5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Um zum Ausschreibungsverfahren zugelassen zu werden, hat der Bieter nachfolgende Erklärungen zur Eignung zu bestätigen:***** Insolvenzverfahren: Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.***** Erklärungen zu gesetzlichen Verpflichtungen: Wir sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen.***** Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden.***** Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.***** Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.***** Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellten (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).***** Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).***** Wir erklären, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.***** Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. d) Einhaltung von Sanktionen und Embargos***** Einhaltung von Sanktionen und Embargos a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Wir versichern, - dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.***** Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.*****
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.1000 für das genannte Gewerk sein.***** Anforderungen für den allgemeinen Leistungsbestandteil BÜW Der Bieter erklärt, für o.g. Verfahren im Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl einzusetzen: 1. min. 1 Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau OB/KIB (BÜB), davon • ein Bauüberwacher mit min. 5 Jahren Berufserfahrung und mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte in denen er als BÜW tätig war, davon ein Projekt mit einem Bauvolumen von 50 Mio. Euro • ein Bauüberwacher mit abgeschlossenen Referenzprojekten, bei denen Hilfsbrücken mit einer Länge von mindestens 12 Metern eingebaut wurden 2. min. 1 Bauüberwacher Bahn Leit- und Sicherungstechnik LST (BÜB) • ein Bauüberwacher mit min. 5 Jahren Berufserfahrung und mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte an Stellwerken der Bauform GS II DR in denen er als BÜW tätig war, davon ein Projekt mit einem Bauvolumen LST von 2 Mio. Euro 3. min. 1 Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (BÜB) oder Bauüberwacher Bahn E für Oberleitungsanlagen (BÜB), davon • ein Bauüberwacher mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung und mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten in denen er als BÜW tätig war, davon 1 Projekt mit einem Bauvolumen von 5 Mio. Euro 4. min. 1 umweltfachlicher Bauüberwacher nach EBA-Leitfaden/Emissionsschutzbeauftragter Fachexperte/Ingenieur mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, die das Leistungsbild UBÜ enthalten. 5. min. 1 Leiter Baubüro mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, in denen er als Baubüroleiter tätig war, davon ein Projekt mit einem Gesamtbauvolumen von mindestens 50 Mio. Euro und ein Projekt von mindestens 10 Mio. Euro. Dem Bieter ist bekannt, dass auf Grund der einschlägigen Vorschriften die BÜB durch den Auftraggeber bevollmächtigt werden müssen. Er erklärt ausdrücklich, dass für den Fall, dass das oben genannte Personal im Auftragsfall keine Bevollmächtigung durch den AG erhalten kann, dieses gegen entsprechendes bevollmächtigungsfähiges Personal auszutauschen.***** Anforderungen für den Leistungsbestandteil Straßen- und Medientiefbau Für den verantwortlichen Mitarbeiter der BÜW (Mindestanzahl 2) müssen die folgenden Qualifikationen nachgewiesen werden: • Akademischer Grad Diplom-Bauingenieur oder gleichwertig • Nachweis der Eignung an je min. 1 Referenzprojekt mit den folgenden Eigenschaften: o Planung und BÜW von komplexen innerstädtischen Verkehrsanlagen o koordinierte Maßnahme mit Medientiefbau und mindestens 3 verschiedenen Akteuren o Bauvolumen > 7,5 Mio. Euro • Mindestens 1 Bauüberwacher muss ein Projekt mit Kreuzungspartnern EIUs vorweisen Der Bieter erklärt, für o.g. Verfahren im Auftragsfall qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl einzusetzen.***** Anforderungen für den Leistungsbestandteil Straßenbahn DVB Für den verantwortlichen Mitarbeiter der BÜW (Mindestanzahl 1) müssen die folgenden Qualifikationen nachgewiesen werden: • Akademischer Grad Dipl.-Ing., Master, Bachelor oder Level 6 des EQR • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der BÜW • Mindestens 1 Einsatz als BÜW in einem Referenzprojekt (grundhafter Ausbau eines innerörtlichen Straßenzugs mit Anlagen des Schienenverkehrs (Straßenbahn)) mit folgenden Eigenschaften: o Inbetriebnahme liegt im Zeitraum 01.12.2017 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist o Leistungsumfang: DC-Fahrleitungsanlagen, innerstädtische Haltestellen, Ing.-BW Tiefbau Versorgungsanlagen (Gas, Trinkwasser, Fernmeldetechnik und Strom) o Baukosten min. 5 Mio. Euro brutto Der Bieter erklärt, für o.g. Verfahren im Auftragsfall qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl einzusetzen.***** Anforderungen für den Leistungsbestandteil Kanalbau SEDD Der Bieter muss mindestens 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nachweisen können, in denen die folgenden Leistungen erforderlich waren: • BÜW für Maßnahmen zum Kanalbau mit min. DN1200 Stahlbetonrohren auf min. 100 m Länge und bis 5,5 m Tiefe • BÜW für Abwasserlenkung mit min. 500 l/s • BÜW im Geltungsbereich der Güteschutz Kanalbau AK1 • BÜW für Bauvolumen von > 1 Mio. Euro für den Kanalbau
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: HONORAR (Wichtung: 80 %) Das Angebot mit dem niedrigsten Stundesatz erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes linear interpoliert. Entsprechende Erklärungen/Nachweise zu den gekennzeichneten Kriterien sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Belegungsfaktor: Bauüberwacher in Qualifizierung
Beschreibung: BELEGUNGSFAKTOR (Wichtung: 20%): Bauüberwacher in Qualifizierung Die "Wertungssumme (Spalte J)" entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM der Kategorien "A+Q" und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Die Zuordnung der Personale zu den Kategorien erfolgt gemäß Anlage 2.0 "Personaleinsatzliste". Im Rahmen der Berechnung werden die Mannmonate der Kategorie "Q" nur mit maximal 30 Prozent der Gesamtsumme "A+Q" berücksichtigt. Die Monate „Einsatzzeit" sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus den Bauphasen BAU-AN inkl. Vor- und Nacharbeiten BÜW (x). Bei Aufgliederung der Baumaßnahme in mehrere Projekte oder Teilprojekte wird die Einsatzzeit (Monat) jeweils nur 1-fach gezählt. Der Belegungsfaktor ergibt sich als Quotient aus der ermittelten „Wertungssumme“ und der Monate Einsatzzeit. Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet. Entsprechende Erklärungen/Nachweise zu den gekennzeichneten Kriterien sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Beschaffung Infrastruktur Region Südost
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: gemäß Vertrag
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/04/2025 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsbehelf Änderungs- / Zuschlagsbekanntmachung Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.***** Rechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)