Deutschland – Stahlbetonkonstruktionen – Rhein-Ruhr-Express (RRX), EÜ Dhünn inkl. LSW, EÜ BAB 542, FU Katzbergstr. inkl. LSW

26838-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Stahlbetonkonstruktionen – Rhein-Ruhr-Express (RRX), EÜ Dhünn inkl. LSW, EÜ BAB 542, FU Katzbergstr. inkl. LSW
OJ S 10/2025 15/01/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRhein-Ruhr-Express (RRX), EÜ Dhünn inkl. LSW, EÜ BAB 542, FU Katzbergstr. inkl. LSW
BeschreibungErweiterung der EÜ/FU z.T. inkl. Errichtung LSW (Bauausführung inkl. Ausführungsplanung)
Kennung des Verfahrens38119556-25c9-4785-8b7f-a34a3f89db0d
Interne Kennung19FEI40760
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223500 Stahlbetonkonstruktionen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLangenfeld/Leverkusen
Postleitzahl40764/5137
Land, Gliederung (NUTS)Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Rhein-Ruhr-Express (RRX), EÜ Dhünn inkl. LSW, EÜ BAB 542, FU Katzbergstr. inkl. LSW
Beschreibung: Erweiterung der EÜ/FU z.T. inkl. Errichtung LSW (Bauausführung inkl. Ausführungsplanung)
Interne Kennung: 0dd57da6-bbb8-471a-befe-5ef188339465
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223500 Stahlbetonkonstruktionen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns18/12/2019
Enddatum der Laufzeit13/02/2023
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB Netz AG (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.
Angebot
Kennung des Angebots2019595269
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.
Datum der Auswahl des Gewinners29/11/2019
Datum des Vertragsabschlusses10/12/2019
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung593229-2019
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungMKA 17 Nachdem durch den AN im Bereich der Achse 20 der alte Anprallschutz abgebrochen wurde, ist es erforderlich, die vorhandene Entwässerungsrinne zu ersetzen. Entsprechend dem Bestand muss eine Schwerlastrinne in der Fahrtrichtung Solingen eingebaut werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 104 Im Bereich der A542 muss die Baustelleneinrichtung an der nördlichen Dammböschung geräumt werden, um die Fläche für umweltfachliche Untersuchungen freizugeben. Zudem muss der gelagerte Oberboden auf eine andere Miete versetzt werden und die Lagerflächen im Bereich der vorhandenen Pferdekoppel sowie vor dem Baufeld-Nord geräumt werden, da diese Bereiche als Baustraße für Dritte dienen. Bei den Leistungen handelt es sich um terminkritische Sachverhalte, die durch einen zusätzlichen Vergabeprozess nicht innerhalb der vorgegebenen Frist realisierbar wären. Ein zusätzlicher Vergabeprozess würde zu Behinderungen von Drittgewerken führen. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier insbesondere aufgrund der Dringlichkeit der Durchführung nicht zu rechtfertigen sind. MKA 108 Die Zufahrt zur Baustraße der EÜ BAB 542 war nicht ausreichen dimensioniert, dass der AN mit einem LKW mit Hängerzug bzw. einem Sattelzug nicht passieren konnte. Für die Ausbildung einer erforderlichen Schleppkurve war es notwendig, einen vorhandenen Zaun zu demontieren, ein Erdplanum und eine Ausschotterung herzustellen, einen Container zusätzliche zu be- und entladen sowie eine Nutzungsentschädigung für den betroffenen Grundstückseigentümer zu zahlen. In Anbetracht des Aufwandes und des Wertes der zusätzliche erbrachten Leistungen wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Hinzu kommt, dass ein zusätzlicher Vergabeprozess negative terminliche Verschiebungen mit sich brächte. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. Zudem würde es zu nicht tragbaren terminlichen Schwierigkeiten kommen. MKA 115 Um die Unterbodenmiete an der Südseite der EÜ BAB 542 vor Eidechsen zu schützen, muss die mit einer Baufolie abgedeckt werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistungen wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 116 Damit Dritte einen Mast auf dem Mittelpfeiler der EÜ BAB 542 setzen können, muss eine Verankerung geplant, eine Ankerschablone geliefert und die entsprechenden Anker inkl. Befestigungsmuttern montiert werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistungen wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Zudem müssen die Leistungen zeitnah erbracht werden, um den Baufortschritt nicht zu gefährden. Dies wäre durch einen zusätzlichen Vergabeprozess nicht möglich. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenMKA 17 - BW BAB A542, Entwässerungsrinne Achse 20 MKA 104 - BW EÜ-BAB A542: Baufeld umräumen Nordseite und Erdarbeiten MKA 108 - Herstellung Baustraßenzufahrt Nord - EÜ BAB A 542 MKA 115 - BW EÜ-BAB A542: Baufeld-Süd, Bodenmiete abdecken MKA 116 - BW Eü-BAB A 542: OLA-Mastverankerung Achse 20, Planung und Ausführung
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13  
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-W-B
Telefon: +49 20330171758
Fax: +49 6926557894
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.
Registrierungsnummer: 650a7bda-92dc-4b6e-aadf-b6ba02d6b77e
Postanschrift: Lieneschweg 78 C  
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49076
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 78d77db9-a00a-496c-ba21-c8cb341a01b8 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/01/2025 12:38:54 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 26838-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 10/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/01/2025

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