Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Linienbündel "LDK Bischoffen-Mittenaar" und "LDK Hohenahr"

151284-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Linienbündel "LDK Bischoffen-Mittenaar" und "LDK Hohenahr"
OJ S 47/2025 07/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Linienbündel "LDK Bischoffen-Mittenaar" und "LDK Hohenahr"
Beschreibung: Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Lahn-Dill-Kreises.
Kennung des Verfahrens: 4ab17f06-b63f-4349-ad4d-9c8530df7c9d
Vorherige Bekanntmachung: 1a260766-8e04-40d6-8534-ceafc8861053-01
Interne Kennung: E35238236
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lahn-Dill-Kreis (DE722)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen - Hinweis: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist,einen der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen) vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen im Busverkehr nicht mit der angegebenen Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann (Fahrzeugmehrbedarf) - oder der Auffassung, dass die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des jeweiligen Verkehrsvertrages dargestellten Nkm und/ oder Fahrplanstunden-Angaben von seinen eigenen Berechnungen abweichen (Mehr- oder Minderbedarf), so hat er die Vergabestelle darüber gemäß Ziffer 5 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" unter Nachweisführung in Kenntnis zu setzen. Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen seines Angebotes darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen. • Angebotsschreiben: Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor! • Preisblätter (Anlage B1 und B2 zum Angebotsschreiben): Das jeweilige „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Sonstige Nachweise: • Eignungsleihe: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, vgl. Ziffer 8 des Angebotsschreibens. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen. • Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden), • Falls zutreffend: Eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). • Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung (vgl. Hinweis in Ziffer 2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schweres berufliches Fehlverhalten: Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, § 57 Abs. 1 VgV oder § 7 Abs. 3 HVTG sowie § 18 Abs. 2, 3 HVTG erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Linienbündel "LDK Bischoffen-Mittenaar"
Beschreibung: Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Lahn-Dill-Kreises. Linie LDK-400: Bischoffen/Wilsbach – Gladenbach Linie LDK-401: Bischoffen/Wilsbach – Niederweidbach Linie LDK-402: Oberweidbach/Wilsbach – Roßbach – Niederweidbach – Bischoffen – Offenbach – Herborn Linie LDK-403: Bad Endbach – Hartenrod – Siegbach – Mittenaar – Herborn Linie LDK-404: Hohenahr – Bellersdorf – Bicken/Offenbach – Ballersbach Linie LDK-405: Ortsverkehr Siegbach – Ballersbach Linie LDK-407: Hartenrod – Bad Endbach – Günterod – Bischoffen – Offenbach – Ballersbach - Herborn Die Leistungen im Regel-Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit ca. 496.613 Nwkm p.a. und gerundeten 14.536 Fahrplanstunden p.a. sowie 14 Fahrzeugen, davon 2 Gelenkbusse, 8 Solobusse und 4 Midibusse, erbracht werden. Die Leistungen im Rufbus-Verkehr können mit den Fahrzeugen des Busverkehrs und geschätzten 82.443 Nwkm erbracht werden. Die maximal mögliche Rufbus-Leistung beträgt 206.108 Nwkm.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2x1 Jahr bis zum 08.12.2035, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2036; bzw. bis zum 13.12.2036, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2037.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lahn-Dill-Kreis
Land, Gliederung (NUTS): Lahn-Dill-Kreis (DE722)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 09/12/2034
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entspre-chenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen jeweils geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“: Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleis-tung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 248.307 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 14 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). Bei Abgabe eines Angebots auf beide Lose gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 473.731 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 21 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „Referenzen“ eines „Dritten“ als „Eignungsleihgeber“ bedienen, so muss der Eignungsleihgeber während der Betriebslaufzeit gemäß § 17 Abs. 1 Verkehrsvertrag die Leistung in mindestens der Höhe der geliehenen Referenzleistung zur Erreichung der Mindestanforderung erbringen. D.h. der Eignungsleihgeber muss für die ausschreibungsgegenständliche Leistung während der Betriebslaufzeit kontinuierlich mindestens 248.307 Nutzwagenkilometer p.a. (Los 1) bzw. 225.424 Nutzwagenkilometer (Los 2) bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 14 Kraftomnibussen (Los 1) bzw. 7 Kraftomnibussen (Los 2) erbringen. Die Anforderungen an die Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind vom Bieter und Eignungsleihgeber zu erfüllen. Ergänzend wird auf Ziffer 13 der Aufforderung zur Angebotsabgabe verwiesen. Alternativ kann die Referenzleistung gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Referenz auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses erbracht wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird. Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „fachlichen Eignung für den Personen-kraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ eines „Dritten“ als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8 VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter ange-siedelt sein. Eine „Gefälligkeit“ ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Per-son muss beim Bieter tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die usschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten Arbeitsvertrages, verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird. Alternativ kann die „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E35238236
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E35238236
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: siehe Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2025 10:15:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: IGDB Verkehrsplanung + Beratung GmbH
Beschaffungsdienstleister: IGDB Verkehrsplanung + Beratung GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Linienbündel "LDK Hohenahr"
Beschreibung: Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Lahn-Dill-Kreises. Linie LDK-240: Wetzlar – Naunheim – Waldgirmes – Dorlar – Atzbach Linie LDK-406: Hohensolms – Erda/Schule – Bermoll – Hohensolms Linie LDK-415: Ballersbach – Niederweidbach/Bellersdorf – Hohenahr – Königsberg – Blasbach – Wetzlar Die Leistungen im Regel-Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit ca. 450.849 Nwkm p.a. und gerundeten 12.963 Fahrplanstunden p.a. sowie 7 Fahrzeugen, davon 5 Solobusse und 2 Midibusse, erbracht werden. Die Leistungen im Rufbus-Verkehr können mit den Fahrzeugen des Busverkehrs und geschätzten 35.012 Nwkm erbracht werden. Die maximal mögliche Rufbus-Leistung beträgt 58.353 Nwkm.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2x1 Jahr bis zum 08.12.2035, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2036; bzw. bis zum 13.12.2036, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2037.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lahn-Dill-Kreis
Land, Gliederung (NUTS): Lahn-Dill-Kreis (DE722)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 09/12/2034
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entspre-chenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen jeweils geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“: Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleis-tung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 225.424 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 7 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). Bei Abgabe eines Angebots auf beide Lose gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 473.731 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 21 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „Referenzen“ eines „Dritten“ als „Eignungsleihgeber“ bedienen, so muss der Eignungsleihgeber während der Betriebslaufzeit gemäß § 17 Abs. 1 Verkehrsvertrag die Leistung in mindestens der Höhe der geliehenen Referenzleistung zur Erreichung der Mindestanforderung erbringen. D.h. der Eignungsleihgeber muss für die ausschreibungsgegenständliche Leistung während der Betriebslaufzeit kontinuierlich mindestens 248.307 Nutzwagenkilometer p.a. (Los 1) bzw. 225.424 Nutzwagenkilometer (Los 2) bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 14 Kraftomnibussen (Los 1) bzw. 7 Kraftomnibussen (Los 2) erbringen. Die Anforderungen an die Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind vom Bieter und Eignungsleihgeber zu erfüllen. Ergänzend wird auf Ziffer 13 der Aufforderung zur Angebotsabgabe verwiesen. Alternativ kann die Referenzleistung gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Referenz auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses erbracht wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird. Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „fachlichen Eignung für den Personen-kraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ eines „Dritten“ als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8 VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter ange-siedelt sein. Eine „Gefälligkeit“ ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Per-son muss beim Bieter tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die ausschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüg-lich der Vergütung geschwärzten Arbeitsvertrages, verbunden mit der Erklä-rung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird. Alternativ kann die „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E35238236
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E35238236
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: siehe Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2025 10:15:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: IGDB Verkehrsplanung + Beratung GmbH
Beschaffungsdienstleister: IGDB Verkehrsplanung + Beratung GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH
Registrierungsnummer: AG Wetzlar, HRB 2426
Postanschrift: Karl-Kellner-Ring 49
Stadt: Wetzlar
Postleitzahl: 35576
Land, Gliederung (NUTS): Lahn-Dill-Kreis (DE722)
Land: Deutschland
Kontaktperson: IGDB Verkehrsplanung + Beratung GmbH
Telefon: +49 61035067220
Fax: +49 61035067121
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: IGDB Verkehrsplanung + Beratung GmbH
Registrierungsnummer: AG Offenbach am Main, HRB 34244
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 25A
Stadt: Langen
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 610350670
Fax: +49 61035067121
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c7821e47-a53d-4ca6-bf62-82b26b4e0e54 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/03/2025 11:36:16 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 151284-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 47/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/03/2025

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