5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 26/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Hinweistext Die Eignungskriterien sind direkt im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben) zu beantworten. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend abzugeben, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere Projektbezogene Bewerbungskriterien sind gegebenenfalls über den zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag bzw. über die hier in weiteren Punkten geforderten Anlagen nachzuweisen und bis zum genannten Schlusstermin einzureichen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Darüberhinausgehende Unterlagen sind für den Teilnahmewettbewerb nicht erforderlich und müssen erst im Rahmen der nachgelagerten Angebotsphase auf der Vergabeplattform hochgeladen werden.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Verbundenheit mit anderen Unternehmen: Erforderliche Erklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Verbundenheit mit anderen Unternehmen am gleichen Projekt: Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft teilt mit, ob und inwieweit es mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftlich verbunden im Sinne § 18 AktG verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: 1. BC Ingenieure; 20097 Hamburg 2. Kortemeier Brokmann; 32051 Herford ---------- 3. Nautitec GmbH; 26789 Leer Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, ob es im Rahmen des hier vorliegenden Projektes Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch.-/Ing.-Leistungen erbracht hat.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung zu Insolvenz- oder Liquidationsverfahren Das Unternehmen, die Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt, dass KEIN Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung zu gesetzlichen Verpflichtungen Wir (das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft) sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 1/2) - Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. - Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98 c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. - Wir erklären, dass wir in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 ff. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten haben und dass wir stets in der Lage waren, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Wir erklären, dass wir in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen haben. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). - Wir erklären, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Wir erklären, dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht habe, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten oder c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht haben. Einhaltung von Sanktionen und Embargos a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Wir versichern, - dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. - Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere, zu a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. B SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 2/2) 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI geltenden oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meiner Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern: darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Einsatz als Bauüberwacher in anderen Maßnahmen Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass die vorgesehenen Bauüberwacher bei folgenden anderen Maßnahmen eingesetzt bzw. vorgesehen sind.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Folgende Nachweise müssen für das Los 4 erbracht werden, um als Bewerber im weiteren Ver-fahren zugelassen zu werden. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, werden im Teilnahmeantrag genannt und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen im Teilnahmewettbewerb herangezogen wurden, ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise / Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben des hiesigen Teilnahmewettbewerbs (siehe nachfolgende Aufstellung) geeignete Mitarbeiter zulässig: Angaben zur Umweltfachlichen Bauüberwachung: Es werden folgende umweltfachlichen Bauüberwachungen eingesetzt: generelle UBÜ mit Schwerpunkt Gewässerschutz spezielle UBÜ Naturschutz spezielle UBÜ bodenkundliche Baubegleitung spezielle UBÜ Abfall spezielle UBÜ Immissionsschutz Die generelle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) wird von den speziellen umweltfachlichen Bauüberwachungen (Experten) Naturschutz, Boden, Abfall und Immissionsschutz unter-stützt. Die sogenannten Experten sind für jedes spezielle Teilgebiet verantwortlich und arbeiten der UBÜ als Fachbauüberwacher zu (siehe Kapitel „Aufgaben-Katalog“ und „Benennung und Dauer der Umweltfachlichen Bauüberwachung“ im „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“). Die UBÜ steuert und kontrolliert die Experten und leitet die Kommunikation zwischen AN, AG und weiteren Dritten. Anforderungen Wasser/Gewässerschutz • Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen (Anlage „Um welt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“) sowie darüber hinaus: o Hochschulstudium der Natur- und Ingenieurwissenschaften, Hydrologie, Hydrogeo-logie, oder eine gleichwertige Qualifikation, umfassende Fachkompetenz im Umweltbereich Wasser, o fundierte Kenntnisse der rechtlichen Normen und der technischen Regelwerke, o Kenntnisse des Wasserrechts, o mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet, o Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren Wirkungen auf Gewässer, o Erfahrungen im Projektmanagement, o Erfahrungen im Kommunikations- und Konfliktmanagement. Anforderungen Naturschutz: • Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen (Anlage „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“): o Hochschulstudium der Fachrichtung Biologie, Landschaftsarchitektur, Landespflege, Geoökologie bzw. vergleichbare Studiengänge. Die erforderliche Qualifikation ist bei allen genannten Studiengängen nur gegeben, wenn der Schwerpunkt im landschaftsökologischen Bereich liegt und fundierte Kenntnisse naturschutz-, umweltverträglichkeits- und umweltrechtlicher Vorschriften vorhanden sind, o mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet. Anforderungen bodenkundliche Baubegleitung: • Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren Wirkungen auf Böden • Mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im baubegleitenden Bodenschutz auf Basis der DIN 19639 • Erfahrungen im Umgang mit potenziell sulfatsauren Böden ist wünschenswert Anforderungen Abfallmanagement: • Qualifikation als Abfallbeauftragter nach § 59 KrWG oder § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV & § 5 Ab-fAEV in Verbindung mit § 9 AbfBeauftrV • Probenehmer mit Sachkundelehrgang für die Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 und Praxiserfahrung • mindestens 2 Jahre Praxiserfahrung als Fachbauüberwachung Abfall • Verfügbarkeit von mind. 2 für die Signatur von Registerbelegen/Begleitscheinen bevollmächtigten Mitarbeitern mit Praxiserfahrung im elektronischen Abfallnachweisverfahren „ZEDAL“ • Einsetzbare technische Ausstattung zur Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (NachwV): mobiler ZEDAL Arbeitsplatz mit Notebook, Internet und von der Bundesnetzagentur zugelassenem Kartenleser, Stromversorgung für einen Arbeitstag Anforderungen Immissionsschutz: • Kriterien gem. § 7 der 5.BImSchV o Hochschulstudium des Ingenieurwesens, der Physik oder der Chemie, oder eine gleichwertige Qualifikation, o Teilnahme an anerkannten Lehrgängen zur Vermittlung der Inhalte gem. Anlage II zur 5. BImSchV, o mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet. Kurzlebenslauf und beruflicher Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) der vorgesehenen leitenden Bauüberwachung und der vorgesehenen Umweltfachlichen Bauüberwachungen kann als Anlage beigefügt werden. Vorlagen für die einzureichenden Referenzbescheinigungen sind als Anlage beigefügt (s. Refeenzbescheinigung Angaben zum Umweltfachlichen Bauüberwacher - Verantwortlicher Projektleiter). Angabe von mindestens zwei und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen oder in der Realisierung befindlichen Projekten und nachfolgenden Kriterien vergleichbaren umweltfachliche Bauüberwachung. Kriterien: • Baukosten des Projektes >=50 Mio. EUR • Projekt Im Bereich Brückenbau, Bahndamm, Oberbau, Ingenieurwasserbau bei der DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG) Siehe Teilnahmeantrag für Angaben / Referenzbescheinigungen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ausschluss bei Unrichtigkeit der Erklärungen Die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 31/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)