5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Angebote müssen bis zum 01.12.2025 gültig sein. In Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen sind Machbarkeitsanfragen bei Auftragnehmern anderer Lose möglich. Siehe auch Ziffer 5.2.2 der Rahmenvereinbarung. In Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist ein nachgelagerter Wettbewerb unter den Auftragnehmern aller Lose möglich. Siehe auch Ziffer 5.5 der BBO
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Auflistung der Bedingungen
Beschreibung: Vollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister oder: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unter-nehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auflistung der Bedingungen
Beschreibung: Vollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Zusätzlich sollen weitere Aspekte abgefragt werden, um angesichts des Volumens des RV eine angemessene finanzielle Ausstattung der Lieferanten sicherzustellen. Durch weitere Eignungsanforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit soll durch eine nachvollziehbare Darlegung sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers dem Umfang des abzuschließenden Auftrags angemessen ist. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit orientiert sich dabei mindestens an einer Losgröße und der in diesem Zusammenhang geplanten Vertragskonzeption (Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, siehe Vergabeunterlagen). Der Bewerber muss finanziell so ausgestattet sein, dass er sämtliche Verpflichtungen aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung inkl. eventueller Gewährleistungsansprüche vollumfänglich erfüllen kann. Dazu muss der Bewerber seine Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre inkl. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Wenn ein Jahresabschluss nur konsolidiert erstellt wird, Vorlage des konsolidierten Jahresabschlusses. Alternativ, wenn ein Jahresabschluss nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nicht zu erstellen ist, muss der Bewerber nachvollziehbar und in geeigneter Weise seine finanzielle Situation darlegen. Der Auftraggeber bittet in der Darstellung insbesondere um Angaben zu: - Kapitalstruktur (Eigenkapital, kurzfristige Verbindlichkeiten, langfristiges Fremdkapital, Gesamtkapital, Anlagevermögen, kurzfristige Forderungen, liquide Mittel, Fremdkapitalzinsen, Gewinn vor Steuern und Gesamtumsatz); - bestehende Sicherheiten; - Strukturen oder Maßnahmen zur Sicherstellung einer stets ausreichenden Liquidität für den Umfang des Auftrages; - Eigentümerstruktur/ Beteiligungsverhältnisse inkl. Darstellung, ob ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag mit einer beherrschenden Gesellschaft/ Konzernobergesellschaft geschlossen wurde bzw. ob einmalige oder wiederkehrende finanzielle Verpflichtungen gegenüber einer beherrschenden Gesellschaft/ Konzernobergesellschaft sowie Mechanismen bestehen, etwaige Fehlbeträge/ Verluste auszugleichen. Hinweis: Der Bewerber kann zum Zweck dieser Darstellung gem. § 47 Abs. 1 SektVO die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (andere Unternehmen in diesem Sinne sind auch verbundene Unternehmen). Die Darstellung muss sich in dem Fall auch auf die wirtschaftlichen Daten des anderen Unternehmens beziehen. Der Auftraggeber behält sich für den Fall der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens oder bei Zweifeln an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers die Vorlage einer an den Auftraggeber gerichteten harten Patronatserklärung der Konzernobergesellschaft (alternativ, wenn es sich bei dem Bewerber nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt: gleichwertige Erklärung eines sonstigen Dritten) sowie ggf. weitere Sicherheiten vor. Die Patronats- bzw. sonstige gleichwertige Erklärung hat mindestens die unwiderrufliche Erklärung zu enthalten, dass der Bewerber durch den Patron/ Dritten für die Auftragsausführung in der Weise finanziell hinreichend ausgestattet ist, dass er jederzeit in der Lage ist, sämtliche gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen aus dem abzuschließenden Vertrag inklusive eventueller Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen. Die Anforderung weiterer Erklärungsinhalte bleibt vorbehalten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auflistung der Bedingungen
Beschreibung: Die Bewerber haben durch Eigenerklärung oder auf andere geeignete Art nachzuweisen, dass sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - technologische Möglichkeit, mindestens 60 m lange Schienen (am Stück) walzen zu können. - technologische Möglichkeit, Schienenbänder von mindestens 180 m Fertiglänge konfektionieren zu können - Angabe, ob bereits eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) sowie die Fertigungsschritte Abbrennstumpf- Schweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und Herstellung von Schienenbändern (Konfektionieren von Schienen) vorhanden ist. Der Nachweis einer gültigen HPQ muss mit dem Teilnahmeantrag geführt werden und bei Zuschlagserteilung unverändert gültig sein. - Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar Transporte sollen vorwiegend im öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden, daher Eignungsanforderungen für die Transportleistungen: - Zulassung gemäß § 6 AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Hinweis: Nach AEG sind die Zulassung als EVU (§ 6 AEG) als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die beiden Bescheinigungen sind von jedem Nachunternehmer vorzulegen. - Erklärung, dass eine Sicherheitsbescheinigung (oder nationale Bescheinigung) nach § 7a AEG sowie eine Zulassung als EVU gemäß § 6 AEG vorliegt - Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind (bei Transport Bahn)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Zuschlagskriterium 100% Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertrag und Unterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)