1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ESTW Linke Rheinseite Köln - Bonn, 1. BS
Beschreibung: ESTW Linke Rheinseite Köln - Bonn, 1. BS
Kennung des Verfahrens: 488ea090-688c-4129-a031-54477247cbd3
Interne Kennung: 18FEI33889
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50670
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Los 1
Interne Kennung: cd10d15d-7317-4d8e-a310-c5b7e190e551
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/12/2018
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU SektVO
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2018516749 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/12/2018
Datum des Vertragsabschlusses: 11/12/2018
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: f548ee80-8961-4d1a-97ec-4fdadba5a2f3-01
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: A1-023: Wegen einer Sichtbehinderung am Signal 64FF in KKS, durch Abspannung und Isolatoren der OLA-Anlage, muss das Signal verschoben werden. Der Verschub führt zu Mehrleistungen und Dopplung der Arbeiten beim Anschließen der Verkabelungen und Erdungen, sowie dem zum Signal gehörigen Magnet. Da es sich bei den Arbeiten um Wiederholungsleistung handelt und damit um reine Mengenmehrung, kann die Leistung nicht an andere Auftragnehmer vergeben werden. Sollte dies dennoch erforderlich sein, so sind die bereits Leistungen zurück abzuwickeln, um so die Vergabe anderweitig zu ermöglichen. Dies würde die Kosten der Wiederholungsleistung erheblich übersteigen und ist daher nicht gesamtwirtschaftlich vertretbar. // A1-024: Es mussten an den Signalen 60N8 - 60N12 in Köln West, 12 Kabel in der Länge von ca. 3 Meter neu gezogen werden, damit die Zusatzsignale an die PZB-Kassetten angeschlossen werden konnten. Der Ausrüster hat die fehlenden Baufreiheiten selber kurzfristig hergestellt, damit er seine anschließenden Arbeiten ausführen und abschließen konnte. Hätte die Leistung durch einen anderen Auftragnehmer ausgeführt werden müssen, so hätte dies die Nichtnutzung der Sperrpause für die besagten Arbeiten bedeutet. Die daraus sich ergebende terminlichen Verzögerungen bei den besagten Arbeiten und den darauf aufbauenden Arbeiten, hätten weit aus höher zusätzliche Kosten bedeutet, als die direkt Beauftragung und Umsetzung beim gebundenen Ausrüster. Dies wäre gesamtwirtschaftlich nicht vertretbar. // A1-025: Es mussten einige Kabel nach abgeschlossnen Arbeiten in einem Kabelschrak, durch Messungen lokalisiert, abgelegt und aus dem Sockel gezogen werden und das ohne Beschädigungen den Kabel zu zuführen. Anschließend mussten die Kabel umverlegt, durch ein anderes Sockel eingefädelt und in einem Kabelschrank aufgelegt werden. Dadurch sind dem Auftragnehmer unvorhergesehene Mehraufwände bei den Kabelarbeiten entstanden. Die Arbeiten sind aufgrund von Gewährleistungspflicht nur durch den gebundenen Ausrüster zulässig. Sollte es dennoch erforderlich sein, dass ein Vergabe für die zusätzlichen Kabelarbeiten gemacht werden muss, so sind die bereits erbrachten Leistungen zurück abzuwickeln, um so die Vergabe anderweitig zu ermöglichen. Die anderweitige Vergabe würde nicht nur die Kosten der Mehraufwände bei den Kabelarbeiten erheblich übersteigen, sondern ein größerer Problem bei der Gewährleistungspflicht bedeuten. Die ist nicht gesamtwirtschaftlich vertretbar. // A1-026: Der Ausrüster muss abweichend zu den Planungen Erdungskabel zu seinen neuen Feldelemente an der verlegen und anschließen, damit keine Störungen des aktuell laufenden Betriebes erzeugt wird. Dies liegt an noch verbauten und in Betrieb sich befindlichen Gleisdrosseln, welche mit Inbetriebnahme der neuen Anlagen zurück gebaut werden. Zu diesem Zeitpunkt gilt es die abweichende Erdung ebenfalls zurück zubauen und die Herstellung der Bauausführung nach freigegebenen Planungen herzustellen. Sollte es dennoch erforderlich sein, dass ein Vergabe für die zusätzlichen Kabelarbeiten gemacht werden muss, so werden nicht kalkulierbare Projektrisiken erzeugt. Diese sind insbesondere terminlich oder aber gewährleistungstechnisch. Wegen der knappen noch zur Verfügung stehenden Terminschiene, sowie der Tatsache, dass bis Übernahme einer funktionsfähigen Anlage, die neu errichtete Anlage Eigentums des Ausrüster ist, sind die Arbeiten beim gebundenen Ausrüster zu beauftragen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: A1-023: Verschiebung des Signals 64FF in Köln Süd // A1-024: Kabelzug zwischen PZB-Kassetten und Zusatzsignalen der Signalen 60N8-60N12 // A1-025: Ablegen und Ausfädeln von Kabeln aus einem Kabelschrank und anschließenden Umverlegung der Kabel, sowie Einführung und Auflegen in einem anderen Kabelschrank // A1-026: Herstellung einer abweichende Erdung KKAS-KKS auf der Strecke 2630 bis IBN, sowie Rückbau mit IBN der abweichenden Erdung
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-SW-L
Telefon: +49 6926530565
Fax: +49 6926520063
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: 3035d51b-0604-4d74-8a0a-45c0a9b54b3d
Postanschrift: Thalesplatz 1
Stadt: Ditzingen
Postleitzahl: 71254
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Kontaktperson: TDIG/SD
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cf99884a-1593-4911-b97d-b84540f58e7e - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/02/2025 15:22:05 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 82295-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 26/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/02/2025