Deutschland – Medizinsoftwarepaket – Rahmenvereinbarung über Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenportals

126891-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Medizinsoftwarepaket – Rahmenvereinbarung über Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenportals
OJ S 40/2025 26/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenportals
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und der Betrieb eines Patientenportals nebst Serviceleistungen für die beiden Standorte der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH ("UKGM"). Hintergrund der gemeinsamen Beschaffung das Bestreben den Aufbau und die Nutzung der Portale in einem gemeinschaftlichen Vorgehen effizient zu gestalten. Ziel ist die Einführung je eines zentral betriebenen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement für das Datenmanagement des Auftraggebers an beiden Standorten. Hierzu soll nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 und 3 VgV eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner als Auftragnehmer abgeschlossen werden. Der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils per Einzelabruf durch die beiden Standorte anhand der dortigen standortspezifischen Projektierung (Einzelabruf). Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können dem "Anforderungs- und Kriterienkatalog" sowie der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Menge. Es ist geplant, im Wege von Einzelabrufen Leistungen über die Bereitstellung, Implementierung und der Betrieb eines Patientenportals für jeweils die beiden Klinikstandorte Gießen und Marburg sowie ggf. für einzelne oder mehrere der dort jeweils angeschlossenen MVZ zu beschaffen. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 10 Einzelabrufen.
Kennung des Verfahrens: d9eb73aa-9f38-459c-81c6-38c9f1886cae
Interne Kennung: UKGM-2024-IT-001
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 72268000 Bereitstellung von Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rudolf-Buchheim-Straße 8
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35392
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für beide Standorte des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Baldingerstraße
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35043
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für beide Standorte des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPYTHLEBYY8 Der Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und (sofern vorgesehen) von jedem Nachunternehmer abgegeben werden. Ziffer 10 des Anschreibens (Übersicht der einzureichenden Unterlagen): 10.1 Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen: Vordruck 01a Teilnahmeantrag, Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (kann vorab eingereicht werden), Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn, Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen), Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner. Zusätzlich vorzulegende Unterlagen bei Bietergemeinschaften: Vordruck 02 Bietergemeinschaftserklärung, Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (für jedes Mitglied), Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jedes Mitglied), Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn (für jedes Mitglied) Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen) (für jedes Mitglied, soweit nicht in Erklärung des Bieters erfasst) Zusätzlich vorzulegende Unterlagen beim Einsatz von Nachunternehmern: Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher), Vordruck 05a Verpflichtungserklärung (für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher), Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher), Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn (für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher) 2. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen: Vordruck 01b Angebot, Vordruck 07 Preisblatt, Vordruck 08 Konzept Projektorganisation und Umsetzung, Anforderungs- und Kriterienkatalog, Vertrag zur Auftragsverarbeitung UKGM * § 50 VgV bleibt unberührt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Korruption: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Betrugsbekämpfung: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Entrichtung von Steuern: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenportals
Beschreibung: Zur Umsetzung des Beschaffungsvorhabens beabsichtigt der Auftraggeber neben dem Einsatz von Eigenmitteln die Inanspruchnahme von staatlichen Zuwendungen gemäß der sog. "KHZG-Förderrichtlinie", d.h. der "Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV" in der jeweils gültigen Fassung. Es ist daher erforderlich, die einschlägigen Bestimmungen sowie Vorgaben dieser KHZG-Förderrichtlichtlinie im Fall der Zuschlagserteilung einzuhalten. Vor diesem Hintergrund müssen die Funktionalitäten des Patientenportals zwingend und nachweislich erfüllen: - die MUSS-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.2 der o.g. KHZG-Förderrichtlinie und - die übergreifenden technischen sowie Interoperabilitätsstandards gemäß Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 der o.g. KHGZ-Förderrichtlinie Ferner muss das Patientenportal die Möglichkeit bieten, die gemäß Leistungsbeschreibung seitens des Auftraggebers als verpflichtend umzusetzenden KANN-Kriterien nach Ziffer 4.3.2 der o.g. KHZG-Förderrichtlinie zu erfüllen. Die vertraglichen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen für jeden Standort unter anderem die folgenden Aufgaben: - Bereitstellung eines zentralen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals gemäß den technischen, organisatorischen und strukturellen Anforderungen, - Integration und Implementierung eines zentralen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals und dabei insbesondere die Realisierung von Schnittstellen zu den Bestandssystemen, - Schulungsleistungen, - Unterstützungsleistungen im Sinne eines Projektmanagements sowie - Betriebs- und Serviceleistungen. Sämtliche Leistungen sind vom Auftragnehmer unter Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Klinikbetriebs und stets in enger Abstimmung mit den zuständigen Ansprechpartnern des Auftraggebers am jeweiligen Standort zu erbringen. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, den Umfang von Abstimmungen und der Aufwand für Schnittstellenrealisierungen so weit wie möglich zu reduzieren und das Portal gemäß definierten Meilensteinen einzuführen. Hierzu hat der Auftragnehmer unmittelbar nach Auftragserteilung einen Prozess- und Implementierungsstandard zu erarbeiten.
Interne Kennung: UKGM-2024-IT-001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 72268000 Bereitstellung von Software
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die optional anzubietenden Leistungen sind ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung gekennzeichnet.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rudolf-Buchheim-Straße 8
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35392
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für beide Standorte des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Baldingerstraße
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35043
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für beide Standorte des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Ziff. 15 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen: a)Zum Nachweis gemäß §§ 123, 124 GWB ist eine Eigenerklärung abzugeben. Zusätzlich ist die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) erforderlich. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitere Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. b) Zum Nachweis, dass kein Zuschlags- oder Vertragserfüllungsverbot gegen den Bewerber wegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht, ist für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer eine Eigenerklärung erforderlich. c) Soweit die Ausführung der Leistungen personenbezogene Daten betrifft, setzt der Vertragsschluss den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach einem vom Datenschutz der UKGM bereitgestellten Muster voraus.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Ziff. 6.2 des Anschreibens: 6.2.1 Umsatz Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Vergleichbare Leistungen sind: Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Implementierung und Betrieb nebst Serviceleistungen von Software zur Digitalisierung des Gesundheitswesens im klinischen Bereich Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Netto EUR 500.000 Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 6.2.2 Versicherungsschutz Bestehende Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung des Bewerbers oder die Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird,- in beiden Fällen verbunden mit der Zusage des Bewerbers, dass der Versicherungsschutz im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragszeit zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird. Der Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch das Versicherungsunternehmen) über den bereits bestehenden ausreichenden Versicherungsschutz - nicht älter als 12 Monate - als Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Für Bewerbergemeinschaften muss die Erklärung die gesamte Tätigkeit der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber umfassen; eine Versicherung oder Erklärung allein für das federführende Mitglied genügt nicht. Mindestanforderungen: Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Kriterien und Mindestdeckungssummen: - Die Deckungssumme muss mindestens EUR 5 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einer 2-fachen Maximierung betragen - Der Versicherungsschutz muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden und dabei insbesondere Mangelfolgeschäden wie z.B. Systemausfälle, Unterbrechung des Krankenhausbetriebs oder Datenschutzverstöße mit umfassen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Ziff. 15 der allgemeinen Bewerbungsbedingungen: a) Zum Nachweis gemäß §§ 123, 124 GWB ist eine Eigenerklärung abzugeben. Zusätzlich ist die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) erforderlich. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitere Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. b) Zum Nachweis, dass kein Zuschlags- oder Vertragserfüllungsverbot gegen den Bewerber wegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht, ist für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer eine Eigenerklärung erforderlich. c) Soweit die Ausführung der Leistungen personenbezogene Daten betrifft, setzt der Vertragsschluss den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach einem vom Datenschutz der UKGM bereitgestellten Muster voraus.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Ziff. 6.1.1 des Anschreibens (Erlaubte Berufsausübung) Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. Der Nachweis kann z.B. als Eintragung auf Vordruck 01a (Teilnahmeantrag) oder Vordruck 03 (Eigenerklärung zur Eignung), alternativ als Scan oder Auszug einer Originalurkunde vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Nachweise (z.B. Registerauszüge) darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Ziff. 6.3 des Anschreibens: 6.3.1 Anzahl an Beschäftigten Erklärung (1.) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl für Mitarbeiter in den Bereichen Softwareentwicklung und Produktsupport (Betrieb, Service und Wartung) sowie (2.) zur Zahl der Geschäftsführer und Gesellschafter/ Inhaber in den letzten drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen (zur Bewertung werden die Werte addiert). § 50 VgV bleibt unberührt. 6.3.2 Qualifikation und Erfahrung von Projektleitung und Stellvertretung Benennung der Projektleitung und deren Stellvertretung, jeweils mit Qualifikation und Erfahrungen in vergleichbaren Projekten aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Bereitstellung, Implementierung und Betrieb nebst Serviceleistungen von Software zur Digitalisierung des Gesundheitswesens im klinischen Bereich Die Erklärung hat auf dem Vordruck 06 zu erfolgen. 6.3.3 Referenzprojekte (Unternehmensreferenzen) Geeignete Referenzen des Unternehmens des Bewerbers (Büro- /Unternehmensreferenzen) über früher ausgeführte Aufträge aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, die mit den zu vergebenden Leistungen hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind: Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Implementierung und Betrieb nebst Serviceleistungen von Software zur Digitalisierung des Gesundheitswesens im klinischen Bereich Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen (zur Bewertung werden die Werte addiert). Jede Referenz ist mit Referenzkunde (namentlich bezeichneter Ansprechpartner mit Telefon / E-Mail) sowie Erbringungszeitraum und Erläuterung anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen beim Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt. Aufgrund der Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Leistungen werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) berücksichtigt. Mindestanforderungen: 2 Referenzen, aus deren Erläuterung jeweils hervorgeht, dass folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: - Auftraggeber ist ein Krankenhaus mit mehr als 250 stationären Krankenhausbetten - Erfolgreiche Anbindung und Integration des Patientenportals einschließlich integrierter oder angebundener Anwendungen weiterer Anbieter an ein Krankenhausinformationssystem (KIS) 1 dieser Referenzen muss außerdem folgende Mindestbedingung erfüllen: - Aufbau und die Inbetriebnahme eines mandantenfähigen Patientenportals

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (10 %, max. 100 Punkte)
Beschreibung: Ziff. 7.1 des Anschreibens: Der Bewerber mit dem höchsten Umsatz erhält die maximale Punktzahl. Alle anderen Bewerber erhalten gemessen an dem höchsten Umsatz eine geringere Punktzahl (Formel: maximale Punktzahl multipliziert mit dem angegebenen Umsatz des Bewerbers dividiert durch den höchsten Umsatz).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Anzahl an Krankenhausbetten in den Referenzprojekten (45 %, max. 450 Punkte)
Beschreibung: Ziff. 7.2 des Anschreibens: Addition der angegebenen Bettenzahl aus denUnternehmensreferenzen, die die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen. Aus den eingereichten Referenzen werden die 3 Referenzen mit der höchsten Bettenanzahl zur Bewertung herangezogen. Der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Betten erhält die maximale Punktzahl. Alle anderen Bewerber erhalten gemessen an der höchsten Bettenzahl eine geringere Punktzahl (Formel: maximale Punktzahl multipliziert mit der angegebenen Bettenzahl des Bewerbers dividiert durch die höchsten Bettenanzahl).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Anzahl an Referenzprojekten mit weiteren Merkmalen (45 %, max. 450 Punkte)
Beschreibung: Ziff. 7.3 des Anschreibens: Anteil der eingereichten persönlichen Referenzen und Unternehmensreferenzen, die die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen, mit folgendem weiteren Merkmal: Referenzleistung betrifft ein Krankenhaus der Maximalversorgung oder ein Universitätsklinikum - mind. 50 %: 200 Punkte - mind. 75 %: 300 Punkte - 100 %: 450Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYDPYTHLEBYY8/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 14/04/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28/03/2025 08:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 67 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Entscheidung über Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV und ergeht im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Ziff. 15 der allgemeinen Bewerbungsbedingungen: a) Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) erforderlich. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. b) Zum Nachweis, dass kein Zuschlags- oder Vertragserfüllungsverbot gegen den Bewerber wegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht, ist für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer eine Eigenerklärung erforderlich. c) Soweit die Ausführung der Leistungen personenbezogene Daten betrifft, setzt der Vertragsschluss den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach einem vom Datenschutz der UKGM bereitgestellten Muster voraus.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Gießen HRB 6384
Postanschrift: Rudolf-Buchheim-Straße 8
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35392
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GB Wirtschaft & Dienstleistungen
Telefon: 064198543078
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: Telefonnummer der Geschäftsstelle 06151 12-6603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 76fa5a3c-e9ed-4411-b304-0dd6153937a7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/02/2025 12:41:02 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 126891-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 40/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/02/2025

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