Deutschland – Dienstleistungen des Spiel- und Wettbetriebs – Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen

75877-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Spiel- und Wettbetriebs – Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen
OJ S 24/2025 04/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Wiesbaden
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen
Beschreibung: Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen
Kennung des Verfahrens: f2bb4043-13f1-4edf-a798-f212681aac22
Interne Kennung: 60558-24
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92350000 Dienstleistungen des Spiel- und Wettbetriebs
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S5MHP
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen
Beschreibung: Die Hessische Landeshauptstadt Wiesbaden ist eine Spielbankgemeinde nach § 2 des Hessischen Gesetzes über Spielbanken und Online-Casinospiele (HSpielbOCG). Als solche wird ihr eine Spielbankerlaubnis nach § 3 Abs. 1 HSpielbOCG erteilt werden. Die Spielbank Wiesbaden gehört zu den bekanntesten und traditionsreichsten Spielbanken in Deutschland und zählt jährlich ca. 300.000 Besucher. Die Spielbank Wiesbaden besteht aus dem Großen Spiel, welches im ehemaligen Weinsaal des Kurhauses Wiesbaden untergebracht ist, sowie dem Kleinen Spiel in den angrenzenden Kurhauskolonnaden. Die Landeshauptstadt Wiesbaden betreibt die Spielbank, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden, nicht selbst, sondern hat von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Spielbetrieb durch eine dritte Person ("Spielbankunternehmerin") ausüben zu lassen. Die Räumlichkeiten der Spielbank im Kurhaus Wiesbaden werden der Spielbankunternehmerin durch die TriWiCon - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden ("TriWiCon") - auf der Grundlage des Miet- und Gebrauchsüberlassungsvertrages Spielbank Wiesbaden zur Verfügung gestellt. Sowohl die aktuelle Überlassung des Spielbankbetriebes an Dritte als auch der Miet- und Gebrauchsüberlassungsvertrag Spielbank Wiesbaden sind bis zum 31.12.2025 befristet. Aus diesem Grund beabsichtigen die Landeshauptstadt Wiesbaden und die TriWiCon, jeweils bezogen auf ihren Teil, die Überlassung des Spielbetriebs an Dritte sowie der Überlassung der Räumlichkeiten neu aufzulegen. Dabei soll der bisherige Spielmix aus Klassischem Spiel wie Roulette und Kartenspielen und Automatenspiel im Grundsatz bestehen bleiben. Gegenstand des vorliegenden wettbewerblichen Auswahlverfahrens ist die Zulassung des Spielbankbetriebs durch Dritte und die Umsetzung der im Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) festgelegten Ziele sowie die Überlassung der Räumlichkeiten ab dem 01.01.2026 mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Laufzeit kann einvernehmlich um weitere 5 Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 4 HSpielbOCG). Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist bereits jetzt darauf hin, dass ihr Einvernehmen nur erteilt werden kann, soweit der ordnungsrechtlich und wirtschaftlich einwandfreie Betrieb der Spielbank weiterhin sichergestellt ist und die Spielbankerlaubnis eine Verlängerungsoption der Erlaubnis vorsieht. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 60558-24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92350000 Dienstleistungen des Spiel- und Wettbetriebs
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Überlassung des Spielbankbetriebs kann einmalig einvernehmlich um fünf Jahre auf insgesamt 15 Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 4 HSpielbOCG), berechnet ab dem in Nr. I.1. des beiliegenden Entwurfs des Verwaltungsakts festgesetzten Beginn der Befugnis zur Ausübung des Spielbetriebs. Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist bereits jetzt darauf hin, dass ihr Einvernehmen nur erteilt werden kann soweit der ordnungsrechtlich und wirtschaftlich einwandfreie Betrieb der Spielbank weiterhin sichergestellt ist und die Spielbankerlaubnis eine Verlängerungsoption der Erlaubnis vorsieht. Art und Umfang der Verlängerung entsprechen dem bisher genehmigten Spielbetrieb. Soweit die Erlaubnis nicht bis zum 31. Dezember 2033 beantragt ist, gelten die Verhandlungen zwischen der Erlaubnisinhaberin und dem Spielbankunternehmer als gescheitert. Die Erlaubnisinhaberin und der Spielbankunternehmer werden sich vor Antragstellung darüber abstimmen, ob eine Verlängerung in Betracht kommt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Überlassung des Spielbankbetriebs kann einmalig einvernehmlich um fünf Jahre auf insgesamt 15 Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 4 HSpielbOCG), berechnet ab dem in Nr. I.1. des beiliegenden Entwurfs des Verwaltungsakts festgesetzten Beginn der Befugnis zur Ausübung des Spielbetriebs. Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist bereits jetzt darauf hin, dass ihr Einvernehmen nur erteilt werden kann soweit der ordnungsrechtlich und wirtschaftlich einwandfreie Betrieb der Spielbank weiterhin sichergestellt ist und die Spielbankerlaubnis eine Verlängerungsoption der Erlaubnis vorsieht. Art und Umfang der Verlängerung entsprechen dem bisher genehmigten Spielbetrieb. Soweit die Erlaubnis nicht bis zum 31. Dezember 2033 beantragt ist, gelten die Verhandlungen zwischen der Erlaubnisinhaberin und dem Spielbankunternehmer als gescheitert. Die Erlaubnisinhaberin und der Spielbankunternehmer werden sich vor Antragstellung darüber abstimmen, ob eine Verlängerung in Betracht kommt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Konzernstruktur
Beschreibung: (1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB. (2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung. (3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. (4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022. (5) Konzernstruktur des Bieters einschließlich verbundener Unternehmen sowie der Gesellschafter, soweit diese in öffentlich zugänglichen Registern zu hinterlegen sind. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: - Ein Unternehmen ist verpflichtet einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen; - ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens; - ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen; - ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben; - ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus. Die genannten Voraussetzungen für den Status des verbundenen Unternehmens gelten in gleicher Weise bei der Umkehrung der genannten Beziehungen zwischen den betrachteten Unternehmen als erfüllt. Unternehmen, die durch ein oder mehrere andere Unternehmen untereinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, gelten ebenfalls als verbunden. Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Nachweis einer für die Erfüllung der mit der verfahrensgegenständlichen Konzession verbundenen Leistungen ausreichenden Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, oder einer entsprechenden Bankerklärung in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. (2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten sechs Geschäftsjahren. (3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten sechs Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. (4) Vorlage der Jahresabschlüsse oder aussagekräftige Auszüge aus den Jahresabschlüssen der vergangenen drei Geschäftsjahre, soweit das betreffende Unternehmen zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich verpflichtet ist. Bei Konzernkonsolidierung ist der jeweilige Konzernabschluss vorzulegen. (5) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 10.000.000 EUR für Personenschäden, 10.000.000 EUR für Sachschäden sowie 500.000 EUR für reine Vermögensschäden (jeweils 2-fach maximiert) Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bewerber den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. (6) Nachweis einer Betriebsausfallversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme in Höhe des BSE-Ausfalls von mindestens sechs Monaten. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bewerber den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. (7) Nachweis nach § 4 Abs. 3 HSpielbOCG über genügend Eigenmittel für den Betrieb der Spielbank sowie auf Verlangen Nachweis über die rechtmäßige Herkunft der ihm zur Verfügung stehenden Mittel.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Erklärung über das in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich im Spielbankenbereich beschäftigte Personal. (2) Eigenerklärungen zur Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung, insbesondere im Hinblick auf den Spielbankleiter, etwaige weitere Geschäftsführer, den Spieltechnischen Leiter sowie den Prokuristen. (3) Studien- und Ausbildungsnachweise der geplanten Spielbank-Führungsebene. (4) Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten sechs Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf den Bereich des Betriebes einer Spielbank. Anzugeben sind dabei insbesondere - je Projekt/je Referenz - Projektbezeichnung, Tätigkeit/Aufgabenstellung, Beschreibung der Einrichtung und des Spielspektrums, Beschreibung des Leistungsumfangs (Besucherzahlen, Umsätze etc.), Projektbeginn und -abschluss. (5) Wenn nicht durch Leistungen im vorgenannten Punkt abgedeckt, so ist der Nachweis zu erbringen, dass der Bieter mit den regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland vertraut ist und Erfahrung in der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in allen spielbankbezogenen Bereichen hat.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Beteiligung mehrerer Unternehmen
Beschreibung: (1) Erklärung, welche Teile der Bewerber beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben. (2) Bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 1 HSpielbOCG
Beschreibung: Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 1 HSpielbOCG (40 %) anhand i) Sicherheitskonzept (30 %) ii) Sozialkonzept (70 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 2 HSpielbOCG
Beschreibung: Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 2 HSpielbOCG (20 %) anhand i) Plan-GuV (70 %) ii) Liquiditätsplanung (15 %) iii) Investitions-/Kapitalbedarfsplanung (15 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für einen wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 3 HSpielbOCG
Beschreibung: Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für einen wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 3 HSpielbOCG (40 %) anhand i) Spielkonzept (25 %) ii) Personalkonzept (25%) iii) Werbung und Sponsoring zur Standortförderung (15%) iv) Kontinuität (10%) v) Nachhaltigkeitskonzept (10%) vi) Pacht (7,5%) vii) Gastronomiekonzept (7,5 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0S5MHP/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0S5MHP
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem ihm nach § 12 KonzVgV i.V.m. § 56 Abs. 2 VgV eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen und Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338, abzugeben haben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Wiesbaden
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Wiesbaden
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Wiesbaden
Registrierungsnummer: DE113823704
Postanschrift: Schlossplatz 6
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65183
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Verfahrensbetreuer
Telefon: +49 69170000154
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer: +49 6151126601
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9e12f17b-88c6-401a-bdcc-96da41ff5abe - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/01/2025 15:15:25 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 75877-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 24/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/02/2025

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