Deutschland – Gleisbauarbeiten – Modernisierung Karwendelnetz Strecke 5370 Geltendorf – Weilheim /Oberbauerneuerung

61930-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Gleisbauarbeiten – Modernisierung Karwendelnetz Strecke 5370 Geltendorf – Weilheim /Oberbauerneuerung
OJ S 20/2025 29/01/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Modernisierung Karwendelnetz Strecke 5370 Geltendorf – Weilheim /Oberbauerneuerung
Beschreibung: Modernisierung Karwendelnetz Strecke 5370 Geltendorf – Weilheim /Oberbauerneuerung
Kennung des Verfahrens: 9443fa54-8d56-4a8c-a9de-acfefe65e81c
Interne Kennung: 23FEI71021
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Geltendorf
Postleitzahl: 82269
Land, Gliederung (NUTS): Landsberg am Lech (DE21E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. siehe Angebotserklärung 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Modernisierung Karwendelnetz Strecke 5370 Geltendorf – Weilheim /Oberbauerneuerung
Beschreibung: Modernisierung Karwendelnetz Strecke 5370 Geltendorf – Weilheim /Oberbauerneuerung
Interne Kennung: 742d3bd6-8a28-4945-89ed-475aadb39464
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h Oberbau konventionell–Schotter: Weichen;Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SPITZKE SE
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024967146
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - SPITZKE SE
Datum der Auswahl des Gewinners: 21/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 02/07/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: aa624523-242a-4d64-8035-95b68427f902-01
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 12: Auf der Strecke 5370 befinden sich bei km 34,698 und km 34,998 zwei Durchlässe. Deren Tragfähigkeit wurde im Zuge der laufenden Generalsanierung Karwendelnetz Geltendorf – Weilheim Oberbausanierung stark beeinträchtigt, wodurch eine sofortige Sanierung erforderlich ist. Eine Inbetriebnahme der sanierten Strecke ist wegen der Durchlassproblematik nicht möglich. Folglich ist für den erfolgreichen Abschluss der Streckensanierung auch nun zusätzlich die Sanierung der Durchlässe zwingend umzusetzen. In Zusammenhang mit allen eingreifenden Komponenten ergibt sich nur die Möglichkeit, die Sanierung der Durchlässe in dem verbleibenden Zeitfenster durch den bereits gebundenen Bau AN Fa. Spitzke SE als Nachtrag kurzfristig abarbeiten zu lassen. Nur so lässt sich eine erfolgreicher Sanierungsabschluss und fristgerechte Inbetriebnahme umsetzen. 13: Die Erhöhung der Anzahl der zu tauschenden Brückenbalken resultiert aus der hohen Beanspruchung der Strecke während der Bauphase. Die Brückenbalken und deren Tragfähigkeit wurde im Zuge der laufenden Generalsanierung Karwendelnetz Geltendorf – Weilheim stark beeinträchtigt. Der Fachbeauftragte empfiehlt eine sofortige Sanierung um die Standsicherheit zu gewährleisten. 14: Die Änderung der Ablademethode wurde erforderlich, da die vom AG bestellte Ladevorrichtung kurzfristig vom Lieferanten, aufgrund eines Schadens an der Ladevorrichtung, abgesagt wurde. Um den geplanten Bauablauf nicht zu gefährden und Verzögerungen zu vermeiden, musste eine alternative Ablademethode mittels ZWB implementiert werden. Diese technische Anpassung war zwingend notwendig, da die Schienen gemäß Bauablaufplan zu festgelegten Terminen zwischen dem 26.09.2024 und 28.09.2024 entladen werden müssen. Die zusätzlichen Arbeiten umfassen erhöhten Personaleinsatz, zusätzliche Gerätebereitstellung sowie längere Ausführungszeiten für den Entladevorgang. 15: Die nicht in den Bestandsunterlagen verzeichnete Gleisquerung wurde erst während der laufenden Bauarbeiten entdeckt. Ein fachgerechter Rückbau war zwingend erforderlich, um die geplanten Bauarbeiten fortführen zu können und die Qualität des Bauwerks sicherzustellen. Die vorhandene Querung hätte andernfalls die Stabilität des neuen Oberbaus beeinträchtigt. Die Beauftragung eines anderen Unternehmens für diese unvorhergesehene Leistung wäre unwirtschaftlich gewesen, da der vorhandene AN bereits vor Ort war, über die notwendigen Geräte verfügte und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut war. 16: Die Liefertermine der Schwellen mussten frühzeitig fixiert werden, um die Materialverfügbarkeit sicherzustellen. Eine spätere Anpassung der Lieferung an die finalen Arbeitsbereiche der Umbaumaschine war nicht möglich, da sonst das Risiko bestand, dass die gesamte Schwellenlieferung ausfällt. Dies hätte zu erheblichen Verzögerungen und deutlich höheren Kosten im Gesamtprojekt geführt. Die gewählte Lösung der Zwischenlagerung und späteren Verteilung stellt daher die wirtschaftlichste Option dar. 18: Die zusätzlichen Arbeiten sind erforderlich, da die vorhandenen Bodenverhältnisse nicht den Anforderungen an die Tragfähigkeit des Planums entsprechen. Eine Bodenverbesserung mittels Kalk-Zement-Stabilisierung stellt dabei die wirtschaftlichste Lösung dar, da ein kompletter Bodenaustausch mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre. Die Maßnahme ist technisch notwendig, um die erforderliche Tragfähigkeit für den späteren Oberbau zu gewährleisten und langfristige Setzungen zu vermeiden. Alternative Methoden wie der Einbau von Geokunststoffen würden die Problematik der mangelnden Tragfähigkeit nicht ausreichend beheben. 19: Die zusätzliche Bereitstellung der Bahnwagen durch den Auftragnehmer ist notwendig, da aus Kapazitätsgründen am Markt keine Anbieter für Bahnwagen gefunden wurden. Da die ursprünglich vom Auftraggeber zu stellenden Transportkapazitäten nicht verfügbar sind, muss zur Sicherstellung eines reibungslosen Bauablaufs und zur Einhaltung der vorgegebenen Sperrpausen diese Leistung durch den bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer erbracht werden. 20: Die Notwendigkeit für die zusätzlichen Arbeiten ergibt sich aus der technischen und zeitlichen Verknüpfung mit der Weichenerneuerung W15. Da der Bahnübergang im unmittelbaren Einflussbereich der Weiche liegt, muss er während der Umbauarbeiten zwingend gesperrt und teilweise zurückgebaut werden, um die sichere Durchführung der Weichenerneuerung zu gewährleisten. Eine getrennte Vergabe dieser Leistungen würde zu erheblichen Koordinationsproblemen, Zeitverzögerungen und unnötigen Mehrkosten führen. Zudem müssen die Arbeiten am Bahnübergang exakt auf den Bauablauf der Weichenerneuerung abgestimmt werden.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 12: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Erneuerung von zwei Durchlässen bei km 34,7, km 34,9 mittels Stahlrohren DN300. 13: Erhöhung der Anzahl zu tauschender Brückenbalken von 24 auf 240 Stück inklusive Aus- und Einbau von Fang-/Führungsvorrichtungen. 14: Abladen von Schienen im UA3 und UA4 per ZWB (zusätzlicher Wagenbock) anstelle der ursprünglich vorgesehenen AG-Ladevorrichtung, mit zusätzlichem Personal- und Geräteeinsatz sowie verlängerter Ausführungszeit. 15: Bei Rückbauarbeiten wurde eine nicht dokumentierte Gleisquerung bei km 50,7 entdeckt. Die Querung muss begutachtet, bewertet und fachgerecht zurückgebaut werden. 16: Die gelieferten Schwellen müssen aufgrund nicht verschiebbarer Liefertermine zunächst am Lagerplatz Utting zwischengelagert und später per LKW im Baufeld verteilt werden. 18: Durchführung einer In-situ-Bodenverbesserung mittels Kalk-Zement-Gemisch auf einer Länge von 300 m zwischen km 51,1 und km 51,4 zur Herstellung der erforderlichen Tragfähigkeit des Planums. 19: Die Änderung umfasst die zusätzliche Bereitstellung von Kippwagen für den Schotterzuführung sowie Res-Wagen für den Abtransport von Altstoffen bei Weichenerneuerungen im Bahnhof Weilheim durch den Auftragnehmer. 20: Während der Weichenerneuerung W15 ist der Ausbau und Einbau sowie die temporäre Sperrung des Bahnübergangs Jahnstraße bei km 41,735 im Bahnhof Dießen erforderlich.
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-S-B
Telefon: +49 9112193010
Fax: +49 69260913730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: SPITZKE SE
Registrierungsnummer: 4df70146-74f6-4ad3-8df8-a09e842480a7
Postanschrift: Märkische Allee 39/41
Stadt: Großbeeren
Postleitzahl: 14979
Land, Gliederung (NUTS): Teltow-Fläming (DE40H)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Fax: 08241 9694 28
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6382a743-de8c-4185-88bf-8798452fdc13 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/01/2025 15:49:40 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 61930-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 20/2025
Datum der Veröffentlichung: 29/01/2025

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