1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ersatzneubau EÜ Wollankstraße, Errichtung eines 2. Bahnteigzugangs Bahnhof Wollankstraße und Anbindung der ABA Schönholz (Option)
Beschreibung: Ersatzneubau EÜ Wollankstraße, Errichtung eines 2. Bahnteigzugangs Bahnhof Wollankstraße und Anbindung der ABA Schönholz (Option)
Kennung des Verfahrens: ae4fa60e-f585-4804-b702-037800cf3d9b
Interne Kennung: 23FEI64242
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13359
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ersatzneubau EÜ Wollankstraße, Errichtung eines 2. Bahnteigzugangs Bahnhof Wollankstraße und Anbindung der ABA Schönholz (Option)
Beschreibung: Ersatzneubau EÜ Wollankstraße, Errichtung eines 2. Bahnteigzugangs Bahnhof Wollankstraße und Anbindung der ABA Schönholz (Option)
Interne Kennung: 5825a98d-d0e8-4beb-9308-8217efd09a13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2023
Enddatum der Laufzeit: 29/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SPITZKE SE
Angebot:
Kennung des Angebots: 2023908513
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - SPITZKE SE
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/08/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 07/08/2023
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 490851-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da dies zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Dabei würden Synergieeffekte verloren gehen und es würde zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf kommen. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die Projektdetails einarbeiten, was den Baufortschritt verlangsamen würde. Zudem entstehen durch die erneute Abstimmung und Koordination Mehrkosten, die die Vorteile eines Wechsels übersteigen würden. Daher ist es wirtschaftlich sinnvoller, den aktuellen Auftragnehmer mit der Fortführung der Arbeiten zu beauftragen. Des Weiteren liegen besondere zeitliche Zwänge aufgrund der Ausführung der Arbeiten in angemeldeten Sperrpausen vor. Eine Neueinordnung der Leistung würde die Gesamtmaßnahme erheblich verzögern. Die hierfür angemeldeten Sperrpausen und Betren müssen abgesagt werden und neue Sperrpausen bzw. Betren würden zu einer massiven Verlängerung der Baumaßnahme sowie erheblichen Störungen im Fahrplan führen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA 15 Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung gegenüber dem Hauptvertrag im Bereich der Oberbauleistungen. Im Zuge der Weicheneinbauten ist gemäß der Ausführungsplanung und des aktuellen Regelwerkes eine Bettung in den o.g. Weichen einzubauen und auf ein verdichtetes, in Querneigung hergestelltes Erdplanum aufzutragen. Die Herstellung und Verdichtung des Erdplanums und der ggf. damit eingehende Bodenaushub inkl. Transport, Zwischenlagerung und Entsorgung ist nicht Bestandteil des Leistungsverzeichnisses zum Vertrag. MKA 16 Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung gegenüber dem Hauptvertrag im Bereich der Oberbauleistungen. Im Zuge der Weicheneinbauten sind gemäß der Ausführungsplanung Sicherungskappen für die Weichen einzubauend. Diese sind nicht Bestandteil des Leistungsverzeichnisses zum Vertrag. MKA 17 Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung gegenüber dem Hauptvertrag im Bereich der Ausführungsplanung TK. Aufgrund von unterschiedlichen Ständen zahlreicher Bestandspläne des Gewerks TK sind diese vom Ausführungsplaner als Planungsgrundlage mehrfach zusammenzuführen. Dieser zusätzliche Aufwand in der Erstellung der Ausführungsplanung stellt eine zusätzliche Leistung dar. MKA 18 Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung gegenüber dem Hauptvertrag im Bereich der Ausführungsplanung TK. Für die Erstellung einer fachtechnisch prüffähigen Ausführungsplanung ist es gemäß des Planprüfer erforderlich zusätzliche Planungsgrundlagen zu erstellten, die als Bestandsplanung vom AG nicht zur Verfügung stehen. MKA 19 Es handelt sich um eine zusätzliche Tiefbauleistung gegenüber dem Hauptvertrag im Bereich der Straße. Um die Einrichtung der Vollsperrung der Straße zu ermöglichen, ist es erforderlich Tiefbauarbeiten im Straßenbereich für die Leitungsumverlegung verschiedener Medienträger koordiniert und übergeordnet aus einer Hand auszuführen. Hierzu gehören für das Herstellen und Schließen der Baugruben im Straßenbereich, das Schneiden und Abbrechen sowie Entsorgen des Straßenasphaltes, der Baugrubenaushub inkl. Herstellen des erforderlichen Straßenverbaus, Einbau beigestellter Leerrohre, Wiederverfüllung der Baugrube inkl. Wiederherstellung des Straßenasphaltes. MKA 20 Im Rahmen der bauvorbereitenden Bauphase BPH0 ist es notwendig, auf der Grundlage der Nutzungsvereinbahrung mit dem Eigentümer des Grundstückes Wollankstr.101 zur Herstellung der Baufreiheit im Bereich des Baufeldes Rampe1/STW1 die vorhandene CVP-Anlage von denns-Biomarkt umzusetzen. Entsprechend dem Festlegungsprotokoll vom 12.01.2024 des Ortstermins mit den Beteiligten ist es hierfür notwendig die Baustelle abzusichern, ein neues Fundament gem. gesonderter Planung herzustellen, sowie Unterstützung beim Aufbau der neuen und Rückbau der alten Anlage zu geben (Stellen Hebegerät). Es handelt sich um eine zusätzliche nicht im Bauvertrag enthaltende Leistung. MKA 21 Gemäß HLV sollen die Weichen 9901, 9902, 9904 eingebaut werden. Es wird jeweils an den Bestand angeschlossen. Aufgrund der neuen Lage des Oberbaus und der Stromschienenanlage durch die Weichen ändert sich auch die Lage der Bockschwellen. In den Bereichen, in denen an den Bestand angeschlossen wird, muss die Bockschwellenteilung an die Teilung des Neubaus angepasst werden, damit die Stromschiene wieder montiert werden kann. Dazu werden im Bestand einzelne Schwellen ausgebaut und entweder gedreht / mit normalen Gleisschwellen getauscht (Tausch zweier nebeneinander liegender Schwellen) bzw. ggf. neue Bockschwellen anstelle alter Gleisschwellen eingebaut. Schätzungsweise müssen ca. 15-20 Schwellen ersetzt werden. Ein zusätzlicher Bockschwellenwechsel zur Anpassung der Bockschwellenteilung an den Bestand ist in den Vertragsunterlagen nicht vorgesehen. Die v.g. Leistungen sind somit als zusätzliche Leistung anzusehen. MKA 22 Gemäß schriftlicher Mitteilung durch den AN an die PL AG vom 09.10.2024 kam es im Zeitraum vom 09.10.2024 - 11.10.2024 aufgrund fehlenden Sicherung / ATWS zum Stillstand von Personal und Technik für sämtliche LST-Mitarbeiter. Dies hat zusätzliche Kosten zur Folge. Die Sicherungsmaßnahmen konnten wegen kurzfristiger Personalausfälle und Umdisponierung seitens des vom AG beauftragen Sicherungsunternehmens nicht abgesichert werden. Die Arbeiten waren seitens AN rechtzeitig angemeldet. MKA 23 Gemäß Festlegung des AG im Rahmen einer AvL Nr. 05 sowie gem. Email-Verkehr in Umsetzung von ergänzenden Forderungen des SenMVKU (Hr. Freyer) und der BVG (Hr. Oehme) sind u.a. folgende zusätzliche Leistungen im Rahmen der Verkehrssicherung BPH1 zu erbringen: a) Erstellen zusätzlicher VTU im Rahmen der Beantragung einer VAO zur Vollsperrung der Wollankstr. (VTU für insgesamt 12 Stk LSA im näheren und weiteren Umfeld der Baustelle) b) Herrichten von Ersatzhaltestellen für die BVG im Rahmen der VAO zur halbseitigen Sperrung der Wollankstr. c) Umsetzung zusätzlicher Forderungen zur Optimierung der Verkehrsströme im Rahmen der einseitigen Sperrung gem. Forderung SenMVKU (email Hr. Freyer vom 11.10.2024 einschl. zusätzl. VTU zur Signalisierung Einmündung Kattegatstr. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung zum Bauvertrag! MKA 24 Gemäß Bauvertrag sollten die Weichen 9901-9905 eingebaut werden. Das Oberbaumaterial wird dabei durch den AG beigestellt. Die Weichen wurden gemäß Verlegeplänen eingebaut. Bei der Abnahme der Weichen wurde durch den Netzbezirk festgestellt, dass die falschen Radlenkerbolzen durch das Weichenwerk geliefert wurden. Auf Anweisung des Netzbezirks ist es notwendig, die Radlenkerbolzen auszutauschen. Daher müssen die neugelieferten ca. 80 Bolzen zu den Weichen verbracht, die alten Bolzen ausgebaut, durch neue ersetzt und die alten Bolzen zur Entsorgung abtransportiert werden. Die v.g. Leistungen sind somit als zusätzliche Leistung anzusehen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-O-B
Telefon: +49 3029756708
Fax: +49 6926555244
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: SPITZKE SE
Registrierungsnummer: 4df70146-74f6-4ad3-8df8-a09e842480a7
Postanschrift: Märkische Allee 39/41
Stadt: Großbeeren
Postleitzahl: 14979
Land, Gliederung (NUTS): Teltow-Fläming (DE40H)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0bc90752-843a-407b-993d-bb1e76e6953c - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/03/2025 19:49:06 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 177780-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 55/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/03/2025