Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung : SAP Commerce Cloud

255665-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung : SAP Commerce Cloud
OJ S 77/2025 18/04/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung : SAP Commerce Cloud
Beschreibung: Die ekom21 erwägt die Beschaffung der SAP Commerce Cloud einschließlich der Bereitstellung und der dazugehörigen Softwarepflege und den Supportleistungen. Es ist beabsichtigt, den Auftrag an den in der Bekanntmachung angegebene Auftragnehmer zu vergeben.
Kennung des Verfahrens: 8d3c280a-508a-4688-8b9a-6cc46bcd1e44
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Exante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt. 2. Die in der Bekanntmachung angegebenen Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort zwingend eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekanntgemacht, weil die berechtigten geschäftlichen Interessen des vorgesehenen Auftragnehmers betroffen sind und die Veröffentlichung den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde (vgl. Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung: SAP Commerce Cloud
Beschreibung: Als Enterprise-Resource-Planning (ERP) System nutzt die ekom21 für geschäftsrelevante Bereiche seit Jahren SAP-Software und Module (z. B. Rechnungswesen und Logistik) in einer an die speziellen Belange der ekom21 angepassten Ausprägung. Damit ist die ekom21 für das Geschäftssystem auf ein bestimmtes technologisches System, nämlich die SAP-Software, festgelegt. Die SAP Commerce Cloud ist ein Cloud Service für eine E-Commerce-Plattform. Dieser Cloud Service ist eine Customer-Relationship-Management (CRM) Lösung für Kundeserviceprozesse. Die SAP Commerce Cloud bietet eine Architektur für komplexe Handelsprozesse. Der komponentenbasierte Aufbau ermöglicht eine maßgeschneiderte Lösung, um aktuelle und zukünftige Geschäftsprozesse flexibel gestalten zu können. Zusätzlich optimieren KI-gestützte Werkzeuge den Verkaufsprozess. Die SAP Commerce Cloud soll als Plattform zum Betrieb des Webshops genutzt werden. Die Softwarebereitstellung, die laufende Softwarepflege im Sinne der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und die Supportleistungen sollen über die SAP Deutschland SE erfolgen. Die SAP Commerce Cloud muss als Cloud-Lösung betrieben werden. Dem öffentlichen Auftraggeber muss die Möglichkeit obliegen, dass der Betrieb ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder mindestens im Europäischen Wirtschaftsraum (inkl. der Schweiz) stattfinden kann.
Interne Kennung: ekom21-2025-2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Die erwogene Auftragserteilung an den in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer stützt sich auf auftragsbezogene Sachgründe. Als Softwarehersteller besitzt der in der Bekanntmachung angegebene Auftragnehmer im Grunde die alleinige Berechtigung an dem von ekom21 genutzten SAP S/4HANA Softwaresystem. Zudem ist davon auszugehen, dass eine wirtschaftliche Beschaffung ausschließlich bei einer Auftragsvergabe an diesen Auftragnehmer unter Anrechnung der bereits bestehenden Nutzungsrechte gewährleistet ist. Das zu beschaffende Produkt muss mit dem System SAP S/4HANA kompatibel sein und zudem über die Schnittstelle Integration Suite gepflegt und supportet werden können. Die nahtlose Einbindung des Produkts über die Integration Suite führt dazu, dass die Datenbasis des SAP genutzt werden. Dies führt zu einer erheblichen Verbesserung der Datenkonsistenz für den ekom21-Webshop. Für das zu beschaffende Produkt und die entsprechende Schnittstelle müssen ein langfristiger Support gewährleistet sein und diese müssen hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards einhalten.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Registrierungsnummer: 06-EKOM21KGRZ0001-43
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Telefon: 064198300
Internetadresse: https://www.ekom21.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: +49 6151126601
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 210157578
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2e759c9e-7a13-4ddc-97a3-ce6389b6da8b - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2025 17:02:47 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 255665-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 77/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/04/2025

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