Deutschland – Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste – Weiterentwicklung Patronussystem

794540-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste – Weiterentwicklung Patronussystem
OJ S 250/2024 24/12/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, dieses vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWeiterentwicklung Patronussystem
BeschreibungWeiterentwicklung sowie Systemservice (Wartung und Pflege) von Spezialhard- und Software der Notruf-, Funk-, Abfrage- und Vermittlungseinrichtungen (NFAVE) des Patronussystems der nichtpolizeilichen Leitstellen des Brandschutzes und des Rettungsdienstes im Land Hessen
Kennung des Verfahrens7e4b7fa9-c74a-4224-8a80-2326521f331e
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212517 Entwicklung von IT-Software
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtWiesbaden
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2009/81/EG
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Weiterentwicklung Patronussystem
Beschreibung: Weiterentwicklung sowie Systemservice (Wartung und Pflege) von Spezialhard- und Software der Notruf-, Funk-, Abfrage- und Vermittlungseinrichtungen (NFAVE) des Patronussystems der nichtpolizeilichen Leitstellen des Brandschutzes und des Rettungsdienstes im Land Hessen
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212517 Entwicklung von IT-Software
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarug wird mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer maximal viermaligen, jeweils einjährigen Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit maximal sieben (7) Jahre), geschlossen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Es wird darauf hingewiesen, dass der beabsichtigte Fristenlauf für die Einlegung eines Rechtsmittels die Feiertage (1. und 2. Weihnachtstag und Neujahr) bei der Frist des Absatzes 3 Nr. 3 berücksichtigt, sodass der Vertrag nicht geschlossen wird vor dem Ablauf von mindestens 6 Arbeitstagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, dieses vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, dieses vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
TED eSenderPublications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Das Vorliegen von Ausschließlichkeitsrechten führt dazu, dass der Auftrag nur von einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer erfüllt werden kann. Dem Auftragnehmer fällt somit eine monopolähnliche Stellung zu, welche nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) Alt. 2 VSVgV zu einer Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb berechtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt daher den Vertrag mit dem gem. Nr. 8.1 benannten Unternehmen zu schließen. Der Vertrag wird jedoch nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geschlossen. In Bezug auf die entsprechenden softwarebezogenen Leistungen, hier in Form der Wartung und Pflege des IT-Gesamtsystems (Patronussystem), als auch die Leistungen für die erforderliche Spezialhardware für eine Weiterentwicklung des Patronussystems liegen mit Ausnahme des Auftragnehmers keine weiteren Vertriebswege vor, welche der Auftraggeber im Rahmen der avisierten Beschaffung in Anspruch nehmen könnte. Der Auftragnehmer ist insoweit Eigentümer des Quellcodes der Software sowie der dazugehörigen Subkomponenten, welche im Patronussystem i.S.e. zentralen Kommunikationsplattform zur Anwendung kommen: Entsprechend steht auch das Urheberrecht an dem Quellcode der Software für das System sowie den mittels modifizierter Software-Interfaces angeschlossenen Subkomponenten i.S.d. § 69a Abs. 3, 4 des Urhebergesetzes (UrhG) allein dem Auftragnehmer als Urheber zu. Gleiches gilt dabei auch für eine entsprechende rechtliche Alleinstellung in Bezug auf die Beschaffung der für das Patronussystem erforderlichen Spezialhardware. Die Bereitstellung der erforderlichen Spezialhardware erfordert nicht nur gesonderte Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers, sondern insbesondere auch Zugang zu dem Quellcode Software für das Patronussystem. Da sowohl der erforderliche Zugang zu den entsprechenden Geschäftsgeheimnissen als auch zu dem Quellcode anderen Wirtschaftsteilnehmern allerdings nicht zur Verfügung steht und zudem das Urheberrecht an dem Quellcode sowie den Subkomponenten der Software nach § 69a Abs. 3, 4 UrhG allein dem Auftragnehmer als Urheber zusteht, was gem. §§ 15 ff. UrhG insbesondere auch das Recht zur Verwertung umfasst, sind andere Wirtschaftsteilenehmer auch in Bezug auf die erforderliche Spezialhardware rechtlich nicht leistungsfähig. Die Lieferung, Installation und Implementierung von Standardhardwarekomponenten für die nicht-polizeilichen Leitstellen im Land Hessen ist dagegen nicht Gegenstand des Auftrags.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, dieses vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel
Postanschrift: Am Alten Stadtschloss 1  
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34117
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Thomas Finis
Telefon: +49 561 1060
Fax: 49 611 327641672
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611 327 648534
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Conet Communications GmbH
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus) Bundeskanzlerplatz 2 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Volker Behrend
Telefon: +49 228 97140
Fax: +49 228 97141414
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 46351a07-cb88-4660-95f8-370fbe6811fb - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung27
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/12/2024 09:02:45 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 794540-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 250/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/12/2024

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