine Vertragsleistung und im Rahmen der vertraglichen Bauausführung des AN zu erbringen. // MKA363: Im Rahmen der Begehung der Gleisanschlusskästen (GAK) erfolgte die Festlegung durch den PING LST, dass die Kabelführungen der LST Schaltmittel stolperfrei im Rand- und Rangierweg mittels Betonkabelkanälen zu verlegen sind. Diese Festlegung beruht auf den Forderungen im Zusammenhang mit der Gefahren- und Unfallverhütung (GuV). Die Verlegung der Kabelführungen der LST Schaltmittel in Betonkabelkanälen ist vertraglich nicht mit dem AN vereinbart. Somit stellen die zu Umsetzung der vom Vertrag abweichenden Bauausführung erforderlichen Leistungen zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6 dar. // MKA378: Im Zuge der Bauausführung werden AG-seitig die Kabel bestellt und dem AN bauseits zur Verfügung gestellt. Aufgrund der ungewissen Bestell- und Liefersituation auf dem Markt (lange Lieferzeiten) wurde durch die Projektleitung entschieden, Restmengen aus anderen Vorhaben als Puffer für das Projekt zu beschaffen, um möglichen Liefer- und Bestell-Engpässen entgegenzuwirken. Diese zur Verfügung gestellten Kabel sind vom AN zu lagern und zu verwalten sowie für den laufenden Bestellprozess zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Bauberatung wurde festgelegt, über den jeweiligen Kabelbedarf in den Bauphasen hinaus, Inventuren und Bestandsaufnahmen der Kabellager durchzuführen. Die damit zusammenhängenden Aufwendungen des AN gehen über dessen vertraglich vereinbartes Bau-Soll hinaus und stellen zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6 dar. // MKA486: An den Durchlässen sind im Bereich der Fugen zur Absicherung der Gebrauchstauglichkeit abdichtende Elemente vorzusehen, die vor mechanischen Einflüssen schützen sollen. Hierfür sind im Übergang der Fertigteile Bitumenstreifen o. ä. vorzusehen. // MKA507: Mit Einreichung des Bz 6.1.a war laut AP PT1 eine Anpassung der Schlossabhängigkeit zwischen BG7 und Weiche ´98W73 erforderlich. Dazu muss ein Weichenschloss an Weiche 98W73 und ein Abhängigkeitsschloss auf dem zugehörigen Schlossdreieck demontiert werden. Weiter war die Begleitung der Abnahme erforderlich. Im Titel 90 des HLV sind die Bahnmarkleistungen ESTW vereinbart, jedoch ohne Berücksichtigung der Weichenschlösser. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung mit Vergütungsanspruch für den AN.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA202: kleiner Kabeltiefbau Bereich BÜ 52,4 bis B2 (Gleisbereich 7, 8, 9, 13, 17 und 48) // MKA236: MKA Mehraufwand Abbruch LST Werkstatt // MKA260: EÜ PU - Fugenausbildung zur Herstellung KoSchu Anschweißplatten an Aufzug Bstg. 3/4 und Herstellung Aussparung Schlüsseltresor Aufzug Bstg. 3/4 // MKA286: EÜ PU - Herstellung temporärer und vandalismusresistenter Zutrittsschutz zur Bestands-PU und Absturzsicherung für Dritte am Personentunnel BA 1 // MKA363: LST zusätzlicher Kabelschutz aus Begehung GAK // MKA378: Inventur Kabellager // MKA486: DL km 54,242 und DL km 54,582-54,586_Abdichtung Segmentfugen // MKA507: Anpassung Schlossabhängigkeit 98W73
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-SO-B
Telefon: +49 35146125396
Fax: +49 69260913613
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: BIEGE Umbau Knoten Gößnitz c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH
Registrierungsnummer: 40bca3b6-bd1b-4fa8-b5ce-fbf7acb00544
Postanschrift: Am Steinig 3
Stadt: Schwabhausen
Postleitzahl: 99869
Land, Gliederung (NUTS): Gotha (DEG0C)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ba750348-6c16-4f92-b75e-bcbdb5ce32d1 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2025 11:36:44 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 281284-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 84/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/04/2025

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