1. Beschaffer
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Beschreibung: VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Kennung des Verfahrens: aa6ad908-5dd7-485c-891e-daad5f48e58a
Interne Kennung: 20FEI45117
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Altendorf
Postleitzahl: 96146
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Landkreis (DE245)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Beschreibung: VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Interne Kennung: 6c98f8f3-a863-40e3-9b21-add8d5869659
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/04/2021
Enddatum der Laufzeit: 15/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2020679634
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/03/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 19/04/2021
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 220881-2021
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 686,685, 689, 708, 752, 733, 732, 716, 715, 722, 540, 671, 703, 696, 687, 729, 740, 730, 738, 721, 707, 697, 683, 754, 749, 720, 737, 723, 724, 725, 718, Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kenntnisstand der Projektleitung nicht sinnvoll und würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist ist vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 686, 685, 689, 708, 752,733, 732, 716, 715, 722, 540, 671, 703, 696, 687, 729, 740, 730, 738, 721, 707, 697, 683, 754, 749, 720, 737, 723, 724, 725, 718, Im Bereich des Pumpwerks 60.1, welches zum Abführen des anfallenden Abwassers der Tiefenentwässerung (rechts der Bahn + mittig der Bahn) in das LVB 10 (Bahn-km 48,6 r.d.B.) dient, ist der entsprechende Auslauf in das LVB 10 mittels Wasserbausteinen zu befestigen. Für das Herstellen der Pflasterfläche müssen neben dem Verlegen der Wasserbausteine auch zusätzliche Erdarbeiten (Aushub + Auflager aus Beton C12/15X0) durchgeführt werden. Zudem muss das Rohr (DN300 UP) profilgerecht geschnitten und ein Auslaufstück mit Froschklappe angebracht werden. Es handelt sich hierbei um nicht-vertragliche Leistungen. Im Zuge des Gleisrückbaus bei Km 47,290 l.d.B wurde ein in den Vertragsgrundlagen nicht ausgewiesenen es Bestandsbauwerk angetroffen. Für die RIL-konforme Herstellung des Gleisunterbaus ist das bestehende Bauwerk freizulegen, rückzubauen und der Bereich zu verfüllen. Die erforderlichen Bauleistungen sind nicht Gegenstand des bestehenden Bauvertrages und damit gesondert zu vergüten. Für die Durchführung der Begutachtung an der Maximilianstraße ist die Zuarbeit des AN notwendig. Hierfür sind unter anderem Abstimmungen mit der Verkehrsbehörde, die Verkehrssicherung und Bereitstellung einer Hebebühne notwendig. Diese Leistungen sind nicht im vertraglichen Bau-Soll inbegriffen und daher gesondert zu vergüten. Im Zuge der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass in den Bereichen der LSW 12.1, 13, 16.2 und 17 bei einigen Pfostengründungen aufgrund des aktuellen Bautenstandes und der gegenüber dem Bau soll verspäteten Herstellung der LSW-Gründungen sowie noch nicht aus dem Baufeld verlegter Stromtrassen keine hinreichend Baufreiheit für die Geräte zur Einbringung der Pfahlgründungen besteht. Die Gründung kann nicht bzw. nur teilweise auf End tiefe gerammt werden und muss daher in Form von Einzelfundamenten hergestellt werden. Diese Leistungen sind nicht vom vertraglichen leistungsumfang erfasst und daher gesondert zu vergüten. Das Leistungsverzeichnis des Vertrages weist für die Bauphase 10 keine gesonderten Tiefbauleistungen aus. Die Durchführung der Leistungen zum Streckenaushub und damit verbundener Leistungen ist somit nicht Gegenstand des Vertrages, aber für die Herstellung der Bahnstrecke zwingend erforderlich. Diese Leistungen sind gesondert zu vergüten. Im Rahmen des Streckenbaus führt ein einseitiges Abgraben des Verbaus des provisorischen Zugangs der PU Buttenheim l.d.B. zu statische Problemen. Die Verbau wände verlaufen beiderseitig entlang der PU-Rampe l.d.B. und sind für eine einseitige Abgrabung nicht vorgesehen und bemessen. Bei Herstellung des Bodenaustausches im Trassnbereich würde der Verbau umkippen. Um dies zu verhindern muss auf der Trassen abgewandten Seite des Verbaus ein Erdkeil soweit abgetragen werden, dass die Standsicherheit des Verbaus gegeben bleibt. Mit Herstellung des Tiefbaus im Trassenbereich muss dieser Erdkeil wieder angeschüttet werden. Diese Leistungen sind nicht vom vertraglichen Leistungsumfang erfasst und sind gesondert zu vergüten. Im Rahmen der Bausführung wurde durch den AN und AG festgestellt, dass der Boden des Erdplanums im Bereich des Mittelbahnsteigs in Buttenheim West nicht die erforderliche Tragfähigkeit aufweist. Der PSV hat festgelegt, dass der Boden über 140,00m Länge, 2,00 m Breite und 0,30m - 0,40m Tiefe durch FSS 0/45 ausgetauscht werden soll, sodass die erforderliche Tragfähigkeit des Bodens gewährleistet werden kann. Diese Leistung weicht von den vertraglichen Grundlagen ab und begründet dadurch einen Mehrvergütungsanspruch des AN. Im Zuge des Gleisrückbaus bei Km 49,980 l.d.B wurde ein in den Vertragsgrundlagen nicht ausgewiesenen es Bestandsbauwerk angetroffen. Für die RIL-konforme Herstellung des Gleisunterbaus ist das bestehende Bauwerk freizulegen, rückzubauen und der Bereich zu verfüllen. Die erforderlichen Bauleistungen sind nicht Gegenstand des bestehenden Bauvertrages und damit gesondert zu vergüten. Bedingt durch die geänderte Lage des Signalauslegers bei km 46,445/46,437 in Richtung km 46,430 ist an dieser Stelle eine Baugrunderkundung durchzuführen, vgl. MKA 341 und MKA 520. Diese war vertraglich nicht geschuldet und ist gesondert zu vergüten. Es wurde die Festlegung getroffen, dass die Gleisbeschilderung der Bahnsteige bauzeitlich geändert werden soll. Entsprechend dieser Vorgabe müssen die Anpassungen bzw. Demontage und Montage einzelner Gleisbezeichnungen an den folgenden Stationen erfolgen: - Forchheim Nord - Eggolsheim - Buttenheim - Hirschaid - Strullendorf Im Zuge der Schnittstellenbesprechung VP2251 - VP2200 am 24.07.2024 wurde eine provisorische Lösung für die Zugänglichkeit zum Mittalbahnsteig erörtert. Demnach soll die Zuführung durch ein Modulsystem hergestellt werden. Sowohl die Planung als auch die Ausführung eines solchen Provisoriums ist vertraglich nicht vereinbart. Zudem werden weitere zusätzliche Arbeiten an der Bestandsbeleuchtung und die Anpassung des bestehenden Treppenpodestes notwendig. Diese Leistungen sind gesondert zu vergüten. Gemäß der Abnahmeniederschrift AN-24-PA21-LSW-001 sind entsprechend des Prüfberichtes PSV 421 09 02I05 Rückhaltesysteme zwischen dem Straßenraum und der Lärmschutzwand 13 vorzusehen. Hierbei handelt es sich um vertraglich nicht vereinbarte Leistungen. Aufgrund der fehlenden Standsicherheit des bestehenden Durchlasses bei km 47,068 l.d.Bahn wurde, in Abstimmung mit einem Fachbeauftragten, die Festlegung getroffen das Gewölbe mittels Holzbalken bzw. Holzstreben auszusteifen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind nicht vom vertraglichen Leistungsumfang erfasst und daher gesondert zu vergüten.
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1806996633
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: af10e3f8-3784-48fb-b300-6900296fbb5d - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/01/2025 10:54:38 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 11930-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 6/2025
Datum der Veröffentlichung: 09/01/2025