Deutschland – Finanzierungs-Leasing – Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie

157729-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Finanzierungs-Leasing – Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie
OJ S 49/2025 11/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ekom21– KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: KIV Thüringen GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie
Beschreibung: Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie. Die Rahmenvereinbarung soll zwischen den öffentlichen IT-Dienstleistern und deren Mitgliedern als Auftraggeber sowie abrufberechtigte Stellen einerseits sowie einem leistungsfähigen Finanzierungspartner andererseits abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforde-rungen an die jeweiligen Leasingverträge. Der Abruf der Dienstleistungen zum Finanzie-rungsleasing erfolgt durch Einzelabruf durch die Mitglieder der öffentlichen IT-Dienstleister. Auch die öffentlichen IT-Dienstleister sind abrufberechtigt, diese werden aber weit überwiegend lediglich koordinierende Funktion für deren Mitglieder wahrnehmen. Die Rahmenvereinbarung umfasst insbesondere die • Finanzierung von Lieferantenrechnungen für verschiedener IT-Komponenten sowie weiterer Kommunikationstechnologie, • Gebrauchsüberlassung des Leasingobjekts, • den Abschluss einer Elektronikversicherung für geleaste Komponenten, • die Integration einer Verwaltungsplattform sowie • die Überprüfung der Datenlöschung nach Rückgabe der Leasinggegenstände. Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können der als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Kennung des Verfahrens: c8d4d82f-3d1a-44a9-ad3e-6920a5e6e494
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrugsbekämpfung:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie
Beschreibung: Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie. Die Rahmenvereinbarung soll zwischen den öffentlichen IT-Dienstleistern und deren Mitgliedern als Auftraggeber sowie abrufberechtigte Stellen einerseits sowie einem leistungsfähigen Finanzierungspartner andererseits abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die jeweiligen Leasingverträge. Der Abruf der Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing erfolgt durch Einzelabruf durch die Mitglieder der öffentlichen IT-Dienstleister. Auch die öffentlichen IT-Dienstleister sind abrufberechtigt, diese werden aber weit überwiegend lediglich koordinierende Funktion für deren Mitglieder wahrnehmen. Die Rahmenvereinbarung umfasst insbesondere die • Finanzierung von Lieferantenrechnungen für verschiedener IT-Komponenten sowie weiterer Kommunikationstechnologie, • Gebrauchsüberlassung des Leasingobjekts, • den Abschluss einer Elektronikversicherung für geleaste Komponenten, • die Integration einer Verwaltungsplattform sowie • die Überprüfung der Datenlöschung nach Rückgabe der Leasinggegenstände. Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können der als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Interne Kennung: -
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeber sind berechtigt, die Rahmenvereinbarung zweimal um weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Information eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge und der dargestellte Prüfungs- bzw. Wertungsumfang. Von den Auftraggebern ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV höchstens fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Im Einzelnen: (1) Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft der Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist. (2) Erfüllung der Mindestanforderungen Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. (3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen Im dritten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Stufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. (a) Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nach folgenden Maßgaben vergeben. (aa) Gesamtanzahl an Referenzen (bb) Anzahl an Referenzen von öffentlichen Auftraggebern/Sektorenauftraggebern (cc) Projektvolumen in EUR (netto) pro Jahr Details zum Wertungsvorgang sind in Teil B der Vergabeunterlagen („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmeantrag“) enthalten. (b) Die ermittelten Punktwerte werden addiert, sodass insgesamt maximal 18 Punkte („Gesamtpunktzahl“) erreicht werden können. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den ersten Rang. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit gleicher bzw. niedrigerer Gesamtpunktzahl werden absteigend auf die nachfolgenden Rangplätzen verteilt, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind. (c) Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Rangplätze 1 bis 5 belegen könnten, wird in analoger Anwendung § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt bis die Rangfolge 1 bis 5 abschließend belegt werden kann.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Befähigung zur Berufsausübung: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden: (a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; (b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; (c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; (d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar; (3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen; (4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt; b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung); d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben; (f) er mit der Abfrage durch die Auftraggeber von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG für den Fall einer beabsichtigten Zuschlagserteilung einverstanden ist. (6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren; (7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Angebot einzureichen;
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2022, 2023 und 2024 mit vergleichbaren Leistungen und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2022);
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Nachweis der schriftlichen Erlaubnis der Aufsichtsbehörde (in Kopie) nach Maßgabe von § 32 KWG zur Erbringung von Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (Mindestanforderung); (2) Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), die Art des Auftraggebers, der zuständige Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Beschreibung der erbrachten Leistung, Umfang des Angebots, Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie Laufzeit. Folgende inhaltliche Anforderungen müssen für die Referenzprojekte erfüllt werden (Mindestanforderungen): • Leasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie • Projektvolumen von mindestens EUR 1 Mio. (netto) pro Jahr, Mindestens zwei der angegebenen Referenzen müssen Leistungen im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gemäß § 99 GWB oder eines Sektorenauftraggebers gemäß § 100 GWB betreffen (Mindestanforderung). Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich 28. Februar 2025 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. (3) Der Bewerber hat nach Maßgabe des § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV zuzusichern, dass ein fachlich verantwortlicher Hauptansprechpartner für die Auftragsdurchführung als Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter für die Leistungen vorgesehen sind. Der Nachweis über deren fachliche Qualifikation wird dabei erbracht durch • Vorlage eines Kurzlebenslaufs mit Ausbildungsnachweis, • Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit sowie • Angaben zu einschlägiger Berufserfahrung in Jahren. Der Projektleiter muss über mindestens sechs Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung verfügen (Mindestanforderung). Der stellvertretende Projektleiter muss über mindestens vier Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung verfügen (Mindestanforderung). (4) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstellung der Informationssicherheit ein Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) betreibt und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (DIN ISO 27001 oder vergleichbar) nach. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen und umweltfreundlichen Sicherstellung der Leistungserbringung ein Umweltmanagementsystem betreibt und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (DIN ISO 14001 oder vergleichbar) nach. Sofern eine entsprechende Zertifizierung seitens des Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft) nicht nachgewiesen werden kann, muss der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auf einem Beiblatt ausführen, welche vergleichbaren Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen ergriffen werden. (6) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstellung der Leistungserbringung ein Managementsystem zur Vernichtung von Datenträgern betreibt und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (DIN ISO 66399 oder vergleichbar) nach. Sofern eine entsprechende Zertifizierung seitens des Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft) nicht nachgewiesen werden kann, muss der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auf einem Beiblatt ausführen, welche vergleichbaren Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen ergriffen werden. (7) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2022, 2023 und 2024); sowie (8) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/ 0aecedfe-552e-43a4-a566-bd3f8238ebd9
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: www.deutsche-evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeber behalten sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnah-meanträge (Bewerbungsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärun-gen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu ge-ben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervoll-ständigung besteht nicht. Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Ge-legenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von den Auftraggebern gemäß § 56 Abs. 4 VgV zu bestimmenden Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforder-te Unterlagen nicht innerhalb des von den Auftraggebern bestimmten Zeitpunkts einge-reicht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: ekom21– KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Registrierungsnummer: DE176699797
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KIV Thüringen GmbH
Registrierungsnummer: DE 156892634
Stadt: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land, Gliederung (NUTS): Gotha (DEG0C)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen
Registrierungsnummer: 123456
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b3ca0302-e201-4b37-955c-7bbe5ca221ea - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/03/2025 18:28:59 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 157729-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/03/2025

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