Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Übernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026

231307-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Übernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026
OJ S 70/2025 09/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Übernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026
Beschreibung: Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Bad Vilbel Übernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026
Kennung des Verfahrens: 7364c479-8b12-486a-bb25-dc083d41d3a6
Interne Kennung: 2025-FD66-03
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Sonnenplatz 1
Stadt: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien sowie der angegebenen Gewichtung ermittelt. Es wird zum einen der Preis als prognostiziertes Gesamtentgelt für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (Wertungspreis) bewertet. Des Weiteren wird die Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten, die garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge und die Energieeffizienz der Entsorgungsanlage bewertet. Zur Bewertung dient eine Skala von 100 Punkten: • Preis 70 Punkte • Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten 10 Punkte • Garantierte Abfertigungsdauer für Anlieferfahrzeuge 10 Punkte • Energieeffizienz der Entsorgungsanlage 10 Punkte. Es werden nur volle Punkte vergeben. Das Angebot, auf welches die meisten Punkte entfallen, ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Sollten auf zwei oder mehr Angebote die gleiche Anzahl an Punkten entfallen, so wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt. Sollte der Wertungspreis in einem solchen Fall bis zur zweiten Nachkommastelle gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewertung erfolgt im Einzelnen wie folgt: 1. Zuschlagskriterium "Preis" Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Die vom Bieter im Preisblatt zu den Positionen 1 und 2 angebotenen Einheitspreise werden mit dem jeweiligen Vordersatz multipliziert. Die danach ermittelten Einzelpreise werden addiert und der sich hiernach ergebende Betrag um die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %) erhöht. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden neben dem Angebotspreis für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle auch die der Stadt Bad Vilbel bei der Anlieferung zum Übergabeort entsprechend der erforderlichen Anlieferungslogistik entstehenden Transportkosten einbezogen. Diese Transportkosten werden mit 17,20 € / t und Stunde in Ansatz gebracht. Die Mautgebühr wird bei Auswertung der Angebote kalkulatorisch berücksichtigt, sofern diese nach www.googlemaps.de für den Transport anfällt. Die Summe aus dem Angebotspreis für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle und den jeweiligen Transportkosten ergibt das prognostizierte Gesamtentgelt für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle (in € pro Jahr). Das derart ermittelten prognostizierte Gesamtentgelt (in € pro Jahr) wird in ein Gesamtentgelt über die Grundvertragslaufzeit hochgerechnet. Maßgeblich ist das Gesamtentgelt für die Grundvertragslaufzeit der Leistungserbringung (4 Jahre Vertragslaufzeit). Das Angebot mit dem niedrigsten hiernach ermittelten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl (70 Punkte). Sodann wird ermittelt, wie hoch die prozentuale Abweichung der weiteren ermittelten Wertungspreise zum niedrigsten Wertungspreis ist. Für eine Abweichung von vollen 0,50 % erfolgt ein Abschlag von jeweils einem Punkt. 2. Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten Für die Wertung ist die Flexibilität im Rahmen der angebotenen Öffnungszeiten entscheidend. Positiv bewertet werden möglichst lange Öffnungszeiten des Übergabeorts. Je länger die Öffnungszeiten, in denen eine Anlieferung ohne Voranmeldung erfolgen kann, über die garantierte Mindestöffnungszeit (7:00 Uhr bis 17:00 Uhr) von Montag bis Freitag (= 3.000 Minuten/pro Woche) hinausgeht, desto mehr Punkte erhält der Bieter. 3. Garantierte Abfertigungsdauer für Anlieferfahrzeuge Für die Wertung ist entscheidend, dass eine möglichst schnelle Abfertigung der Anlieferfahrzeuge gewährleistet ist. Je schneller die Abfertigung erfolgt, desto mehr Punkte erhält der Bieter: Garantierte Abfertigungsdauer Wertungspunkte bis 15 Minuten 10 Punkte > 15 bis 30 Minuten 8 Punkte > 30 bis 45 Minuten 6 Punkte > 45 bis 60 Minuten 4 Punkte > 60 bis 90 Minuten 2 Punkte mehr als 90 Minuten 0 Punkte 4. Zuschlagskriterium "Energieeffizienz der Entsorgungsanlage" Für das Kriterium "Energieeffizienz der Entsorgungsanlage" wird der vom Bieter anzugebene Energieeffizienzfaktor R1 der Anlage gem. Anhang II der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und Rates und Anlage 2 zum KrWG gewertet. Die Bestimmung der Energieeffizienz hat nach den EU "Leitlinien zur Auslegung der R1-Energieeffizienzformel für Verbrennungsanlagen" vom Juni 2011 und der LAGA Mitteilung 38 "Vollzugshinweise für die Anwendung der R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen gemäß der EU Abfallrahmenrichtlinie" vom September 2021 zu erfolgen. Maßgeblich ist der nachweislich ermittelte R1-Wert für das Jahr 2024. Für die Wertung ist entscheidend, dass die Anlage eine möglichst hohe Energieeffizienz vorweist. Je höher der Energieeffizienzfaktor R1, desto mehr Punkte erhält der Bieter: Energieeffizienzfaktor R1 Wertungspunkte von 0,95 bis 1,0 10 Punkte von 0,89 bis 0,94 8 Punkte von 0,83 bis 0,88 6 Punkte von 0,77 bis 0,82 4 Punkte von 0,71 bis 0,76 2 Punkte von 0,65 bis 0,70 0 Punkte
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen. [X]
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Entrichtung von Steuern: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Übernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übernahme und Verwertung der vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu übergebenden Restabfälle aus dem Gebiet der Stadt Bad Vilbel. Die Sammlung des Restabfalls und der Transport zum Übergabeort ist nicht Gegenstand der Ausschreibung, sondern wird vom Auftraggeber selbst ausgeführt. Der Auftraggeber ist Entsorgungspflichtiger im Sinne von § 1 Abs. 3 HAKrWG. Die Vergabe dient daher der Erfüllung einer gesetzlichen Pflichtaufgabe. Mengenentwicklung 2020 - 2024 Die ausschreibungsrelevanten Siedlungsabfallmengen seit dem Jahr 2020 haben sich wie folgt entwickelt: 2020 5252 Mg 2021 5019 Mg 2022 5135 Mg 2023 5090 Mg 2024 5437 Mg Für die Vergabe wird daher für die Wertung von einer Siedlungsabfallmenge von ca. 5.600 Mg/a ausgegangen. Es wird keine Mindest- oder Höchstmenge garantiert.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Sonnenplatz 1
Stadt: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Bieter haben neben Formblatt 124 -Erklärung zur Eignung- oder EEE zum Nachweis der Eignung nachfolgende Eigenerklärungen, Nachweise, usw. vorzulegen: * Erklärung Tariftreue * Eigenerklärung Russlandsanktionen * Erklärung KMU * Erklärung zur techischen u. logistischen Auftragsabwicklung * Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Die Abgabe von Nebenangeboten oder mehreren Hauptangeboten ist nicht zugelassen. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Der Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auf gesonderte Anforderung

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auf gesonderte Anforderung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auf gesonderte Anforderung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten
Beschreibung: Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge
Beschreibung: Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieeffizienz der Entsorgungsanlage
Beschreibung: Energieeffizienz der Entsorgungsanlage
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Zusätzliche Informationen: Zum Öffnunungstermin sind keine Personen zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel
Registrierungsnummer: 06440003
Postanschrift: Am Sonnenplatz 1
Stadt: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel
Telefon: +49 6101602358
Fax: +49 6101602390
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3cec9895-c9cc-413f-80f9-08347ea76947 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2025 13:49:28 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 231307-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 70/2025
Datum der Veröffentlichung: 09/04/2025

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