5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die Eignungskriterien sind direkt im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben) zu beantworten. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend abzugeben, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere Projektbezogene Bewerbungskriterien sind gegebenenfalls über den zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag bzw. über die hier in weiteren Punkten geforderten Anlagen nachzuweisen und bis zum genannten Schlusstermin einzureichen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Darüberhinausgehende Unterlagen sind für den Teilnahmewettbewerb nicht erforderlich und müssen erst im Rahmen der nachgelagerten Angebotsphase auf der Vergabeplattform hochgeladen werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erforderliche Erklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Verbundenheit mit anderen Unternehmen am gleichen Projekt: Wir (das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft) teilen mit, ob und inwieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftlich verbunden im Sinne § 18 AktG verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: 1. __DB E&C GmbH_______________________ 2. __Mailänder Consult_______________________ 3. __BUNG Ingenieure_______________________ Art der Verbundenheit () keine _______________________ () wirtschaftlich zu Nummer _____________________ () gesellschaftsrechtlich /verwandtschaftlich zu Nummer ___________ Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bieter bestätigt die Bewerbung auf die folgenden Lose: Im Eingabefeld die entsprechenden(n) Zeile(n) auswählen und ggf. den Text entsprechend ergänzen Los1 Los2 Los3
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Wird keine der drei nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen vom weitere Vergabeverfahren ausgeschlossen. Wir (das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft) erklären, dass das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft ( ) den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutschen Bahn Konzerns (d. h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten. oder ( ) die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. unter https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutschen Bahn Konzerns (d. h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten. Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor. oder ( ) eines eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertiges anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z. B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) zu beachten und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutschen Bahn Konzerns (d. h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Grundsätze und Anforderungen aus dem vereinbarten Verhaltenskodex im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und an Nachunternehmer und Zulieferer zu kommunizieren sowie deren Einhaltung zu unterstützen. Sollt der Auftragnehmer einer Risikogruppe gemäß dem Merkblatt Lieferanten Risikogruppe angehören ( https://www.deutschebahn.com/resource/blob/4137590/c904549f0ef3e2b7de2ba982adcd915e/Merkblatt-Lieferanten-Risikogruppe-data.pdf) oder ein konkret begründeter Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, angekündigt Überprüfungen beim Auftragnehmer durch eigene Mitarbeiter oder durch unabhängige Dritte durchzuführen. Der Auftragnehmer vereinbart mit Nachunternehmern und Zulieferern, dass der Auftraggeber diese Überprüfungen in den genannten Fällen auch bei ihnen durchführen kann. Sämtliche Überprüfungen in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, der Nachunternehmer bzw. Zulieferer erfolgen – soweit erforderlich – in Abstimmung mit diesen und im Rahmen des jeweils geltenden Rechts. So sind insbesondere deren Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen. Im Falle eines Audits zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstandards trägt der Auftragnehmer die anfallenden Kosten, es sei denn, es konnte kein Verstoß gegen die im vereinbarten Verhaltenskodex für Geschäftspartner genannten Grundsätze und deren Anforderungen festgestellt werden. Dem Auftragnehmer werden die Auditergebnisse übermittelt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er im Gewerberegister eingetragen ist oder eine Gewerbeanmeldung vorweisen kann, oder alternativ eine entsprechende Registrierung (z.B. Eintrag bei der Handwerkskammer, Architekten- und Ingenieurkammer, Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer, Eintrag im Berufsregister oder eine Registrierung beim Finanzamt) besitzt. Der Bieter erklärt, dass die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft vorhanden ist. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Wir (das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft) erklären, dass wir im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch.-/Ing.-Leistungen erbracht haben.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Wir (das Unternehmen, die Bewerber/Bietergemeinschaft) erklären, dass KEIN Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Erklärung zu gesetzlichen Verpflichtungen Wir (das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft) sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft - Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. - Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98 c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. - Wir erklären, dass wir in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 ff. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten haben und dass wir stets in der Lage waren, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Wir erklären, dass wir in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen haben. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). - Wir erklären, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Wir erklären, dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht habe, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten oder c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht haben. Einhaltung von Sanktionen und Embargos a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Wir versichern, - dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. - Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere, zu a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. B SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI geltenden oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meiner Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern: darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Erklärung/ Auflistung über die für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 02/04/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)