1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
Beschreibung: Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit zwei in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neu-bau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to. Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Kennung des Verfahrens: 8fdc3206-d02a-4b78-b586-9118f21bb7c4
Interne Kennung: 21FEI49777
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221110 Bau von Brücken
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hailer (Gelnhausen)
Postleitzahl: 63571
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
Beschreibung: Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit zwei in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neu-bau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to. Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Interne Kennung: 11db805a-52b0-4c13-885d-252db7f43d06
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221110 Bau von Brücken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/09/2021
Enddatum der Laufzeit: 01/04/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU SektVO
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Adam Hörnig - Baugesellschaft mbH & Co.KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021729254
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Adam Hörnig - Baugesellschaft mbH & Co.KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/07/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 17/07/2021
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 389400-2021
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Das vorgesehene Schutzplankensystem auf der Außenkappe des Bauwerks hat die Anforderungen H4b W4 in Bezug auf Aufhaltestufe und Wirkungsbereich. Das entsprechende Schutzsystem auf dem Bauwerk muss mittels Übergang auf ein gerammtes Schutzsystem derselben Anforderungen übergehen. Weiterhin können Übergänge zwischen zwei unterschiedlichen Schutzplankensystemen nur mittels entsprechendem Übergang erfolgen. Für den Einsatz an Straßen und Autobahnen müssen alle verwendeten Systeme und Übergänge eine entsprechende Bast-Prüfung besitzen sowie mit der systembedingten Mindestlänge verbaut werden. Die im Bestand vorhandene Schutzplanke hat eine Aufhaltestufe H1. Bastgeprüfte Übergänge sind jeweils nur auf die nächst höhere bzw. nächst geringere Aufhaltestufe vorhanden. Dementsprechend müssen zwischen Bestandsschutzplankensystem (Aufhaltestufe H4b) und Bauwerksschutzplankensystem (Aufhaltestufe H1) mehrere Übergänge sowie mehrere Schutzplankensysteme zum Einsatz kommen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: VA083_MKA076: Bei der Ausführungsplanung der Schutzplankenmontage im Mittelstreifen sind wurden Abhängigkeiten bekannt, die die Schutzplankenmontage am Ende des 1. Bauabschnittes betreffen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheit sowie weiterer Abhängigkeiten, sollen bzw. können nur dort doppelte Schutzplanken verbaut werden, wo diese bereits im Bestand vorhanden waren. In allen anderen Bereichen sollen einseitige Distanzschutzplanken verbaut werden, (siehe hierzu auch Festlegungen in der 10. Baubesprechung vom 28.10.2021). Folglich kommen für die überwiegenden Bereiche nur einseitige Schutzplankensysteme in Frage. Diese müssen aufgrund des geforderten Wirkungsbereichs W4 mindestens 1,30m auseinander stehen, da sich die Wirkungsbereiche beider Fahrtrichtungen nicht überschneiden dürfen. Außerdem sollte die Schutzplanke für den Endzustand einen Abstand von Vorderkante Schutzeinrichtung bis zur Weißmarkierung von 0,50m betragen. Der aktuell noch vorhandene Mittelstreifen zwischen den Asphaltkanten der Verbreiterung beträgt noch ca. 1,00m. Aufgrund der vorhandenen Restbreite des Mittelstreifen, sowie der Bedingungen, dass sich die Wirkungsbereiche nicht überschneiden dürfen und der Abstand von der Fahrbahnrandmarkierung im Endzustand nur 50cm betragen sollte, ergibt sich, dass die Lage der Schutzplanken für den Endzustand für beide Richtungsfahrbahnen in der Asphaltverbreiterung liegen würde. Dies ist technisch möglich, allerdings kein Vertragsbestandteil. Da die Asphaltverbreiterung in FR Fulda jedoch noch für die 4+0 Verkehrsführung des 2. Bauabschnittes benötigt wird und die FR Hanau zu diesem Zeitpunkt noch unter Verkehr lag, konnten die Schutzplanken im Mittelstreifen nicht im 1. Bauabschnitt hergestellt werden, sondern frühstens am Ende des 2. Bauabschnittes oder in einer 2+2 Verkehrsführung nach dem 2. Bauabschnitt. Die Schutzplanken im Randstreifen, sowie die Schutzplanken auf den Bauwerkskappen (Mittel- sowie auch Außenkappe) konnten im 1. BA hergestellt werden. Bei der Schutzplanke auf der Mittelkappe des Bauwerkes ist jedoch zu beachten, dass die ausgeschriebene Schutzplanke nur für den Endzustand (beide Bauabschnitte sind fertiggestellt) zulässig ist, da auf der Mittelkappe ein Rückhaltesystem H2W4 ausgeschrieben ist. Für den Bauzustand wäre jedoch ein höherwertiges Schutzplankensystem H4bW4 aufgrund der Absturzgefahr nötig. Ein Schutzplankensystem H4bW4 ist für beide Außenkappen It. LV vorgesehen.
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-M-B
Telefon: +49 6926545628
Fax: +49 6926520071
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Adam Hörnig - Baugesellschaft mbH & Co.KG
Registrierungsnummer: 92b5fc2c-8e36-4ac0-8904-13484709ecf3
Postanschrift: Magnolienweg 5
Stadt: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63741
Land, Gliederung (NUTS): Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt (DE261)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 73adc574-aaec-48e5-be0f-b89429b7a7dc - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/01/2025 15:23:22 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 11703-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 6/2025
Datum der Veröffentlichung: 09/01/2025