1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Sicherungsleistungen ABS 23 Kehl - Appenweier 2. Baustufe, POS Süd PfA 2
Beschreibung: Das Projekt POS Süd PfA 2 umfasst den Bereich zwischen km 10,62 und km 13,30 auf der Strecke 4260 Kehl - Appenweier im Ortenaukreis auf der Gemarkung Kehl. Zur Erreichung des Projektziels ist eine Linienverbesserung, der Bau eines Ausziehgleises und die Erneuerungen der EÜ B 28 (4260) sowie der EÜ Kinzig (4260) notwendig. Im Ostkopf des Bahnhofes Kehl wird der Spurplan so angepasst, dass künftig das äußerste Gleis (Gleis 1) durchgängig als Streckengleis fungiert und das bisherige Hauptgleis aus östlicher Richtung (Gleis 3) zum Bahnhofsgleis wird. Dadurch wird es möglich, den Bf Kehl mit einer Geschwindigkeit von v = 160 km/h zu durchfahren. Das heutige Gleis 2, welches nur einseitig angebunden ist und keine Bahnsteigkante besitzt, wird zurückgebaut. Neben den vergleichsweisen geringen Anpassungen der Gleislage wird insbesondere auch die Sicherungstechnik auf die höheren Geschwindigkeiten angepasst und mit dem European Train Control System (ETCS) Level 2 ausgestattet. Derzeit finden im Bf Kehl Ausziehbewegungen in größerem Umfang auf dem nördlichen Brückengleis (Streckengleis Appenweier-Kehl) statt. Durch die Veränderung der zeitlichen Fahrplanlagen sowie der Streckengeschwindigkeit und der damit einhergehenden Anpassung der Signalisierung, werden die zur Verfügung stehenden Zugpausen für die Rangierfahrten reduziert. Dies hätte eine Verschlechterung im Betriebsablauf zur Folge, welche durch ein zusätzliches Ausziehgleis (Gleis 19) in Richtung Osten verhindert wird. Dieses Ausziehgleis liegt parallel zu den Streckengleisen und reicht bis über die Kinzig hinaus. Für den Bau des zusätzlichen Gleises müssen die Gütergleise im Einfahrtsbereich zum Hafen angepasst werden. Im Bereich des bestehenden Gleises 75 werden drei neue Lokabstellgleise errichtet, die an anderer Stelle wegfallende Gleise (Gleis 2 und 8) ersetzen. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes während der Erneuerung der Bestandsbauwerke und Umsetzung der Trassierungsanpassung zur Geschwindigkeitserhöhung, wird das im Endzustand benötigte Ausziehgleis (Gleis 19) temporär an das nördliche Streckengleis angebunden und dient während der Baumaßnahmen als Umfahrung.
Kennung des Verfahrens: 25f52eee-e720-4176-b28f-dedffadd9603
Interne Kennung: 25FEI80272
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. ///// Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. ///// Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. ///// Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. ///// Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. /////
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kehl
Postleitzahl: 77694
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sicherungsleistungen ABS 23 Kehl - Appenweier 2. Baustufe, POS Süd PfA 2
Beschreibung: Das Projekt POS Süd PfA 2 umfasst den Bereich zwischen km 10,62 und km 13,30 auf der Strecke 4260 Kehl - Appenweier im Ortenaukreis auf der Gemarkung Kehl. Zur Erreichung des Projektziels ist eine Linienverbesserung, der Bau eines Ausziehgleises und die Erneuerungen der EÜ B 28 (4260) sowie der EÜ Kinzig (4260) notwendig. Im Ostkopf des Bahnhofes Kehl wird der Spurplan so angepasst, dass künftig das äußerste Gleis (Gleis 1) durchgängig als Streckengleis fungiert und das bisherige Hauptgleis aus östlicher Richtung (Gleis 3) zum Bahnhofsgleis wird. Dadurch wird es möglich, den Bf Kehl mit einer Geschwindigkeit von v = 160 km/h zu durchfahren. Das heutige Gleis 2, welches nur einseitig angebunden ist und keine Bahnsteigkante besitzt, wird zurückgebaut. Neben den vergleichsweisen geringen Anpassungen der Gleislage wird insbesondere auch die Sicherungstechnik auf die höheren Geschwindigkeiten angepasst und mit dem European Train Control System (ETCS) Level 2 ausgestattet. Derzeit finden im Bf Kehl Ausziehbewegungen in größerem Umfang auf dem nördlichen Brückengleis (Streckengleis Appenweier-Kehl) statt. Durch die Veränderung der zeitlichen Fahrplanlagen sowie der Streckengeschwindigkeit und der damit einhergehenden Anpassung der Signalisierung, werden die zur Verfügung stehenden Zugpausen für die Rangierfahrten reduziert. Dies hätte eine Verschlechterung im Betriebsablauf zur Folge, welche durch ein zusätzliches Ausziehgleis (Gleis 19) in Richtung Osten verhindert wird. Dieses Ausziehgleis liegt parallel zu den Streckengleisen und reicht bis über die Kinzig hinaus. Für den Bau des zusätzlichen Gleises müssen die Gütergleise im Einfahrtsbereich zum Hafen angepasst werden. Im Bereich des bestehenden Gleises 75 werden drei neue Lokabstellgleise errichtet, die an anderer Stelle wegfallende Gleise (Gleis 2 und 8) ersetzen. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes während der Erneuerung der Bestandsbauwerke und Umsetzung der Trassierungsanpassung zur Geschwindigkeitserhöhung, wird das im Endzustand benötigte Ausziehgleis (Gleis 19) temporär an das nördliche Streckengleis angebunden und dient während der Baumaßnahmen als Umfahrung.
Interne Kennung: 9b8bd2c7-411a-4dc9-a8e4-7533f69584e0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/04/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-SW-A
Telefon: +49 7219381606
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d967d57b-73dd-42d6-ade2-31db8f542408 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/04/2025 14:31:47 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 216435-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 66/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/04/2025