1. Beschaffer
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rhein-Ruhr-Express (RRX), EÜ Dhünn inkl. LSW, EÜ BAB 542, FU Katzbergstr. inkl. LSW
Beschreibung: Erweiterung der EÜ/FU z.T. inkl. Errichtung LSW (Bauausführung inkl. Ausführungsplanung)
Kennung des Verfahrens: 38119556-25c9-4785-8b7f-a34a3f89db0d
Interne Kennung: 19FEI40760
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223500 Stahlbetonkonstruktionen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Langenfeld/Leverkusen
Postleitzahl: 40764/5137
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rhein-Ruhr-Express (RRX), EÜ Dhünn inkl. LSW, EÜ BAB 542, FU Katzbergstr. inkl. LSW
Beschreibung: Erweiterung der EÜ/FU z.T. inkl. Errichtung LSW (Bauausführung inkl. Ausführungsplanung)
Interne Kennung: 0dd57da6-bbb8-471a-befe-5ef188339465
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223500 Stahlbetonkonstruktionen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/12/2019
Enddatum der Laufzeit: 13/02/2023
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.
Angebot:
Kennung des Angebots: 2019595269
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.
Datum der Auswahl des Gewinners: 29/11/2019
Datum des Vertragsabschlusses: 10/12/2019
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 593229-2019
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 119 Auf dem Bauwerk EÜ Dhünn muss Gleisschotter in einer Stärke von 25 cm abgezogen, ausgebaut und zwischengelagert werden. 90 Zwischen der Bohrpfahlwand und der Flügelwand der EÜ BAB 542 ist der Wiederlageranschluss einschl. Fugenausbildung herzustellen. Hierfür müssen eine Vernagelung, der Einbau konstruktiver Bewehrung, Schalung arbeiten und eine Betonverfüllung der Bohrpfahlzwickel und Bohrpfahlzwischnräume sowie die hierfür notwendigen Planungsleistungen durchgeführt werden. Die Leistungen müssen kurzfristig, in Rahmen der übrigen geschuldeten Leistungen, ausgeführt werden. Ein zusätzlicher Vergabeprozess würde dementsprechend zu Stillständen und Verzögerungen führen, die für den Projektfortschritt untragbar und unwirtschaftlich sind. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) und Zeit Verzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 91 Da die vorhandene Bohrpfahlwand nicht ausreichend tief gegründet ist, um auch bei Herstellung der tangierenden Baugrube ausreichend standfest zu sein, ist es notwendig, eine Flügelwandsicherung mittels Betongurten herzustellen. Hierfür müssen Kernbohrungen, Bewehrung arbeiten, der Einbau von Auflagernischen und die Herstellung von Auflagerkonstruktionen durchgeführt werden. Die Leistungen müssen kurzfristig, in Rahmen der übrigen geschuldeten Leistungen, ausgeführt werden. Ein zusätzlicher Vergabeprozess würde dementsprechend zu Stillständen und Verzögerungen führen, die für den Projektfortschritt untragbar und unwirtschaftlich sind. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) und Zeit Verzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 96, Da eine anderweitige BE-Fläche nicht mehr zur Verfügung steht, muss im Bereich des Gleises 2670a eine provisorische Lagerfläche auf der FSS-Schicht hergestellt werden. Hierzu muss Hartkalksteinschotter geliefert und eingebaut sowie nach Beendigung der Lagerzeit wieder rückgbaut und entsorgt werden. Die Leistungen müssen kurzfristig, in Rahmen der übrigen geschuldeten Leistungen, ausgeführt werden. Ein zusätzlicher Vergabeprozess würde dementsprechend zu Stillständen und Verzögerungen führen, die für den Projektforschrift untragbar und unwirtschaftlich sind. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) und Zeit Verzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 105 Im Bereich der FU Katzbergstraße waren zusätzliche Gründungs- und Ramm arbeiten notwendig (Gegenstand eines separaten Nachtragsangebotes). Hierfür ist es notwendig, dass durch die hierfür benötigte Baustelleneinrichtung errichtet, vorgehalten und wieder abgebaut. Die Einrichtung der Baustelle ist eine Vorleistung für die vom AN zu erbringenden Leistungen. Eine Trennung der Baustelleneinrichtung von der Leistungsausführung ist technisch nicht möglich. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 110 Entsprechend der Anforderungen der Autobahn GmbH ist es notwendig, im Bereich des Mittelstreifens der Bau Achse 20 auf der A 542 ein Betonschutzwandprofil als Schutzeinrichtung sowie einen systemgeprüften Übergang zwischen den bestehenden Schutzplanken und dem Anprallschutz herzustellen. Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten an der EÜ BAB 542. Die Leistungen voneinander zu trennen würde sowohl logistische als auch terminliche Herausforderungen mit sich bringen, die hier nicht zu rechtfertigen sind. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 117 Während es hauptvertraglich lediglich vorgesehen ist, an der Nordseite der EÜ BAB 542 eine Böschungstreppe zu errichten, ist es erforderlich, an der Südseite eine weitere Böschungstreppe vorzusehen. Hierfür sind zusätzliche Planungs- und Ausführungsleistungen notwendig. Die Böschungstreppe schließt direkt an die vom AN umfassend zu erweiternde EÜ an. Technisch und logistisch wäre eine Trennung der Leistung von den Hauptvertragsleistungen nicht plausibel. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeit Verzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 118 Im Bereich der EÜ BAB 542 wurde ein Entwässerungskanal DN 100 als Sonderübergang errichtet. Dieser muss nach seiner Herstellung und nach Beendigung aller Entwässerunsarbeiten zur Abnahme jeweils mittels Kamerabefahrung kontrolliert werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeit Verzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 119, 90, 91, 96, 105, 110, 117, 118, MKA 119 - BW EÜ-Dhünn, Gleisschotterausbau, Überbau-Bestandsbauwerk MKA 90 - EÜ-BAB A542: Füllbeton für Bestandsflügel MKA 91: EÜ-BAB A542: rückverankerte Betongurte für Sicherung Bestandsflügel MKA 96: EÜ-BAB A542: Herstellung Schotterfläche ; Nordseite MKA 105 - BW FU-Katzbergstraße: Baustelleneinrichtungsaufwendungen für zus. LSW-Arbeiten Entsprechend der Anforderungen der Autobahn GmbH ist es notwendig, im Bereich des Mittelstreifens der Bau Achse 20 auf der A 542 ein Betonschutzwandprofil als Schutzeinrichtung sowie einen systemgeprüften Übergang zwischen den bestehenden Schutzplanken und dem Anprallschutz herzustellen. Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten an der EÜ BAB 542. Die Leistungen voneinander zu trennen würde sowohl logistische als auch terminliche Herausforderungen mit sich bringen, die hier nicht zu rechtfertigen sind. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 117 - BW EÜ-BAB A542: Böschungstreppe N+S Planung und Ausführung MKA 118 - BW EÜ-BAB A542: Kamerabefahrung für Entwässerungsleitung Achse 10
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-W-B
Telefon: +49 20330171758
Fax: +49 6926557894
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.
Registrierungsnummer: 650a7bda-92dc-4b6e-aadf-b6ba02d6b77e
Postanschrift: Lieneschweg 78 C
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49076
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2fce3977-bd50-488d-984b-d7e303f92036 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/02/2025 09:24:06 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 74721-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 24/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/02/2025