5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45310000 Installation von elektrischen Leitungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Weitere Planungsleistungen der Planbereiche (PB) 3 und 4. Bauleistungen der Planbereiche (PB) 1, 2, 5 und 6.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: (I) Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeiden. Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind rechts-verbindlich. (II). Für das Vorhaben liegt noch keine vollständige Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor (Finanzierungsvorbehalt). Eine Beauftragung erfolgt nur, wenn diese zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und der Finanzierungsvorbehalt aufgelöst wurde. Ein Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der Angebotserstellung entstandenen Aufwendungen/Kosten besteht nicht. (III) Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Bewerber/Bieter sind danach (gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560) ab dem 12. Oktober 2023 verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens € 250 Mio. a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit ihrem Teilnahmeantrag und auch mit ihrem finalen Angebot bzw. b) bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf. Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560. Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU) 2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Weitere Einzelheiten zur Verordnung (EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984). Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Genaueres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen B.01, B.02 und B.03. Die Unterlagen sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Beschreibung: (Kriterium 1.1): Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich. +++ (Kriterium 1.2): Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist. +++ (Kriterium 1.3): Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich. +++ (Kriterium 1.4): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. € gegeben ist. +++ (Kriterium 1.5): Erklärung, dass keine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. +++ (Kriterium 1.6): Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister sowie Erklärung dazu, ob und wenn ja, welche Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Genaueres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen B.01, B.02 und B.03. Die Unterlagen sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Beschreibung: (Kriterium 2.1): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. +++ (Kriterium 2.2): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. +++ (Kriterium 2.3): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften. +++ (Kriterium 2.4): Erklärung zur Compliance und Korruptionsprävention a) Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 10 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-, und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekannt wird und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. +++ (Kriterium 2.5): Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. +++ (Kriterium 2.6): Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der DB AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. +++ (Kriterium 2.7): Erklärung, dass das Unternehmen nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. +++ (Kriterium 2.8): Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive - wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten. +++ (Kriterium 2.9): Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). +++ (Kriterium 2.10): Erklärung, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder die BME-Verhaltensrichtlinie oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. +++ (Kriterium 2.11): Einhaltung von Sanktionen und Embargos. +++ (Kriterium 2.12): Erklärung über den Gesamtumsatz im vergleichbaren Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens einen kumulierten Gesamtumsatz i. H. v. 20 Mio. € netto im vergleichbaren Tätigkeitsbereich in jedem Jahr nachweisen. +++ (Kriterium 2.13): Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen gem. Ziffer 5.1.6. +++ (Kriterium 2.14): Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. +++
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Genaueres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen B.01, B.02 und B.03. Die Unterlagen sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Beschreibung: (Kriterium 3.1): Erklärung über die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. +++ (Kriterium 3.2): Nachweis über zwei Referenzprojekte, bei denen durch den Bewerber/ Bieter Hochbauleistungen erbracht wurden. - Das Projekt umfasst die Erweiterung oder den Neubau eines Gebäudes/Bürogebäudes sowie die Integration der verschiedenen Gewerke in den Hochbau. - Das Referenzprojekt ist abgeschlossen, wobei die Fertigstellung im Jahr 2016 oder später erfolgte. - Das Referenzprojekt umfasst ein Bauvolumen von > 5 Mio. € netto. - Bei Erbringung der Bauausführungsleistungen in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Bewerber die technische Geschäftsführung der ARGE innegehabt haben. +++ (Kriterium 3.3): Nachweis über ein Referenzprojekt, bei dem durch den Bewerber/ Bieter TGA-Leistungen erbracht wurden. -Das Referenzprojekt umfasst die Konzeption und Umsetzung der Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlage. +++ (Kriterium 3.4): Nachweis über ein Referenzprojekt, bei dem der Bewerber/Bieter ein Rechenzentrum gemäß DIN EN 50600 erstellt hat. - Das Referenzprojekt umfasst ein Bauvolumen von mindestens 5 Mio. € netto. +++ (Kriterium 3.5): Nachweis über ein Referenzprojekt, bei dem durch den Bewerber/ Bieter die Telekommunikationsleistungen erbracht wurden. - Das Referenzprojekt umfasst die Bauleistungen. - Das Referenzprojekt umfasst für den TK-Anteil eine Auftragssumme (gemäß Hauptvertrag) von 500.000 € netto. +++ (Kriterium 3.6): Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) eine Verbundenheit (gesellschaftlich verbunden im Sinne des § 18 AktG / verwandtschaftlich) besteht oder wirtschaftliche Abhängigkeit. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. +++ (Kriterium 3.7): Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001-2015 oder vergleichbar.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"
Beschreibung: Preis: Beteiligungsquote, Deckungsbeitrag, Stundensatz/Tagessatz, Baugeräteliste
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"
Beschreibung: Qualität: Organisations- und Personalkonzept, Management- und Planungskonzept, Kooperationskultur
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Siehe Anlage B.05 "Vertraulichkeitserklärung" und C.02.07c "Vertraulichkeitserklärung"
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)