Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Gunzenhausen, Anpassung BÜ km 24,7 Str. 5321 und km 40,4 Str. 5330 inkl. Kabeltiefbauleistungen

162440-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Gunzenhausen, Anpassung BÜ km 24,7 Str. 5321 und km 40,4 Str. 5330 inkl. Kabeltiefbauleistungen
OJ S 51/2025 13/03/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Gunzenhausen, Anpassung BÜ km 24,7 Str. 5321 und km 40,4 Str. 5330 inkl. Kabeltiefbauleistungen
Beschreibung: km 24,7 Strecke 5321: Rückbau des vorhandenen Bahnübergangs mit Neubau eines Ersatzweges (ca. 300 m), Oberbauarbeiten im Kreuzungsbereich km 40,4 Strecke 5330: Erneuerung Bahnübergang mit Schwellenwechsel, Herstellen eines Kabelkanals (ca. 2 km), Rückbau Gleis 31, Rückbau Weiche einschl. Lückenschluss, Anpassung Straße / Geh- / Radweg
Kennung des Verfahrens: 9c666226-04ee-4186-9285-b22b83101052
Interne Kennung: 24FEI71944
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land, Gliederung (NUTS): Weißenburg-Gunzenhausen (DE25C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. GRE - German Rail Engineering GmbH 2. Emch+Berger GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gunzenhausen, Anpassung BÜ km 24,7 Str. 5321 und km 40,4 Str. 5330 inkl. Kabeltiefbauleistungen
Beschreibung: km 24,7 Strecke 5321: Rückbau des vorhandenen Bahnübergangs mit Neubau eines Ersatzweges (ca. 300 m), Oberbauarbeiten im Kreuzungsbereich km 40,4 Strecke 5330: Erneuerung Bahnübergang mit Schwellenwechsel, Herstellen eines Kabelkanals (ca. 2 km), Rückbau Gleis 31, Rückbau Weiche einschl. Lückenschluss, Anpassung Straße / Geh- / Radweg
Interne Kennung: 570858d7-ff93-4973-b31f-4a4500b9a1ab
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Instandsetzung (IS) Gleise / Weichen (AVI) Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb Planung E-Technik: Planung von elektrischen Energieanlagen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Geiger + Schüle Bau GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024958373
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Geiger + Schüle Bau GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 03/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 14/05/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 9c8c3010-f706-47c9-af32-1e459b987a43-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: NT 01 Im Laufe der Planungsarbeiten unmittelbar vor Baubeginn wurde festgestellt, dass die neue BÜSA eine Leistungserhöhung in der 50 Hz-Planung verursacht. Der AN ist bereits mit der Maßnahme vertraut und benötigt keinen zusätzlichen Aufwand für Einarbeitung und Grundlagenermittlung. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen und dadurch weitere Kosten bei begleitenden Leistungen, wie z. B. der BÜW, verursachen. NT 04 Während der Planungserstellung wurde bekannt, dass eine Leistungserhöhung notwendig war, hieraus resultierte die Notwendigkeit einer geänderten Kabelanlage. Das ursprünglich geplante Versorgungskabel der ZAS konnte nicht mehr zur Anwendung kommen, da der vorgeschriebene Spannungsfall nicht eingehalten worden wäre. Die bestehende Kabelanlage erfüllte nicht die notwendigen Bedingungen. Ein Kabel zwischen Schaltschränken benötigte einen größeren Leiterquerschnitt, deshalb mussten an den Anschlusspunkten zu den Bestandsanlagen zusätzliche Kabelübergangskästen zur Querschnittsreduktion eingebaut werden. Der AN ist bereits mit der Maßnahme vertraut und vor Ort und hat außerdem bereits die Planung 50 Hz erstellt. Dementsprechend benötigt er keinen zusätzlichen Aufwand für Einarbeitung, Grundlagenermittlung, Baustelleneinrichtung usw.. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen und dadurch weitere Kosten bei begleitenden Leistungen, wie z. B. der BÜW, verursachen. Ein neuer AN würde außerdem zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Gewährleistungspflichten führen. Da sich der BÜ im Stadtgebiet befindet, sind die Baustelleneinrichtungsflächen außerdem sehr begrenzt, ein zusätzlicher AN hätte zu massiven bzw. ggf. nicht lösbaren Platzproblemen geführt. NT 05 Der BÜ 24,7 Strecke 5321 befand sich an einer zweigleisigen Strecke mit Oberleitung. Da in der Sperrpause nur ein Gleis gesperrt werden konnte und die Zugpausen nicht für eine Abschaltung der Oberleitung ausreichten, musste eine Minibagger beschafft werden um die Arbeiten termingerecht durchführen zu können. Dieser Minibagger war aufgrund der maximalen Greifhöhe geeignet um regelkonform unter der eingeschalteten Oberleitung zu arbeiten. Der AN ist bereits vor Ort und mit der Maßnahme vertraut. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen. Da für das eine Gleis die Sperrpause genutzt werden konnte, mussten die Arbeiten zu diesem Zeitpunkt ausgeführt werden. Eine teilweise Ausführung (BÜ nur im gesperrten Gleis zurückbauen) hätte zu massiven doppelten Kosten geführt (erneut Mitarbeiter für Baustelle einplanen, Geräte zur Baustelle bringen, Baustelleneinrichtungsfläche einrichten, …). Weitere Arbeiten (Leitplanke anbringen, Straßenanpassung, …) waren ebenfalls auf die termingerechte Umsetzung der Auflassung angewiesen und hätten sonst erneut, mit Verzögerungen im Bauablauf, beauftragt werden müssen. Eine Konsequenz aus Verzögerungen im Bauablauf ist, dass der IBN-Termin ggf. nicht hätte gehalten werden können und somit erhebliche Kosten durch die Verlängerung des Projekts entstanden wären. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von z. B. Abnahmeprüfern birgt eine Verschiebung der IBN das Risiko, dass kein Abnahmeprüfer mehr gefunden werden kann. Da sich der BÜ im Stadtgebiet befindet, sind die Baustelleneinrichtungsflächen außerdem sehr begrenzt, ein zusätzlicher AN hätte zu massiven bzw. ggf. nicht lösbaren Platzproblemen geführt. Ein neuer AN würde außerdem zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Gewährleistungspflichten führen. NT 06 Für die neue BÜSA 40,4 Strecke 5330 musste ein neues LST-Kabel bis zum Stellwerk gelegt werden. Da dieses gestückelt geliefert wurde, mussten Muffen in Muffenschränken gesetzt werden um den BÜ bis zur IBN fertig stellen zu können. Der AN ist bereits vor Ort, mit der Maßnahme vertraut und führt allgemein die Kabelverlegearbeiten durch. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen. Da das LST-Kabel für die IBN des BÜ notwendig war, hätte eine Neubeauftragung zu großen Verzögerungen und doppelten Kosten geführt (Mitarbeiter für Baustelle einplanen, Geräte zur Baustelle bringen und vorhalten, Baustelleneinrichtungsfläche einrichten, …). Eine Konsequenz aus Verzögerungen im Bauablauf ist, dass der IBNTermin ggf. nicht hätte gehalten werden können und somit erhebliche Kosten durch die Verlängerung des Projekts entstanden wären. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von z. B. Abnahmeprüfern birgt eine Verschiebung der IBN das Risiko, dass kein Abnahmeprüfer mehr gefunden werden kann. Da sich der BÜ im Stadtgebiet befindet, sind die Baustelleneinrichtungsflächen außerdem sehr begrenzt, ein zusätzlicher AN hätte zu massiven bzw. ggf. nicht lösbaren Platzproblemen geführt. Ein neuer AN würde außerdem zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Gewährleistungspflichten führen. NT 07 Im Zuge der Bauausführung wurde festgelegt, dass statt Rammrohrgründungen Beton-Monolithe verwendet werden sollten. Dies geschah u. a. aufgrund nicht-dokumentierter, erdverlegter Kabel die bei einer Rammrohrgründung einem hohen Risiko der Beschädigung ausgesetzt worden wären. Es wurden zehn Beton-Monolithe gesetzt. Der AN ist bereits mit der Maßnahme vertraut und vor Ort. Dementsprechend benötigt er keinen zusätzlichen Aufwand für Einarbeitung, Grundlagenermittlung, Baustelleneinrichtung usw.. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen und dadurch weitere Kosten bei begleitenden Leistungen, wie z. B. der BÜW, verursachen. Verzögerungen im Bauablauf können ggf. zu einer Absage der Abnahme und IBN führen, eine Neubeauftragung von BÜW, Abnahmeprüfern, IBV, … würde zu weiteren Verschiebungen führen (Kapazitätsprobleme) und dementsprechend weitere hohe Kosten verursachen. Da sich der BÜ im Stadtgebiet befindet, sind die Baustelleneinrichtungsflächen außerdem sehr begrenzt, ein zusätzlicher AN hätte zu massiven bzw. ggf. nicht lösbaren Platzproblemen geführt.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: NT 01 Mehraufwand Kabel- und Erdungsleitungen, Anpassung der 50 Hz-Planung aufgrund von Leistungserhöhung NT 04 50 Hz-Ausführung lt. AP bauen NT 05 Anmietung Minibagger, BÜ 24,7 Strecke 5321 NT 06 LST-Muffen, BÜ 40,4 Strecke 5330 NT 07 Einbau von Beton-Monolithen zur Signal- und Schrankenbefestigung (BÜ 40,4 Strecke 5330)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 302970
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Geiger + Schüle Bau GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 4d99c212-3b4e-4b7f-a409-c7ba2512bf55
Postanschrift: Ernst-Abbe-Straße 26
Stadt: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Fax: 0731-406611276
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b5016137-21da-49c7-95d8-3b879c1de34e - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/03/2025 12:48:39 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 162440-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 51/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/03/2025

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