1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NICE Aircraft Services & Support GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation mit besonderen oder ausschließlichen Rechten
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: NICE – Ergänzungs-Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarungen über Arbeitnehmerüberlassung „Personalleihe zur Flugzeugenteisung“
Beschreibung: NICE – Ergänzungs-Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarungen über Arbeitnehmerüberlassung „Personalleihe zur Flugzeugenteisung“
Kennung des Verfahrens: 019528f7-d6b9-4079-8c48-0d1439d776f4
Interne Kennung: NICE 003-25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die NICE hat das ursprüngliche Vergabeverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen, konnte aber die ausgeschriebene Personalmenge nicht decken.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Hinweis: Bei dem gegenständlichen Vergabeverfahren nach der SektVO handelt es sich um eine Ergänzung zu dem bereits abgeschlossenen Vergabeverfahren der NICE (2023/S 090-277792). Die NICE hat das ursprüngliche Vergabeverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen, konnte aber die ausgeschriebene Personalmenge nicht decken. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2026 anstehenden Öffnung des Terminal 3 und dem deswegen bereits bestehenden Schulungsbedarfs. Die NICE beabsichtigt daher, diese Lücke durch das gegenständliche Vergabeverfahren zu schließen. Der von der NICE nunmehr ausgeschriebene Leistungsumfang ist daher sowohl inhaltlich als auch umfänglich reeller Beschaffungsbedarf. Bereits bestehende Rahmenvereinbarungen bleiben unberührt. Die NICE bittet daher Dienstleister, die bereits eine Rahmenvereinbarung mit ihr abgeschlossen haben, sich nicht erneut mit einem Angebot an dem Vergabeverfahren zu beteiligen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Cargo City Süd Gebäude 640
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: D-60549
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 20 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Insb. das AEntG, das AÜG, das MiLoG und das AufenthG sind zwingend zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 10
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen, • er/sie den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat: § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. • er/sie die Regelungen (insb. § 19) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zur Kenntnis genommen hat und beachten wird und • er/sie zu Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG ist, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der NICE ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die NICE behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch NICE nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der NICE geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Cluster 1 – Situative Personalüberlassung – Flugzeugenteiser:
Beschreibung: Cluster 1 – Situative Personalüberlassung – Flugzeugenteiser: NICE schreibt insgesamt 16 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 6 begrenzt. Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Cargo City Süd Gebäude 640
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: D-60549
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen, • er/sie den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat: § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. • er/sie die Regelungen (insb. § 19) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zur Kenntnis genommen hat und beachten wird und • er/sie zu Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG ist, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der NICE ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die NICE behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch NICE nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der NICE geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarungspartner müssen während der kompletten Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit, sein.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bewerbererklärung zur Haftpflichtversicherung Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist im Auftragsfall verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. EUR 5 Mio. (jeweils für Personen- und Sachschäden) vorzuhalten bzw. abzuschließen, den Abschluss spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten. Der Abschluss einer BADV-Versicherung ist nicht erforderlich. Die präzise Ausgestaltung der Haftpflichtversicherung wird Gegenstand der Angebotsphase sein. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren (2022 bis 2024/Prognose) einen durchschnittlichen Jahresnettogesamtumsatz von mindestens folgenden Beträgen mit vergleichbaren Leistungen (Personalüberlassung) erwirtschaftet hat: • bis 3 Lose: EUR 0,5 Mio. • 4 bis 5 Lose: EUR 1,0 Mio.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische Leistungsfähigkeit Der Bewerber erklärt, dass er folgende Leiharbeitnehmer-Mindestzahlen für Flugzeugenteiser mit unten genannten Qualifikationen vorhalten kann: 4.3.2.1 - Personal Cluster 1 – Flugzeugenteiser Größe des Leiharbeitnehmerpools: 12 Leiharbeitnehmer je Los für Flugzeugenteiser Die Qualifikation umfasst folgende Punkte: • Gültiger Flughafenausweis mit Vorfeldberechtigung (Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheitsschulung) • Gültiger Vorfeldführerschein für den Flughafen Frankfurt am Main • Gültige Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B • Schichtdiensttauglichkeit • Schwindelfreiheit • Farbsehvermögen (keine Rot-Grünblindheit) • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift • Englische Sprachkenntnisse wünschenswert, wobei sich der Entleiher einen angemessenen Test vorbehält • Teilnahme an allen erforderlichen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen • Gesundheitsuntersuchungen gem. G20, G25 und H69 Cluster 2 – Stammunterstützer Der Bewerber erklärt, dass er Leiharbeitnehmer als Stammunterstützer mit unten genannten Qualifikationen vorhalten kann. Die Qualifikation umfasst folgende Punkte: • Gültiger Flughafenausweis mit Vorfeldberechtigung (Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheitsschulung), • Gültiger Vorfeldführerschein für den Flughafen Frankfurt am Main, • Gültiger Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B, • Schichtdiensttauglichkeit, • Schwindelfreiheit, • Farbsehvermögen (keine Rot-Grünblindheit), • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, • Englische Sprachkenntnisse gemäß ICAO Language Proficiency Level 4, wobei der Entleiher einen entsprechenden Test durchführt, • EDV-Kenntnisse (MS-Office), • Teilnahme an allen erforderlichen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen, • Gesundheitsuntersuchungen gem. G20, G25 und H69. 4.3.2.2 – Vergleichbare Leistungen Der Bewerber hat zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit Angaben über vergleichbare Leistungen mit seinem Teilnahmeantrag abzugeben. Die in den folgenden Tabellen zu machenden Angaben müssen sich auf das jeweils genannte Referenzprojekt beziehen. Der Bewerber muss mindestens eine den Mindestanforderungen entsprechende Unternehmensreferenz mit seinem Teilnahmeantrag abgeben. Gibt der Bewerber keine den Mindestanforderungen entsprechende Unternehmensreferenz ab, wird sein Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die NICE die angegebenen Referenzen beim Referenzgeber überprüft. Mindestanforderungen (Angaben zwingend in den im Teilnahmeantrag folgenden Tabellen zu machen): • Beschreibung der erbrachten Leistung • Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient) • Auftraggeber (mit Adresse): • Ansprechpartner beim Auftraggeber (Abteilung mit Telefonnummer): • Branche Referenzgeber: o Luftverkehr o Logistik o Vergleichbar: • Vertragslaufzeit: mind. 2 Jahre • Leiharbeiterpool: Mind. 12 Personen (brutto), wobei ein Teil der Arbeitnehmer situativ und nicht dauerhaft überlassen wurde. • Personaldisposition und Erreichbarkeit: mind. 18 Stunden • Zeitraum der Erbringung der Leistung (MM/JJ bis MM/JJ): (Achtung: Abschluss/Leistungsende nicht vor 2022)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 51 SektVO
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei dem gegenständlichen Vergabeverfahren nach der SektVO handelt es sich um eine Ergänzung zu dem bereits abgeschlossenen Vergabeverfahren der NICE (2023/S 090-277792). Die NICE hat das ursprüngliche Vergabeverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen, konnte aber die ausgeschriebene Personalmenge nicht decken. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2026 anstehenden Öffnung des Terminal 3 und dem deswegen bereits bestehenden Schulungsbedarfs. Die NICE beabsichtigt daher, diese Lücke durch das gegenständliche Vergabeverfahren zu schließen. Der von der NICE nunmehr ausgeschriebene Leistungsumfang ist daher sowohl inhaltlich als auch umfänglich reeller Beschaffungsbedarf. Bereits bestehende Rahmenvereinbarungen bleiben unberührt. Die NICE bittet daher Dienstleister, die bereits eine Rahmenvereinbarung mit ihr abgeschlossen haben, sich nicht erneut mit einem Angebot an dem Vergabeverfahren zu beteiligen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen), • dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, • in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Finanzielle Vereinbarung: vgl. Vertrag
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 32
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NICE Aircraft Services & Support GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: NICE Aircraft Services & Support GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Cluster 2 – Stammunterstützer – Flugzeugenteiser und Sonderfunktionen:
Beschreibung: Cluster 2 – Stammunterstützer – Flugzeugenteiser und Sonderfunktionen: Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 16 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 6 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert. NICE schreibt insgesamt 16 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 4 begrenzt.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Cargo City Süd Gebäude 640
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: D-60549
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen, • er/sie den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat: § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. • er/sie die Regelungen (insb. § 19) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zur Kenntnis genommen hat und beachten wird und • er/sie zu Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG ist, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der NICE ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die NICE behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch NICE nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der NICE geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarungspartner müssen während der kompletten Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit, sein.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bewerbererklärung zur Haftpflichtversicherung Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist im Auftragsfall verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. EUR 5 Mio. (jeweils für Personen- und Sachschäden) vorzuhalten bzw. abzuschließen, den Abschluss spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten. Der Abschluss einer BADV-Versicherung ist nicht erforderlich. Die präzise Ausgestaltung der Haftpflichtversicherung wird Gegenstand der Angebotsphase sein. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren (2022 bis 2024/Prognose) einen durchschnittlichen Jahresnettogesamtumsatz von mindestens folgenden Beträgen mit vergleichbaren Leistungen (Personalüberlassung) erwirtschaftet hat: • bis 3 Lose: EUR 0,5 Mio. • 4 bis 5 Lose: EUR 1,0 Mio.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische Leistungsfähigkeit Der Bewerber erklärt, dass er folgende Leiharbeitnehmer-Mindestzahlen für Flugzeugenteiser mit unten genannten Qualifikationen vorhalten kann: 4.3.2.1 - Personal Cluster 1 – Flugzeugenteiser Größe des Leiharbeitnehmerpools: 12 Leiharbeitnehmer je Los für Flugzeugenteiser Die Qualifikation umfasst folgende Punkte: • Gültiger Flughafenausweis mit Vorfeldberechtigung (Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheitsschulung) • Gültiger Vorfeldführerschein für den Flughafen Frankfurt am Main • Gültige Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B • Schichtdiensttauglichkeit • Schwindelfreiheit • Farbsehvermögen (keine Rot-Grünblindheit) • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift • Englische Sprachkenntnisse wünschenswert, wobei sich der Entleiher einen angemessenen Test vorbehält • Teilnahme an allen erforderlichen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen • Gesundheitsuntersuchungen gem. G20, G25 und H69 Cluster 2 – Stammunterstützer Der Bewerber erklärt, dass er Leiharbeitnehmer als Stammunterstützer mit unten genannten Qualifikationen vorhalten kann. Die Qualifikation umfasst folgende Punkte: • Gültiger Flughafenausweis mit Vorfeldberechtigung (Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheitsschulung), • Gültiger Vorfeldführerschein für den Flughafen Frankfurt am Main, • Gültiger Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B, • Schichtdiensttauglichkeit, • Schwindelfreiheit, • Farbsehvermögen (keine Rot-Grünblindheit), • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, • Englische Sprachkenntnisse gemäß ICAO Language Proficiency Level 4, wobei der Entleiher einen entsprechenden Test durchführt, • EDV-Kenntnisse (MS-Office), • Teilnahme an allen erforderlichen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen, • Gesundheitsuntersuchungen gem. G20, G25 und H69. 4.3.2.2 – Vergleichbare Leistungen Der Bewerber hat zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit Angaben über vergleichbare Leistungen mit seinem Teilnahmeantrag abzugeben. Die in den folgenden Tabellen zu machenden Angaben müssen sich auf das jeweils genannte Referenzprojekt beziehen. Der Bewerber muss mindestens eine den Mindestanforderungen entsprechende Unternehmensreferenz mit seinem Teilnahmeantrag abgeben. Gibt der Bewerber keine den Mindestanforderungen entsprechende Unternehmensreferenz ab, wird sein Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die NICE die angegebenen Referenzen beim Referenzgeber überprüft. Mindestanforderungen (Angaben zwingend in den im Teilnahmeantrag folgenden Tabellen zu machen): • Beschreibung der erbrachten Leistung • Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient) • Auftraggeber (mit Adresse): • Ansprechpartner beim Auftraggeber (Abteilung mit Telefonnummer): • Branche Referenzgeber: o Luftverkehr o Logistik o Vergleichbar: • Vertragslaufzeit: mind. 2 Jahre • Leiharbeiterpool: Mind. 12 Personen (brutto), wobei ein Teil der Arbeitnehmer situativ und nicht dauerhaft überlassen wurde. • Personaldisposition und Erreichbarkeit: mind. 18 Stunden • Zeitraum der Erbringung der Leistung (MM/JJ bis MM/JJ): (Achtung: Abschluss/Leistungsende nicht vor 2022)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 51 SektVO
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei dem gegenständlichen Vergabeverfahren nach der SektVO handelt es sich um eine Ergänzung zu dem bereits abgeschlossenen Vergabeverfahren der NICE (2023/S 090-277792). Die NICE hat das ursprüngliche Vergabeverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen, konnte aber die ausgeschriebene Personalmenge nicht decken. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2026 anstehenden Öffnung des Terminal 3 und dem deswegen bereits bestehenden Schulungsbedarfs. Die NICE beabsichtigt daher, diese Lücke durch das gegenständliche Vergabeverfahren zu schließen. Der von der NICE nunmehr ausgeschriebene Leistungsumfang ist daher sowohl inhaltlich als auch umfänglich reeller Beschaffungsbedarf. Bereits bestehende Rahmenvereinbarungen bleiben unberührt. Die NICE bittet daher Dienstleister, die bereits eine Rahmenvereinbarung mit ihr abgeschlossen haben, sich nicht erneut mit einem Angebot an dem Vergabeverfahren zu beteiligen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen), • dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, • in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Finanzielle Vereinbarung: vgl. Vertrag
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 32
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NICE Aircraft Services & Support GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: NICE Aircraft Services & Support GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NICE Aircraft Services & Support GmbH
Registrierungsnummer: 000711
Postanschrift: Cargo City Süd, Geb. 640
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: NICE Aircraft Services & Support GmbH
Telefon: +4969690215 96
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen
Registrierungsnummer: 012345
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Telefon: +496151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019528f9-8ad7-4ace-b0ed-6169f726b6e7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/02/2025 18:35:25 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 126020-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 39/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/02/2025