Deutschland – Bau von Eisenbahntunnels – 14TEI09888 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof

228717-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Bau von Eisenbahntunnels – 14TEI09888 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
OJ S 70/2025 09/04/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 14TEI09888 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Beschreibung: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen.
Kennung des Verfahrens: 0eb5dd40-a877-4b31-830f-042d7033b57e
Interne Kennung: 14TEI09888
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221242 Bau von Eisenbahntunnels
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Beschreibung: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen.
Interne Kennung: 14TEI09888
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221242 Bau von Eisenbahntunnels
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2S.2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Arge Marienhof c/o. Implenia Construction GmbH vertreten durch Tiefbau Tun DE
Angebot:
Kennung des Angebots: 14TEI09888
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 14TEI09888 Arge Marienhof c/o. Implenia Construction GmbH vertreten durch Tiefbau Tun DE
Datum des Vertragsabschlusses: 21/12/2018
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 181842-2019
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: NA 01-64 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der Bauwasserhaltung auch die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit Pumpen. Da die Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind bei dem hoch sensiblen Gewerk der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da Brunnenausfälle ggf. mit kritischen Auswirkungen auf die zulässigen Wasserstände einhergehen. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuschneidbar sein müssen. AVE041.149 Die detaillierten Bauabläufe des gebundenen AN erfordern ein hohes Maß an Übersichtlichkeit und Struktur. Da die Bauabläufe mit dem 3D-Modell verknüpft werden sollen und der AN die Detail-Bauabläufe bereits erstellt und somit kennt, muss Sie zwingend diesen Schritt übernehmen. Wird dies nicht getan, besteht ein hohes Risiko, dass Informationen nicht korrekt übertragen werden und es so zu schweren Verzögerungen im Bauablauf oder sogar zum Baustopp kommen kann. Bei fehlerhaften Daten im Modell und entsprechend falsch dargestellten Wechselwirkungen zw. statischen Randbedingungen u. baubetrieblichen Belangen ist die Entwicklung eines optimalen Bauablaufs gestört, was zu Ineffizienzen und Verzögerungen führt. Bei der Durchführung der Leistungen durch einen weiteren AN ist dabei die erforderliche scharfe Trennung der Leistungen bzw. die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. AVE041.131 Kamerabefahrung inkl. Videoaufzeichnung vor der Brunnenertüchtigung - Feinreinigung Filterschlitze und Regeneration Filterkies mittels Hochdruckreinigung im Bereich der Filterschlitze/Filterkies - Sumpfreinigung - Klarspülen - ggf. Klarspülen nach erfolgter Trübungskontrolle - Abschließende Kamerabefahrung inkl. Videoaufzeichnung zur Erfolgskontrolle AVE041.129 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge des Monitorings auch Installation und Messbetrieb einer Vielzahl von Messtellen und Inklinometerketten sowie die Auswertung der Daten. Da die Auswertung der zusätzlichen Messdaten in einem gesamthaften Monitoringsystem erfolgt, welches durch den AN aufgebaut und betrieben wird, ist diese zusätzliche Leistung zwingend durch den bereits gebundenen AN auszuführen. Die Verwaltung einzelner Daten durch einen weiteren AN ist nicht möglich, da diese global zu bewerten sind. Bei Bindung eines weiteren AN entsteht eine Schnittstelle, die bei dem Gewerk Monitoring sowohl vertraglich (Gewährleistung) und insbesondere auch technisch kritische Auswirkungen haben kann. Bei Ausfällen von Messinstrumenten oder Eintreten von Gefahrensituation und gleichzeitig erforderlicher Plausibilisierung der Messergebnisse (mit vergleichbaren/redundanden Daten) sind weitere Schnittstellen als kritisch zu bewerten. AVE041.155 Der gebundene AN ist u.a. mit der Herstellung der Bohrungen für die Hebungsinjektionen beauftragt. Hier muss der AN die Schlitzwand durchörtern, wodurch sich als Probekörper geeignete Bohrkerne ergeben. Die Entnahme von weiteren, über die Injektionsbohrungen hinausgehenden Probekörpern würde die Tragfähigkeit der Schlitzwand insbesondere durch die Durchtrennung der Bewehrungseisen beeinträchtigen und ist aus diesem Grund ausgeschlossen. Zusätzlich ist eine Trennung der Herstellung der Probekörper von der späteren Durchführung der Druckfestigkeitsprüfungen selbst nicht möglich, weil die Gesamtfunktionalität der Prüfung und Auswertung der Daten nur innerhalb einer Verantwortlichkeit sichergestellt sein kann, da nur so ein AN auch für die Zuverlässigkeit der Prüfung einsteht und dafür in Anspruch genommen werden kann.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: NA 01-64 Eine Vielzahl an Brunnen wurde im Rahmen der Vorabmaßnahmen vor Beginn der Hauptbaumaßnahmen bereits im Jahr 2019 hergestellt, ohne diese in den folgenden Jahren zu betreiben. Um die Brunnen für die notwendigen Grundwasserabsenkungen vor Beginn der jeweiligen untertägigen Arbeiten, als auch während der laufenden Benutzung fachgerecht mit Pumpen auszustatten. und anschließend für die Bauwasserhaltung (wieder) in Betrieb nehmen zu können, ist die Durchführung verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen notwendig. Die Ausführung dieser geänderten/zusätzlichen Leistungen ist zwingend durch den gebundenen AN umzusetzen. AVE041.149 Erweiterung der Attributierung im Modell, Verknüpfung von Terminplanelementen und den im Modell abgebildeten Bauteilen und Betonierabschnitten. AVE041.131 Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistungen ist zwingend erforderlich, um die BWH aufrecht zu erhalten und benötigten Förderraten zu erreichen. Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet auch die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit den erforderlichen Pumpen. Da die Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Auftrag des gebundenen AN liegen, entsteht bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind der BWH unbedingt zu vermeiden, da ein Ausfall der Brunnen ggf. mit kritischen Auswirkungen auf die zulässigen Wasserstände einhergeht. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuschneidbar sein müssen. AVE041.129 Auf Basis von neuen Erkenntnissen aus der Kombination von Bestandsuntersuchung der U-Bahn, Verformungsuntersuchungen (Baugrube und bergmännische Vortriebe), Nachrechnung U-Bahn und Ausführungsplanung (AP) zu den Bohrungen für die Hebungsinjektionen ergeben sich neue Randbedingungen für das Monitoring in den Tunnelröhren der U-Bahn und folglich wird eine Intensivierung des Monitorings in der U-Bahn-Röhre notwendig. AVE041.155 Im Rahmen einer kleinen Versuchsreihe (Druckfestigkeitsprüfungen an 44 Probekörpern) soll die tatsächlich vorhandene Druckfestigkeit der Schlitzwand ermittelt werden, um Aufschluss über mögliche freie Tragreserven der Schlitzwand zu erhalten, welche in zukünftigen statischen Betrachtungen berücksichtigt werden sollen. Rechnerisch wurde gemäß Norm ein C30/37 bei der Bemessung der SW angesetzt. Es wird allerdings eine höhere tatsächliche SW-Festigkeit vermutet. Es handelt sich hierbei um eine präventive Maßnahme.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Registrierungsnummer: XXXX
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 089 1308 5650
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Arge Marienhof c/o. Implenia Construction GmbH vertreten durch Tiefbau Tun DE
Registrierungsnummer: 11258326702
Stadt: München
Postleitzahl: 80687
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 08974817
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: XX
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e7efedf4-5a65-478e-bb44-0969941edbc7 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2025 12:53:38 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 228717-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 70/2025
Datum der Veröffentlichung: 09/04/2025

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