Deutschland – Lagerung – RV Logistikstelle München, Beschaffung und Betrieb einer Umschlagsfläche

11093-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Lagerung – RV Logistikstelle München, Beschaffung und Betrieb einer Umschlagsfläche
OJ S 6/2025 09/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRV Logistikstelle München, Beschaffung und Betrieb einer Umschlagsfläche
Beschreibung1. Gestellung einer Umschlagsfläche im Raum München mit Gleisanschluss. 2. Betreiben der Fläche zur Ver- und Entsorgung von Infrastrukturmaßnahmen im Großraum München.
Kennung des Verfahrens1f06a186-6757-4481-bb3d-9cbe6ee5854c
Interne Kennung24FEI78420
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63121100 Lagerung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBayern
PostleitzahlBY
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeGemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: RV Logistikstelle München, Beschaffung und Betrieb einer Umschlagsfläche
Beschreibung: 1. Gestellung einer Umschlagsfläche im Raum München mit Gleisanschluss. 2. Betreiben der Fläche zur Ver- und Entsorgung von Infrastrukturmaßnahmen im Großraum München.
Interne Kennung: 6c511922-87ca-4c17-9f5b-a6dfb4968609
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63121100 Lagerung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption einmal 2 Jahre und einmal 1 Jahr.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit30/06/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungVollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 24FEI78420 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, —Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. —Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. —Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. —Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. —Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. —Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. —Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB), —Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungAusgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 24FEI78420 bereitgestellt) oder: — Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungGültiges und vollständiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten und abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten - Handeln und Makeln - Verwerten und/oder Beseitigen - Behandeln Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes, das im Betrieb beschäftigte Personal und insbesondere die Anforderungen an den Betrieb und seine Überwachung umfasst. Die Gleichwertigkeit ist dann nachzuweisen mittels Übersetzten notwendiger Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Es muss mindestens das EFB-Zertifikat oder eine vergleichbare Genehmigung vorlegen. Außerdem muss der Bieter folgende Unterlagen einreichen: 1 Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anlage 2 alle zur Errichtung und zum Betrieb der Umschlagfläche erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen. Der Vertrag mit dem Bestbieter wird mit der Maßgabe geschlossen, dass die erforderliche BImSchG-Genehmigung zum Umschlagen und Lagern von Abfällen bis zum 01.07.2025 nachgewiesen wird. Für den Fall, dass der bezuschlagte Auftragnehmer diese Genehmigung nicht rechtzeitig nachweist, kann der Vertrag vom Auftraggeber mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt werden, ohne dass der Auftragnehmer hieraus Ansprüche irgendwelcher Art geltend machen könnte. In einem solchen Fall behält sich der Auftraggeber vor, die mit diesem Vergabeverfahren zu beauftragenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Vergabeergebnisses bis Platz 5 anzutragen, sofern diese Bieter eine Genehmigung nachweisen können. Der Vertrag kommt dann zu den Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen zu Stande. Für einen solchen Fall verpflichten sich alle Bieter, sich an ihr Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden zu halten. Zusätzliche Angaben: Folgende Erklärungen/Nachweise sind weiterhin erforderlich: —Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner, —Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz; b) Mindestlohngesetz; c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des Mindestentgelts eingehalten werden. —Erklärung, dass das Unternehmen diese Verpflichtung auf seine Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem AG auf Verlangen nachgewiesen wird, —Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann. Einsatz (NU): Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile davon dürfen nur Unternehmen eingesetzt werden, die die notwendigen Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 BBE oder nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Beabsichtigt der Bewerber, wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten fremde Unternehmen, (auch konzernverbundene Unternehmen) mit den ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) inkl. Erklärung, dass der Bieter berechtigt ist, das Unternehmen für diese Ausschreibung zu benennen und dass das Unternehmen bereit ist, die genannten Leistungen gem. EFB-Zertifizierung für den Bieter zu erbringen bzw. (wenn Nachunternehmer = Betreiber der Entsorgungsanlage) dass das Unternehmen bereit ist, für den Vertragszeitraum Materialien gem. ATV anzunehmen, und die im - Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner; - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten, zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der entspr. Frist zu beantworten.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen20/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformBietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13  
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI 43
Telefon: +49 61311570017
Fax: +49 69260914150
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungb1a0ed95-9825-41da-9756-422963c3b8cd-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a10d9a82-67e8-4c88-941e-ec753b157c9a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/01/2025 09:34:20 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 11093-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 6/2025
Datum der Veröffentlichung: 09/01/2025

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