5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Lieferleistung und Ausführung für PB 1,2,5 und 6 sowie BSO/TSO (1. Option) Lieferleistung und Ausführung für PB 3 und 4 (2. Option)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: (I) Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeiden. Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind rechts-verbindlich. (II) Für das Vorhaben liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor. Eine Beauftragung erfolgt nur, wenn diese zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt. Wenn nicht, kann dies zur Aufhebung des Verfahrens führen. (III) Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Bewerber/Bieter sind danach (gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560) ab dem 12. Oktober 2023 verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens € 250 Mio. a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit ihrem Teilnahmeantrag und auch mit ihrem finalen Angebot bzw. b) bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf. Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560. Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU) 2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Weitere Einzelheiten zur Verordnung (EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984). Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Genaueres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen B.01, B.02 und B.03. Die Unterlagen sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Beschreibung: (Kriterium 1.1) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (Kriterium 1.2) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. (Kriterium 1.3) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. (Kriterium 1.4) Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger oder entsprechende Berufsgenossenschaft des jeweiligen Mitgliedstaates abzugeben. (Kriterium 1.5) Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. (Kriterium 1.6) Erklärung zur Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 10 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-, und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung., Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Wir erklären, dass zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekannt wird und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetzte zukommt. (Kriterium 1.7) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. (Kriterium 1.8) Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. (Kriterium 1.9) Erklärung, dass das Unternehmen nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. (Kriterium 1.10) Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive - wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieter von Personen, die außerdem eine Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten. (Kriterium 1.11) Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten gem § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist. (Kriterium 1.12) Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. (Kriterium 1.13) Erklärung, dass keine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Genaueres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen B.01, B.02 und B.03. Die Unterlagen sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Beschreibung: (Kriterium 2.1) Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). (Kriterium 2.2) Erklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder die BME-Verhaltensrichtlinie oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. (Kriterium 2.3) Einhaltung von Sanktionen und Embargos: (Kriterium 2.4) Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister sowie Erklärung dazu, ob und wenn ja, welche Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. (Kriterium 2.5) Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) eine Verbundenheit (gesellschaftlich verbunden im Sinne des § 18 AktG / verwandtschaftlich) besteht oder wirtschaftliche Abhängigkeit. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. (Kriterium 2.6) Erklärung über den Gesamtumsatz im vergleichbaren Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss mindestens einen kumulierten Gesamtumsatz i.H.v. 5 Mio € netto im vergleichbaren Tätigkeitsbereich in jedem Jahr nachweisen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Genaueres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen B.01, B.02 und B.03. Die Unterlagen sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagensind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Beschreibung: (Kriterium 3.1) Erklärung über die durchschnittliche, jährliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. (Kriterium 3.2) Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001-2015 oder vergleichbar. (Kriterium 3.3) Für den Leistungsanteil DSTW-Zentraleinheit ist eine Präqualifikation im Modul 1 „Zentraleinheit DSTW“ der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsbl. der EU 2022/S 174-493879). Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – der für die Realisierung der DSTW-Zentraleinheit vorgesehene Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner müssen entsprechend präqualifiziert sein und haben den Nachweis der gültigen Präqualifikation zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. (Kriterium 3.4) Zusätzlich gilt: Darüber hinaus muss das jeweils ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die in 5.1.12 genannten Leistungen präqualifiziert sein. Die dort genannten Präqualifikationen sind zugleich Anforderungen an die Eignung des jeweils ausführenden Unternehmens. Nachweise über die gültige Präqualifikation sind wie folgt zu erbringen:* Nachweis und Angaben zum jeweils für die Realisierung der betreffenden Leistung vorgesehenen Unternehmen inklusive Verpflichtungserklärung (nur für den Fall, dass es sich um einen Nachunternehmer handeln sollte; Nachunternehmer in dem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem finalen Angebot. Sollten die vorstehenden Nachweise inkl. Verpflichtungserklärung noch nicht mit dem Teilnahmeantrag erbracht werden, ist eine Erklärung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft erforderlich, dass er/sie den Nachweis der gültigen Präqualifikation inkl. Verpflichtungserklärung spätestens mit dem finalen Angebot einreichen wird. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Zuschlagserteilung nicht möglich! (Kriterium 3.5) Erklärung, ob in Bezug auf die unter 5.1.12 genannten Leistungen der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft oder vom Bewerber/ von einer Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Nachunternehmern bereits im Besitz einer gültigen Präqualifikation ist (wenn ja, mit Angaben zum betreffenden Unternehmen und die betreffende Leistung). (Kriterium 3.6) Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sind 5.1.9 zu entnehmen: (Kriterium 3.7) Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifizierungsverfahren der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: - Planung LST - DSTW: Zentraleinheit, Gleisfeldkonzentrator, Feldelementanschlusskasten, Teilsystem Lichtsignal, Teilsystem Weiche, Teilsystem Achszähler MDM, Blockanpassung, Systemintegration - ETCS (L2) Zugbeeinflussung - Bahnübergangssicherungsanlagen Umbau - Bahnübergangssicherungsanlagen Neubau (Kriterium 3.8) Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. (Kriterium 3.9) Nachweis zu Referenzen: es muss mindestens 2 Stellwerksausrüstungs-Projekt mit Realisierung einer Stellwerks-Zentraleinheit für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der Europäischen Union in den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (anerkannt werden auch noch nicht abgeschlossene Projekte, Referenzbogen mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers und mit Angabe, ob es sich um ein elektronisches oder digitales Stellwerk handelt, mit Angaben zu Projektbezeichnung, Auftragssummen, Zeitraum der Leistungserbringung sowie Beschreibung der ausgeführten Leistungen in Stichpunkten). (Kriterium 3.10) Nachweis über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, das die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag beizulegen. (Kriterium 3.11) Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. (Kriterium 3.12) Bei Bewerbergemeinschaften sind die vorstehenden Erklärungen/Nachweise (Kriterium 3.9, 3.10, 3.11) von jedem Gemeinschaftsmitglied abzugeben/vorzulegen, welches für die Realisierung der DSTW-Zentraleinheit vorgesehen ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"
Beschreibung: Preis: Beteiligungsquote, Deckungsbeitrag, Stundensatz/Tagessatz Planungs- und Managementleistungen, exemplarischer Warenkorb und Lebenszykluskosten (LCC)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"
Beschreibung: Qualität: Organisations- und Personalkonzepte, Management-, Bau- und Planungskonzepte, Kooperationskultur
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/01/2025 11:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 20/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifizierungsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zu dem Präqualifizierungsverfahren sind aus Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien" zu entnehmen sowie der Anlage A.00 "Bewerbungsbedingungen nach SektVO" Abs. 16ff.: - Planung LST - DSTW: Zentraleinheit, Gleisfeldkonzentrator, Feldelementanschlusskasten, Teilsystem Lichtsignal, Teilsystem Weiche, Teilsystem Achszähler MDM, Blockanpassung, Systemintegration - ETCS (L2) Zugbeeinflussung - Bahnübergangssicherungsanlagen Umbau - Bahnübergangssicherungsanlagen Neubau
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Siehe Anlage B.05 "Vertraulichkeitserklärung" und C.02.07c "Vertraulichkeitserklärung"
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)