1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des OZG Vorhaben „Digitaler Antrag Breitbandausbau“
Beschreibung: Die ekom21 benötigt Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei fachlichen und projektspezifischen Fragestellungen im laufenden OZG-Vorhaben „Digitaler Antrag Breitbandausbau“. Diese sollen bei Bedarf abgerufen werden können.
Kennung des Verfahrens: 645af922-ff99-460e-8b59-fe03af1921a8
Interne Kennung: ekom21-2025-1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt. 2. Die in der Bekanntmachung angegebenen Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort zwingend eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekanntgemacht, weil die berechtigten geschäftlichen Interessen des vorgesehenen Auftragnehmers betroffen sind und die Veröffentlichung den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde (vgl. Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Vorhaben „Digitaler Antrag Breitbandausbau“
Beschreibung: Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei fachlichen und projektspezifischen Fragestellungen im laufenden OZG-Vorhaben „Digitaler Antrag Breitbandausbau“ als Funktion einer Projektleitung. Die ekom21 befindet sich in einem laufenden OZG-Vorhaben „Digitaler Antrag Breitbandausbau“. In diesem Zusammenhang benötigt die ekom21 Beratungs- und Unterstützungsleistungen, welche sowohl hinsichtlich des erforderlichen Know-how als auch des erforderlichen Umfangs nicht vollständig durch Mitarbeitende der ekom21 abgedeckt werden können. Um das Vorhaben nicht zu gefährden, soll zusätzliche Unterstützung durch externe Beratung bis zum 30.06.2025 beschafft werden, die im Rahmen einer Projektleitung tätig ist. Folgende Leistungen sollen extern beauftragt werden: • Projektmanagement • Consulting Leistungen für die Entwicklung und den Roll-Out des OZG Vorhabens Die für die ekom21 zwingend erforderlichen Anforderungen im Kontext der Leistungserbringung sind: • Kenntnisse über das Unternehmen ekom21 • Kenntnisse im Hinblick auf das OZG-Vorhaben „Digitaler Antrag Breitbandausbau“ • Weitreichende Erfahrungen im Bereich Projektleitung und Projektmanagement • Weitreichende Kenntnisse der Digitalisierungsplattform civento sowie der Schnittstellen xBreitband Der Auftraggeber veranschlagt eine Abnahmemenge von ca. 120 Personentagen vom 01.01.2025 bis zum 30.06.2025. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistung bis zum 31.12.2025 fortzusetzen (Fortsetzungoption). Die Abnahmemenge ist bei der Wahl der Fortsetzungsoption in Summe 250 Personentage.
Interne Kennung: ekom21-2025-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Optionen: Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu sechsmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die ekom21 hat im Rahmen einer Markterkundung festgestellt, dass die Besonderheiten der beabsichtigen Auftragsvergabe dazu führen, dass zum aktuellen Zeitpunkt und unter Berücksichtigung der bestehenden Projektplanung nur ein Unternehmen die Anforderungen der ekom21 – KGRZ Hessen erfüllen kann, nämlich der vorgesehene Auftragnehmer. Die erwogene Auftragserteilung an den in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer stützt sich insbesondere darauf, da der Auftragnehmer umfassende Vorkenntnisse aufgrund der derzeitigen Begleitung des laufenden Projektes mit sich bringt. Weiterhin besitzt der Auftragnehmer umfassende Kenntnisse über die fachlichen Anforderungen der ekom21. Der Auftragnehmer ist aktuell in die laufende Projektarbeit eingebunden und übernimmt ergebnisverantwortliche Tätigkeiten, welche nicht durch Mitarbeitende der ekom21 abgedeckt werden bzw. werden können. Aufgrund der laufenden Projektarbeit und den vereinbarten Terminen und Meilensteinplanung muss der Auftragnehmer seiner Tätigkeit sofort nachkommen können. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Auftrag hinsichtlich der sehr hohen Einarbeitungszeiten in die Firmenkultur sowie der einzelnen relevanten OZG-Vorhaben nur der in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer zu erteilen. Andernfalls würde dies den notwendigen zeitlichen und finanziellen Rahmen des Projekts übersteigen. Die ekom21 geht daher davon aus und ist der festen Überzeugung, dass die zu beschaffende Leistung allein durch den in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer erfolgen kann. Aus diesem Grund wird diese Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB vorgenommen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Registrierungsnummer: 06-EKOM21KGRZ0001-43
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Telefon: 064198300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: +49 6151126601
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: T-Systems International GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE118645675
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 069 20060 - 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: T-Systems International GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 140
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): DEA22
Land: Deutschland
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 33959a99-1174-4fca-9098-c27c0820491a - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 19:08:02 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 141178-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 44/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2025