5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption für 2 Jahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwalm-Eder-Kreis (DE735)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Entsorgungsgebiet und die Entsorgungsanlagen des AN
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption für 2 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Sonderabfallkleinmengensammlung. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Näheres siehe BB Los 1+2 Nr. 13.6 a)
Beschreibung: Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. BB Los 1+2 Nr. 13.6 Buchstabe c) bis f) die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel – aber nicht zwingend – findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung / ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Da-tenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, so-fern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Ein-trags im Präqualifikationsregister belegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 kann der Bieter ein extern oder bankinbankinternes Rating des Unternehmens vorlegen
Beschreibung: Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Beschreibung: Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage von mind. einer Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Sonderabfallkleinmengensammlung.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Sonderabfallkleinmengensammlung der ausgeschriebenen Leistung mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer (berufli. Leistungsfähigigkeit)
Beschreibung: Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestens ein Referenzschreiben einer entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft bezogen auf die Leistung der Sonderabfallkleinmengensammlung.
Beschreibung: Das Referenzschreiben muss dem Bieter bescheinigen, dass er seine Leistungen mindestens zur Zufriedenheit und zuverlässig erbracht hat. Das Referenzschreiben muss aktuell sein, d.h. nicht älter als ein halbes Jahr – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Es gilt in Bezug auf die Beurteilung der Aktualität das Ausstellungsdatum des Referenzschreibens (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mit dem Angebot sind Nachweise, dass der Bieter über einschlägig erfahrenes Leitungspersonal verfügt, beizufügen
Beschreibung: Bezogen auf das benannte Leitungspersonal sind einschlägige Qualifikationsnachweise vorzulegen (z.B. Ausbildung zum CTA, Zertifikate von Fortbildungsmaßnahmen nach TRGS usw.). Das Leitungspersonal muss über mind. 3 Jahre an aktueller Erfahrung im operativen Geschäft der Einsammlung von Sonderabfallkleinmengen verfügen. Im Rahmen des Angebots ist anzugeben, für welchen Auftraggeber das Leitungspersonal arbeitet bzw. gearbeitet hat und über welchen Zeitraum. Dazu ist das Formular „Anlage 1.3.2 Formular Erfahrung LP.docx“ vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen).
Beschreibung: Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Siehe BB Los 1+2 Nr. 14
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/03/2025 00:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 5% des Gesamtauftragswerts über die Grundvertragslaufzeit nach Angebot
Frist für den Eingang der Angebote: 13/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 81 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzu-legen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Ort: entfällt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Arbeitsgemeinschaft, siehe BB Los 1+2 Nr. 6
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
Organisation, die Angebote bearbeitet: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
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