1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld VP21.2300 Streckenbau Strullendorf (e) von ca. km 53,260 - ca. 56,165
Beschreibung: VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld VP21.2300 Streckenbau Strullendorf (e) von ca. km 53,260 - ca. 56,165, mit HP Strullendorf, SÜ Möstenbach, DL Zeegenbach und DL Stadtwald, OLA
Kennung des Verfahrens: 51dc6ad4-9fd5-4b5e-8a6f-d5c616614439
Interne Kennung: 20FEI45494
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strullendorf
Postleitzahl: 96129
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Landkreis (DE245)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld VP21.2300 Streckenbau Strullendorf (e) von ca. km 53,260 - ca. 56,165
Beschreibung: VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld VP21.2300 Streckenbau Strullendorf (e) von ca. km 53,260 - ca. 56,165, mit HP Strullendorf, SÜ Möstenbach, DL Zeegenbach und DL Stadtwald, OLA
Interne Kennung: 46f57078-e171-44c3-bc13-7e43d15b4ea9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/04/2021
Enddatum der Laufzeit: 15/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2020684097
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/03/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 19/04/2021
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 206960-2021
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 283 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahlnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätien Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebeben zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. 412 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahlnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätien Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebeben zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. 446 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahlnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätien Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebeben zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. 409 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahlnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätien Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebeben zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. 216 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. 560 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahlnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätien Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebeben zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 283, 412, 446, 409, 216, 560 283 Im Zuge der Herstellung der Druckleitung zwischen PW 3 und VB Strullendrof 55,0 rdB sind Überkreuzungen mit der Freispiegelabwasserleitung im Bereich der SÜ B505 herzustellen. Der Titel 47.02 des Leistungsverzeichnisses enthält eine solche Position jedoch nicht und die Leistung ist gesondert zu vergüten. 412 Im Zuge der IBN BPH 8 wurden zahlreiche UL ab- bzw. eingefordert. Im Erdbau: Bauwerksbücher (BWB), -hefte (BWH) z. B. für Dämme dH > 3,00 m; Bei der Entwässerung: BWB/BWH für z. B. Querungen sowie Versickerbecken, Entwässerungshefte für längslaufende Leitungen; Allgemein: Datenerfassungsbelege, Technische Plätze, Betriebsanleitungen und Havariekonzepte, etc. Diese zusätzlichen Leistungen sind vom vertraglich vereinbarten Bausoll nicht umfasst und daher gesondert zu vergüten. 446 Mit der Auflassung des früheren Bahnübergangs wird der Stockweg bahnrechts zur Sackgasse. Um eine Wendemöglichkeit für KFZ zu schaffen verlangt der PFB (Anl_0.1b_Erläuterungsbericht (6.2.5); Anl_0.2b_Bauwerksverzeichnis (S. 72 von 142) PFA 21 Beschluss_28.05.2021 (A.3.2)) von der Vorhabenträgerin am Ende des Bestandsweges einen Wendehammer. Dieser soll für Fahrzeuge mit einer Länge bis 9,00 m bemessen sein. Weder die Planung (EP/AP; 21-05-1102-01-00007-704-A_Lageplan Wendehammer 54-3) noch der Bau eines Wendehammers spiegelt sich im HLV wider. Da die Leistungen im ursprünglichen Vertragsumfang nicht vorgesehen waren, haben wir Anspruch auf besondere Vergütung. Sobald die Preise für die notwendigen Leistungen feststehen, werden wir Ihnen diese in Form eines Nachtragsangebotes mitteilen. 409 Zur Herstellung des 2. Bauabschnittes / Ost der EÜ Zeegenbach in der Bauphase 9 müssen die streckenlängs laufenden Kabel umverlegt werden. Die Mehrlänge der Kabel reicht nicht aus, um diese außerhalb der Baugrube für den 2. Bauabschnitt verlegen zu können. Es wurde aus diesem Grund erforderlich eine Kabelhilfsbrücke über die Baugrube des 2. Bauabschnitt / das Bestandsbauwerk zu errichten, um die Kabel fachgerecht und ausreichend geschützt während des Baus des 2. Bauabschnittes zu verwahren. 216 IFür die Herstellung der Transportleitungen ab einer Nennweite von 400mm (DN400) werden die Erdarbeiten laut o.g. Positionen gesondert vergütet. Das entsprechende Vergütungssoll in Form von Leistungspositionen fehlt jedoch. Des Weiteren fehlen in Folge dessen ebenso entsprechende Positionen für die Verbauarbeiten, das Herstellen der Leitungszone und Bettung, die Restgrabenverfüllung und der Transport des Überschussaushubs zum Zwischenlager. Diesbezügliche Mehrkosten werden hiermit angemeldet.. 560 Da die in der BPH 12 ausgebauten Schwellen (vom Bauende bis zum Weichenende der Weiche 21W09 - km 55,296 bis km 56,100) zum Wiedereinbau verwendet werden sollen müssen die Oberbaustoffe zwischenzeitlich an den Bauanfang zu km 45,450 umgesetzt werden. Der damit einhergehende logistische Aufwand ist eine außervertragliche Leistung und daher gesoondert zu vergüten.
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1806996633
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 12268470-306f-43cb-8bd9-41776d53c144 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 08:50:01 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 137720-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 43/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/03/2025