Deutschland – Beaufsichtigung der Bauarbeiten – Bauoberleitung für Bauvorhaben Redundante Neuverlegung Riedleitung, Süd-Teil (R2S) der Hessenwasser GmbH & Co. KG

179915-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Beaufsichtigung der Bauarbeiten – Bauoberleitung für Bauvorhaben Redundante Neuverlegung Riedleitung, Süd-Teil (R2S) der Hessenwasser GmbH & Co. KG
OJ S 56/2025 20/03/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hessenwasser GmbH & Co. KG
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bauoberleitung für Bauvorhaben Redundante Neuverlegung Riedleitung, Süd-Teil (R2S) der Hessenwasser GmbH & Co. KG
Beschreibung: Objektüberwachung und Objektbetreuung gemäß Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI
Kennung des Verfahrens: a0429c2e-9bb2-4857-be2f-95e00a6d9faa
Vorherige Bekanntmachung: 27571-2019
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Groß-Gerau
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Bauoberleitung für Bauvorhaben Redundante Neuverlegung Riedleitung, Süd-Teil (R2S) der Hessenwasser GmbH & Co. KG
Beschreibung: Objektüberwachung und Objektbetreuung gemäß Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI
Interne Kennung: R2S
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Groß-Gerau
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: VERGABEKAMMER DARMSTADT
Überprüfungsstelle: VERGABEKAMMER DARMSTADT
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hessenwasser GmbH & Co. KG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Hessenwasser GmbH & Co. KG
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Hessenwasser GmbH & Co. KG
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Hessenwasser GmbH & Co. KG
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Die DAHLEM Beratende Ingenieure hat im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahren von der Hessenwasser den Zuschlag erhalten, das Bauvorhaben "Redundante Neuverlegung Riedleitung, Süd-Teil (R2S)" in den Leistungsphasen 1-7 nach HOAI zu planen. Der Dienstleister hat sowohl für Planfeststellungsverfahren die notwendigen Daten und Pläne geliefert, als auch im Vergabeverfahren für die Bauausschreibung R2S entscheidend mitgewirkt, indem er die fachlichen Bieterfragen beantwortete und den Auftraggeber während der Verhandlungsgespräche fachlich beraten hat. Der Auftraggeber kann gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Dies ist hier der Fall, der ursprüngliche Auftragnehmer kann auf seine bisherigen Planungen aufbauen, verfügt über umfassende Kenntnisse der Planunterlagen und und der Verhältnisse vor Ort entlang der geplanten Trasse. Die Planungsphase inkl. Planfeststellungsverfahren und Ausschreibung hat aufgrund großer Komplexität des Bauvorhabens einen Zeitraum von 6 Jahren in Anspruch genommen. Ein potentieller Dritter müsste sich in die Unterlagen und die örtlichen Verhältnisse zunächst einarbeiten, was einen inakzeptablen zusätzlichen Zeitaufwand bedeuten und unkalkulierbare Mehrkosten mit sich bringen würde. Der ursprüngliche Auftragnehmer kann die Aufgabe der Bauoberleitung wirtschaftlich günstiger und ohne zeitliche Verzögerung umsetzen, was dem Auftraggeber erhebliche Kosten einspart. Entsprechend den Vorgaben des § 135 Abs. 3 GWB wird der Beschaffer den Vertrag mit dem vorbezeichneten Unternehmen frühestens nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abschließen.
Kennung des vorherigen Verfahrens, das die Direktvergabe rechtfertigt: 27571-2019
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Hessenwasser GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE231962950
Postanschrift: Taunusstraße 100
Stadt: Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: VERGABEKAMMER DARMSTADT
Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Abteilung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DAHLEM Beratende Ingenieure GmbH & Co. Wasserwirtschaft KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE203134982
Postanschrift: Bonsiepen 7
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45136
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e9d73aed-d415-4b1c-a4e1-43985cfa673f - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/03/2025 14:48:08 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 179915-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 56/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2025

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