Deutschland – Eisenbahnschienen – Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von neuen Schienen

7869-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Eisenbahnschienen – Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von neuen Schienen
OJ S 5/2025 08/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von neuen Schienen
BeschreibungRahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von neuen Schienen zur Versorgung von Gleisbaustellen der DB InfraGO AG. Schienen der Güte R260 und 350HT, inklusive Konfektionierung und Lieferung
Kennung des Verfahrens57bd6c2a-e682-4dd2-a827-b0ab5fcb07cc
Interne Kennung24FEI78109
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. / / Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Erklärungen oder Meldungen gem. FSR sind im vorliegenden Verfahren erstmalig mit dem Teilnahmeantrag zum vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb einzureichen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Anzahl der Lose, auf die geboten wird.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadtbundesweit
Postleitzahlbundesweit
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Neben den unter 5.1.9 benannten Nachweisen und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag die zusätzlichen Erklärungen einzureichen: ▪ Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner, ▪ Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz); b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz); c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. ▪ Das Unternehmen erklärt, dass die Verpflichtung aus vorgenannter Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabe Verpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Bei Nachunternehmer-Einsatz: ▪ Erklärung ob Nachunternehmer eingesetzt werden. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten in Bezug auf die unter 5.1.9 (technische Leistungsfähigkeit) der in der Bekanntmachung genannten Kriterien beabsichtigt, Nachunternehmer (NU) einzusetzen sind mit dem ersten Angebot einzureichen: Verpflichtungserklärung(en) der/ des NU(s) - Die Eigenerklärungen gemäß Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung, siehe oben (mit Ausnahme der Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner) - Angabe, ob eine HPQ für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) bereits vorhanden ist (wenn NU = Walzwerk) - Angabe, ob eine HPQ für die Fertigungsschritte Abbrennstumpfschweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und Herstellung von Schienenbändern (Konfektionieren von Schienen) vorhanden ist (wenn NU = Schweißwerk) ▪ Für den Fall, dass der Bewerber Transportleistungen nicht selbst durchführt: - Erklärung, dass eine Sicherheitsbescheinigung (oder nationale Bescheinigung) nach § 7a AEG sowie eine Zulassung als EVU gemäß § 6 AEG vorliegt (bei Transport Bahn) - Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind (bei Transport Bahn) - Erklärung, dass eine Zulassung nach GüKG vorliegt (bei Transport LKW)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Los 1: Neuschienen Region Mitte / Nord / Ost
Beschreibung: Herstellung und Lieferung von neuen Schienen der Stahlsorte R260 in den Schienenformen 60E2, 54E4, 49E5 zur Versorgung von Gleisbaustellen der DB InfraGO AG in den Regionen Mitte / Nord / Ost
Interne Kennung: 34567f32-2f87-4bf1-9972-cec91cf16145
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Die Angebote müssen bis zum 01.12.2025 gültig sein. In Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen sind Machbarkeitsanfragen bei Auftragnehmern anderer Lose möglich. Siehe auch Ziffer 5.2.2 der Rahmenvereinbarung. In Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist ein nachgelagerter Wettbewerb unter den Auftragnehmern aller Lose möglich. Siehe auch Ziffer 5.5 der BBO
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAuflistung der Bedingungen
BeschreibungVollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister oder: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unter-nehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungAuflistung der Bedingungen
BeschreibungVollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Zusätzlich sollen weitere Aspekte abgefragt werden, um angesichts des Volumens des RV eine angemessene finanzielle Ausstattung der Lieferanten sicherzustellen. Durch weitere Eignungsanforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit soll durch eine nachvollziehbare Darlegung sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers dem Umfang des abzuschließenden Auftrags angemessen ist. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit orientiert sich dabei mindestens an einer Losgröße und der in diesem Zusammenhang geplanten Vertragskonzeption (Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, siehe Vergabeunterlagen). Der Bewerber muss finanziell so ausgestattet sein, dass er sämtliche Verpflichtungen aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung inkl. eventueller Gewährleistungsansprüche vollumfänglich erfüllen kann. Dazu muss der Bewerber seine Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre inkl. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Wenn ein Jahresabschluss nur konsolidiert erstellt wird, Vorlage des konsolidierten Jahresabschlusses. Alternativ, wenn ein Jahresabschluss nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nicht zu erstellen ist, muss der Bewerber nachvollziehbar und in geeigneter Weise seine finanzielle Situation darlegen. Der Auftraggeber bittet in der Darstellung insbesondere um Angaben zu: - Kapitalstruktur (Eigenkapital, kurzfristige Verbindlichkeiten, langfristiges Fremdkapital, Gesamtkapital, Anlagevermögen, kurzfristige Forderungen, liquide Mittel, Fremdkapitalzinsen, Gewinn vor Steuern und Gesamtumsatz); - bestehende Sicherheiten; - Strukturen oder Maßnahmen zur Sicherstellung einer stets ausreichenden Liquidität für den Umfang des Auftrages; - Eigentümerstruktur/ Beteiligungsverhältnisse inkl. Darstellung, ob ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag mit einer beherrschenden Gesellschaft/ Konzernobergesellschaft geschlossen wurde bzw. ob einmalige oder wiederkehrende finanzielle Verpflichtungen gegenüber einer beherrschenden Gesellschaft/ Konzernobergesellschaft sowie Mechanismen bestehen, etwaige Fehlbeträge/ Verluste auszugleichen. Hinweis: Der Bewerber kann zum Zweck dieser Darstellung gem. § 47 Abs. 1 SektVO die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (andere Unternehmen in diesem Sinne sind auch verbundene Unternehmen). Die Darstellung muss sich in dem Fall auch auf die wirtschaftlichen Daten des anderen Unternehmens beziehen. Der Auftraggeber behält sich für den Fall der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens oder bei Zweifeln an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers die Vorlage einer an den Auftraggeber gerichteten harten Patronatserklärung der Konzernobergesellschaft (alternativ, wenn es sich bei dem Bewerber nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt: gleichwertige Erklärung eines sonstigen Dritten) sowie ggf. weitere Sicherheiten vor. Die Patronats- bzw. sonstige gleichwertige Erklärung hat mindestens die unwiderrufliche Erklärung zu enthalten, dass der Bewerber durch den Patron/ Dritten für die Auftragsausführung in der Weise finanziell hinreichend ausgestattet ist, dass er jederzeit in der Lage ist, sämtliche gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen aus dem abzuschließenden Vertrag inklusive eventueller Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen. Die Anforderung weiterer Erklärungsinhalte bleibt vorbehalten.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungAuflistung der Bedingungen
BeschreibungDie Bewerber haben durch Eigenerklärung oder auf andere geeignete Art nachzuweisen, dass sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - technologische Möglichkeit, mindestens 60 m lange Schienen (am Stück) walzen zu können. - technologische Möglichkeit, Schienenbänder von mindestens 180 m Fertiglänge konfektionieren zu können - Angabe, ob bereits eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) sowie die Fertigungsschritte Abbrennstumpf- Schweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und Herstellung von Schienenbändern (Konfektionieren von Schienen) vorhanden ist. Der Nachweis einer gültigen HPQ muss mit dem Teilnahmeantrag geführt werden und bei Zuschlagserteilung unverändert gültig sein. - Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar Transporte sollen vorwiegend im öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden, daher Eignungsanforderungen für die Transportleistungen: - Zulassung gemäß § 6 AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Hinweis: Nach AEG sind die Zulassung als EVU (§ 6 AEG) als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die beiden Bescheinigungen sind von jedem Nachunternehmer vorzulegen. - Erklärung, dass eine Sicherheitsbescheinigung (oder nationale Bescheinigung) nach § 7a AEG sowie eine Zulassung als EVU gemäß § 6 AEG vorliegt - Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind (bei Transport Bahn)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Zuschlagskriterium 100% Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSiehe Vertrag und Unterlagen
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Los 2: Neuschienen Region Süd / Südost
Beschreibung: Herstellung und Lieferung von neuen Schienen der Stahlsorte R260 in den Schienenformen 60E2, 54E4, 49E5 zur Versorgung von Gleisbaustellen der DB InfraGO AG in der Region Süd / Südost
Interne Kennung: 4912c59d-538b-4cd1-9d2e-71312b7cf5ce
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Die Angebote müssen bis zum 01.12.2025 gültig sein. In Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen sind Machbarkeitsanfragen bei Auftragnehmern anderer Lose möglich. Siehe auch Ziffer 5.2.2 der Rahmenvereinbarung. In Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist ein nachgelagerter Wettbewerb unter den Auftragnehmern aller Lose möglich. Siehe auch Ziffer 5.5 der BBO
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAuflistung der Bedingungen
BeschreibungVollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister oder: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unter-nehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungAuflistung der Bedingungen
BeschreibungVollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Zusätzlich sollen weitere Aspekte abgefragt werden, um angesichts des Volumens des RV eine angemessene finanzielle Ausstattung der Lieferanten sicherzustellen. Durch weitere Eignungsanforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit soll durch eine nachvollziehbare Darlegung sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers dem Umfang des abzuschließenden Auftrags angemessen ist. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit orientiert sich dabei mindestens an einer Losgröße und der in diesem Zusammenhang geplanten Vertragskonzeption (Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, siehe Vergabeunterlagen). Der Bewerber muss finanziell so ausgestattet sein, dass er sämtliche Verpflichtungen aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung inkl. eventueller Gewährleistungsansprüche vollumfänglich erfüllen kann. Dazu muss der Bewerber seine Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre inkl. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Wenn ein Jahresabschluss nur konsolidiert erstellt wird, Vorlage des konsolidierten Jahresabschlusses. Alternativ, wenn ein Jahresabschluss nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nicht zu erstellen ist, muss der Bewerber nachvollziehbar und in geeigneter Weise seine finanzielle Situation darlegen. Der Auftraggeber bittet in der Darstellung insbesondere um Angaben zu: - Kapitalstruktur (Eigenkapital, kurzfristige Verbindlichkeiten, langfristiges Fremdkapital, Gesamtkapital, Anlagevermögen, kurzfristige Forderungen, liquide Mittel, Fremdkapitalzinsen, Gewinn vor Steuern und Gesamtumsatz); - bestehende Sicherheiten; - Strukturen oder Maßnahmen zur Sicherstellung einer stets ausreichenden Liquidität für den Umfang des Auftrages; - Eigentümerstruktur/ Beteiligungsverhältnisse inkl. Darstellung, ob ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag mit einer beherrschenden Gesellschaft/ Konzernobergesellschaft geschlossen wurde bzw. ob einmalige oder wiederkehrende finanzielle Verpflichtungen gegenüber einer beherrschenden Gesellschaft/ Konzernobergesellschaft sowie Mechanismen bestehen, etwaige Fehlbeträge/ Verluste auszugleichen. Hinweis: Der Bewerber kann zum Zweck dieser Darstellung gem. § 47 Abs. 1 SektVO die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (andere Unternehmen in diesem Sinne sind auch verbundene Unternehmen). Die Darstellung muss sich in dem Fall auch auf die wirtschaftlichen Daten des anderen Unternehmens beziehen. Der Auftraggeber behält sich für den Fall der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens oder bei Zweifeln an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers die Vorlage einer an den Auftraggeber gerichteten harten Patronatserklärung der Konzernobergesellschaft (alternativ, wenn es sich bei dem Bewerber nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt: gleichwertige Erklärung eines sonstigen Dritten) sowie ggf. weitere Sicherheiten vor. Die Patronats- bzw. sonstige gleichwertige Erklärung hat mindestens die unwiderrufliche Erklärung zu enthalten, dass der Bewerber durch den Patron/ Dritten für die Auftragsausführung in der Weise finanziell hinreichend ausgestattet ist, dass er jederzeit in der Lage ist, sämtliche gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen aus dem abzuschließenden Vertrag inklusive eventueller Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen. Die Anforderung weiterer Erklärungsinhalte bleibt vorbehalten.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungAuflistung der Bedingungen
BeschreibungDie Bewerber haben durch Eigenerklärung oder auf andere geeignete Art nachzuweisen, dass sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - technologische Möglichkeit, mindestens 60 m lange Schienen (am Stück) walzen zu können. - technologische Möglichkeit, Schienenbänder von mindestens 180 m Fertiglänge konfektionieren zu können - Angabe, ob bereits eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) sowie die Fertigungsschritte Abbrennstumpf- Schweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und Herstellung von Schienenbändern (Konfektionieren von Schienen) vorhanden ist. Der Nachweis einer gültigen HPQ muss mit dem Teilnahmeantrag geführt werden und bei Zuschlagserteilung unverändert gültig sein. - Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar Transporte sollen vorwiegend im öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden, daher Eignungsanforderungen für die Transportleistungen: - Zulassung gemäß § 6 AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Hinweis: Nach AEG sind die Zulassung als EVU (§ 6 AEG) als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die beiden Bescheinigungen sind von jedem Nachunternehmer vorzulegen. - Erklärung, dass eine Sicherheitsbescheinigung (oder nationale Bescheinigung) nach § 7a AEG sowie eine Zulassung als EVU gemäß § 6 AEG vorliegt - Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind (bei Transport Bahn)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Zuschlagskriterium 100% Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSiehe Vertrag und Unterlagen
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Los 3: Neuschienen Region Südwest / West
Beschreibung: Herstellung und Lieferung von neuen Schienen der Stahlsorte R260 in den Schienenformen 60E2, 54E4, 49E5 zur Versorgung von Gleisbaustellen der DB InfraGO AG in den Regionen Südwest / West
Interne Kennung: 58820af7-840b-4345-a350-ae0e84c25e93
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Die Angebote müssen bis zum 01.12.2025 gültig sein. In Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen sind Machbarkeitsanfragen bei Auftragnehmern anderer Lose möglich. Siehe auch Ziffer 5.2.2 der Rahmenvereinbarung. In Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist ein nachgelagerter Wettbewerb unter den Auftragnehmern aller Lose möglich. Siehe auch Ziffer 5.5 der BBO
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAuflistung der Bedingungen
BeschreibungVollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister oder: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unter-nehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungAuflistung der Bedingungen
BeschreibungVollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Zusätzlich sollen weitere Aspekte abgefragt werden, um angesichts des Volumens des RV eine angemessene finanzielle Ausstattung der Lieferanten sicherzustellen. Durch weitere Eignungsanforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit soll durch eine nachvollziehbare Darlegung sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers dem Umfang des abzuschließenden Auftrags angemessen ist. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit orientiert sich dabei mindestens an einer Losgröße und der in diesem Zusammenhang geplanten Vertragskonzeption (Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, siehe Vergabeunterlagen). Der Bewerber muss finanziell so ausgestattet sein, dass er sämtliche Verpflichtungen aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung inkl. eventueller Gewährleistungsansprüche vollumfänglich erfüllen kann. Dazu muss der Bewerber seine Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre inkl. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Wenn ein Jahresabschluss nur konsolidiert erstellt wird, Vorlage des konsolidierten Jahresabschlusses. Alternativ, wenn ein Jahresabschluss nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nicht zu erstellen ist, muss der Bewerber nachvollziehbar und in geeigneter Weise seine finanzielle Situation darlegen. Der Auftraggeber bittet in der Darstellung insbesondere um Angaben zu: - Kapitalstruktur (Eigenkapital, kurzfristige Verbindlichkeiten, langfristiges Fremdkapital, Gesamtkapital, Anlagevermögen, kurzfristige Forderungen, liquide Mittel, Fremdkapitalzinsen, Gewinn vor Steuern und Gesamtumsatz); - bestehende Sicherheiten; - Strukturen oder Maßnahmen zur Sicherstellung einer stets ausreichenden Liquidität für den Umfang des Auftrages; - Eigentümerstruktur/ Beteiligungsverhältnisse inkl. Darstellung, ob ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag mit einer beherrschenden Gesellschaft/ Konzernobergesellschaft geschlossen wurde bzw. ob einmalige oder wiederkehrende finanzielle Verpflichtungen gegenüber einer beherrschenden Gesellschaft/ Konzernobergesellschaft sowie Mechanismen bestehen, etwaige Fehlbeträge/ Verluste auszugleichen. Hinweis: Der Bewerber kann zum Zweck dieser Darstellung gem. § 47 Abs. 1 SektVO die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (andere Unternehmen in diesem Sinne sind auch verbundene Unternehmen). Die Darstellung muss sich in dem Fall auch auf die wirtschaftlichen Daten des anderen Unternehmens beziehen. Der Auftraggeber behält sich für den Fall der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens oder bei Zweifeln an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers die Vorlage einer an den Auftraggeber gerichteten harten Patronatserklärung der Konzernobergesellschaft (alternativ, wenn es sich bei dem Bewerber nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt: gleichwertige Erklärung eines sonstigen Dritten) sowie ggf. weitere Sicherheiten vor. Die Patronats- bzw. sonstige gleichwertige Erklärung hat mindestens die unwiderrufliche Erklärung zu enthalten, dass der Bewerber durch den Patron/ Dritten für die Auftragsausführung in der Weise finanziell hinreichend ausgestattet ist, dass er jederzeit in der Lage ist, sämtliche gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen aus dem abzuschließenden Vertrag inklusive eventueller Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen. Die Anforderung weiterer Erklärungsinhalte bleibt vorbehalten.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungAuflistung der Bedingungen
BeschreibungDie Bewerber haben durch Eigenerklärung oder auf andere geeignete Art nachzuweisen, dass sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - technologische Möglichkeit, mindestens 60 m lange Schienen (am Stück) walzen zu können. - technologische Möglichkeit, Schienenbänder von mindestens 180 m Fertiglänge konfektionieren zu können - Angabe, ob bereits eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) sowie die Fertigungsschritte Abbrennstumpf- Schweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und Herstellung von Schienenbändern (Konfektionieren von Schienen) vorhanden ist. Der Nachweis einer gültigen HPQ muss mit dem Teilnahmeantrag geführt werden und bei Zuschlagserteilung unverändert gültig sein. - Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar Transporte sollen vorwiegend im öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden, daher Eignungsanforderungen für die Transportleistungen: - Zulassung gemäß § 6 AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Hinweis: Nach AEG sind die Zulassung als EVU (§ 6 AEG) als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die beiden Bescheinigungen sind von jedem Nachunternehmer vorzulegen. - Erklärung, dass eine Sicherheitsbescheinigung (oder nationale Bescheinigung) nach § 7a AEG sowie eine Zulassung als EVU gemäß § 6 AEG vorliegt - Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind (bei Transport Bahn)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Zuschlagskriterium 100% Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSiehe Vertrag und Unterlagen
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Los 4: Neuschienen HT bundesweit
Beschreibung: Herstellung und Lieferung von neuen Schienen der Stahlsorte R350HT in den Schienenformen 60E2 und 54E4 zusätzlich der Stahlsorte R260 in den Schienenformen 60E2, 54E4, 49E5 bei gemischten Schienenbändern zur bundesweiten Versorgung von Gleisbaustellen der DB InfraGO AG
Interne Kennung: 73a05c42-3d32-474c-9d63-4cc49eaaf8c9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Die Angebote müssen bis zum 01.12.2025 gültig sein. In Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen sind Machbarkeitsanfragen bei Auftragnehmern anderer Lose möglich. Siehe auch Ziffer 5.2.2 der Rahmenvereinbarung. In Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist ein nachgelagerter Wettbewerb unter den Auftragnehmern aller Lose möglich. Siehe auch Ziffer 5.5 der BBO
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAuflistung der Bedingungen
BeschreibungVollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister oder: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unter-nehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungAuflistung der Bedingungen
BeschreibungVollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Zusätzlich sollen weitere Aspekte abgefragt werden, um angesichts des Volumens des RV eine angemessene finanzielle Ausstattung der Lieferanten sicherzustellen. Durch weitere Eignungsanforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit soll durch eine nachvollziehbare Darlegung sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers dem Umfang des abzuschließenden Auftrags angemessen ist. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit orientiert sich dabei mindestens an einer Losgröße und der in diesem Zusammenhang geplanten Vertragskonzeption (Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, siehe Vergabeunterlagen). Der Bewerber muss finanziell so ausgestattet sein, dass er sämtliche Verpflichtungen aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung inkl. eventueller Gewährleistungsansprüche vollumfänglich erfüllen kann. Dazu muss der Bewerber seine Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre inkl. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Wenn ein Jahresabschluss nur konsolidiert erstellt wird, Vorlage des konsolidierten Jahresabschlusses. Alternativ, wenn ein Jahresabschluss nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nicht zu erstellen ist, muss der Bewerber nachvollziehbar und in geeigneter Weise seine finanzielle Situation darlegen. Der Auftraggeber bittet in der Darstellung insbesondere um Angaben zu: - Kapitalstruktur (Eigenkapital, kurzfristige Verbindlichkeiten, langfristiges Fremdkapital, Gesamtkapital, Anlagevermögen, kurzfristige Forderungen, liquide Mittel, Fremdkapitalzinsen, Gewinn vor Steuern und Gesamtumsatz); - bestehende Sicherheiten; - Strukturen oder Maßnahmen zur Sicherstellung einer stets ausreichenden Liquidität für den Umfang des Auftrages; - Eigentümerstruktur/ Beteiligungsverhältnisse inkl. Darstellung, ob ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag mit einer beherrschenden Gesellschaft/ Konzernobergesellschaft geschlossen wurde bzw. ob einmalige oder wiederkehrende finanzielle Verpflichtungen gegenüber einer beherrschenden Gesellschaft/ Konzernobergesellschaft sowie Mechanismen bestehen, etwaige Fehlbeträge/ Verluste auszugleichen. Hinweis: Der Bewerber kann zum Zweck dieser Darstellung gem. § 47 Abs. 1 SektVO die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (andere Unternehmen in diesem Sinne sind auch verbundene Unternehmen). Die Darstellung muss sich in dem Fall auch auf die wirtschaftlichen Daten des anderen Unternehmens beziehen. Der Auftraggeber behält sich für den Fall der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens oder bei Zweifeln an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers die Vorlage einer an den Auftraggeber gerichteten harten Patronatserklärung der Konzernobergesellschaft (alternativ, wenn es sich bei dem Bewerber nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt: gleichwertige Erklärung eines sonstigen Dritten) sowie ggf. weitere Sicherheiten vor. Die Patronats- bzw. sonstige gleichwertige Erklärung hat mindestens die unwiderrufliche Erklärung zu enthalten, dass der Bewerber durch den Patron/ Dritten für die Auftragsausführung in der Weise finanziell hinreichend ausgestattet ist, dass er jederzeit in der Lage ist, sämtliche gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen aus dem abzuschließenden Vertrag inklusive eventueller Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen. Die Anforderung weiterer Erklärungsinhalte bleibt vorbehalten.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungAuflistung der Bedingungen
BeschreibungDie Bewerber haben durch Eigenerklärung oder auf andere geeignete Art nachzuweisen, dass sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - technologische Möglichkeit, mindestens 60 m lange Schienen (am Stück) walzen zu können. - technologische Möglichkeit, Schienenbänder von mindestens 180 m Fertiglänge konfektionieren zu können - Angabe, ob bereits eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) sowie die Fertigungsschritte Abbrennstumpf- Schweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und Herstellung von Schienenbändern (Konfektionieren von Schienen) vorhanden ist. Der Nachweis einer gültigen HPQ muss mit dem Teilnahmeantrag geführt werden und bei Zuschlagserteilung unverändert gültig sein. - Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar Transporte sollen vorwiegend im öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden, daher Eignungsanforderungen für die Transportleistungen: - Zulassung gemäß § 6 AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Hinweis: Nach AEG sind die Zulassung als EVU (§ 6 AEG) als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die beiden Bescheinigungen sind von jedem Nachunternehmer vorzulegen. - Erklärung, dass eine Sicherheitsbescheinigung (oder nationale Bescheinigung) nach § 7a AEG sowie eine Zulassung als EVU gemäß § 6 AEG vorliegt - Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind (bei Transport Bahn)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Zuschlagskriterium 100% Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSiehe Vertrag und Unterlagen
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13  
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI 41
Telefon: +49 61311570121
Fax: +49 69260914150
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 588484ee-bc06-4593-a50b-57d790947ad0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/01/2025 19:12:25 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 7869-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 5/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/01/2025

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