Deutschland – Strahlenschutz – Zahnärztliche Stelle gemäß § 86 Nr. 9 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) i.V.m. § 128 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zur Qualitätssicherung

131457-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Strahlenschutz – Zahnärztliche Stelle gemäß § 86 Nr. 9 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) i.V.m. § 128 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zur Qualitätssicherung
OJ S 41/2025 27/02/2025
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Zahnärztliche Stelle gemäß § 86 Nr. 9 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) i.V.m. § 128 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zur Qualitätssicherung
Beschreibung: Für den Bereich des Landes Hessen ist zum 1. Januar2026 zur Qualitätssicherung der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen eine Zahnärztliche Stelle einzurichten. Die Bestimmung als Zahnärztliche Stelle erfolgt gemäß § 86 Nr. 9 Strahlenschutzgesetz (StrSchG) i.V.m. §128 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Anforderungen hinsichtlich Organisation und Arbeitsweise der Zahnärztlichen Stelle ergeben sich insbesondere aus den maßgeblichen Regelungen des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung i.V.m. den einschlägigen Bestimmungen der Richtlinien nach StrlSchV und RöV "Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen" (GMBl. 2015 S. 1026) sowie aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz vom 03.Mai 2018 (GVBL S. 82). Die Zahnärztliche Stelle Hessen finanziert sich selbst durch Erhebung von Gebühren oder Entgelten und Auslagen. Sie soll ihren Sitz im Bereich des Landes Hessen haben bzw. nehmen und bereits Erfahrungen in der Tätigkeit der Prüfung der Qualitätssicherung bei der zahnmedizinischen Strahlenanwendung mitbringen. Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Bestimmung von Sachverständigen und Sachverständigenorganisationen im Rahmen der Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung (GVBL I S. 93, zuletzt geändert durch Gesetzt vom 25. Mai 2023, GVBl. 2023 S. 359) wird die Bestimmung der Zahnärztlichen Stelle auf Basis einer öffentlichen Ausschreibung durchgeführt und erfolgt für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren.
Kennung des Verfahrens: f4fdc4e2-3e59-454a-a41d-dfb47337b6ad
Interne Kennung: II8.f/II5.e- 99a06.21.06
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Interessenbekundung ist zum Nachweis der Eignung des Unternehmens eine Referenzliste samt den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben beizufügen: - Klare Aussagen zur Trägerschaft. - Erklärung des Bewerbers, dass die Qualitätssicherung (QS) aller zahnmedizinischen Röntgeneinheiten in Hessen geprüft wird - Erklärung der Anerkennung der Richtlinienkompetenz und Fachaufsicht des HMLU. - Freistellung des Landes Hessen von Haftungsansprüchen Dritter. - Vorlage einer Haftpflichtversicherung. - Angaben zur Organisation und personellen Zusammensetzung einschließlich der Qualifikationen. - konzeptionelle Darstellung der Qualitätssicherungsprüfungen. - Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten technischen Ausstattung, Vorlage des Geräteverzeichnisses sowie der Nachweise über Wartung und Kalibrierung. - Vorlage der QM-Dokumentation. - Erklärung der Einhaltung der Verfahrensanweisung des HMLU. - Erklärung zur Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit in der Tätigkeit als Zahnärztliche Stelle. - Erklärung zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes. - Vorlage Finanzierungsplan, Entgeltordnung/Gebührenordnung. - Erklärung zum fachlichen Erfahrungsaustausch und zur Einhaltung der Berichtspflichten. - Mitteilung über Beginn der Tätigkeit als Zahnärztliche Stelle. - Darstellung der Erfahrungen bzgl. der QS bei zahnmedizinischen Anwendungen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721600 Strahlenschutz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 250 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Laufzeit ist von 01.01.2026 bis 31.12.2030
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schweres berufliches Fehlverhalten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Zahnärztliche Stelle gemäß § 86 Nr. 9 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) i.V.m. § 128 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zur Qualitätssicherung
Beschreibung: Für den Bereich des Landes Hessen ist zum 1. Januar2026 zur Qualitätssicherung der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen eine Zahnärztliche Stelle einzurichten. Die Bestimmung als Zahnärztliche Stelle erfolgt gemäß § 86 Nr. 9 Strahlenschutzgesetz (StrSchG) i.V.m. §128 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Anforderungen hinsichtlich Organisation und Arbeitsweise der Zahnärztlichen Stelle ergeben sich insbesondere aus den maßgeblichen Regelungen des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung i.V.m. den einschlägigen Bestimmungen der Richtlinien nach StrlSchV und RöV "Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen" (GMBl. 2015 S. 1026) sowie aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz vom 03.Mai 2018 (GVBL S. 82). Die Zahnärztliche Stelle Hessen finanziert sich selbst durch Erhebung von Gebühren oder Entgelten und Auslagen. Sie soll ihren Sitz im Bereich des Landes Hessen haben bzw. nehmen und bereits Erfahrungen in der Tätigkeit der Prüfung der Qualitätssicherung bei der zahnmedizinischen Strahlenanwendung mitbringen. Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Bestimmung von Sachverständigen und Sachverständigenorganisationen im Rahmen der Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung (GVBL I S. 93, zuletzt geändert durch Gesetzt vom 25. Mai 2023, GVBl. 2023 S. 359) wird die Bestimmung der Zahnärztlichen Stelle auf Basis einer öffentlichen Ausschreibung durchgeführt und erfolgt für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren.
Interne Kennung: II8.f/II5.e- 99a06.21.06
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721600 Strahlenschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 250 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Interessenbekundung ist zum Nachweis der Eignung des Unternehmens eine Referenzliste samt den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben beizufügen: - Klare Aussagen zur Trägerschaft. - Erklärung des Bewerbers, dass die Qualitätssicherung (QS) aller zahnmedizinischen Röntgeneinheiten in Hessen geprüft wird - Erklärung der Anerkennung der Richtlinienkompetenz und Fachaufsicht des HMLU. - Freistellung des Landes Hessen von Haftungsansprüchen Dritter. - Vorlage einer Haftpflichtversicherung. - Angaben zur Organisation und personellen Zusammensetzung einschließlich der Qualifikationen. - konzeptionelle Darstellung der Qualitätssicherungsprüfungen. - Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten technischen Ausstattung, Vorlage des Geräteverzeichnisses sowie der Nachweise über Wartung und Kalibrierung. - Vorlage der QM-Dokumentation. - Erklärung der Einhaltung der Verfahrensanweisung des HMLU. - Erklärung zur Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit in der Tätigkeit als Zahnärztliche Stelle. - Erklärung zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes. - Vorlage Finanzierungsplan, Entgeltordnung/Gebührenordnung. - Erklärung zum fachlichen Erfahrungsaustausch und zur Einhaltung der Berichtspflichten. - Mitteilung über Beginn der Tätigkeit als Zahnärztliche Stelle. - Darstellung der Erfahrungen bzgl. der QS bei zahnmedizinischen Anwendungen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.landwirtschaft.hessen.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: postalisch an die Bedarfsstelle
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 31/03/2025 12:00:00 (UTC+2)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die gestzlich festgelegten Fristen werden nicht überschritten.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Dynamisches Beschaffungssystem, auch von den nicht in dieser Bekanntmachung aufgeführten Beschaffern zu verwenden
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Registrierungsnummer: 06-2800-1400-29
Abteilung: Abteilung II
Postanschrift: Mainzer Straße 80
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat II8
Telefon: +49 611 8151578
Fax: +49 611 8151545
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8b35cf06-6686-4eb7-a89f-2527f1daae4c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 10
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 131457-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 41/2025
Datum der Veröffentlichung: 27/02/2025

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