1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz (BSI-Audits)
Beschreibung: Beschaffung von Dienstleistungen im Themenumfeld Informationssicherheit / Zertifizierung - Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz (BSI-Audits)
Kennung des Verfahrens: 9e784785-492d-4202-9598-1ae3c0006ed1
Interne Kennung: VG-3000-2024-0123
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 973 600,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 568 320,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. (6) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto) über 4 Jahre, die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Korruption: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Betrugsbekämpfung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Zahlungsunfähigkeit: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Entrichtung von Steuern: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz (BSI-Audits)
Beschreibung: Die HZD führt regelmäßig Zertifizierungsaudits der Informationssicherheit gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz gemäß § 3 HITSiG durch. Entsprechende Zertifizierungen zeigen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in regelmäßigen Audits, •dass Anforderungen an eine zeitgemäße Informationssicherheit erfüllt sind, •dass Informationssicherheitsmaßnahmen wirksam für Geschäftsprozesse, Verfahren, Prozesse, Anwendungen und Systeme implementiert sind und entsprechend im Betrieb der HZD vorgehalten werden, •dass Risiken der Informationssicherheit bestmöglich reduziert werden und •dass Informationssicherheitsmanagement und Informationssicherheitsmanagementsystem kontinuierlich verbessert wird, womit dauerhaft eine ordnungs- und zeitgemäße Informationssicherheit gewahrt ist. Die HZD ist dazu angehalten, weitere, erfolgreiche Zertifizierungen gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz zu erreichen und diese anschließend aufrechtzuerhalten. Solche Zertifizierungen sind also keine einmaligen Vorgänge. In der HZD wird parallel verfolgt, Aktivitäten bzgl. erreichter BSI-Zertifikate in Linientätigkeiten zu überführen. Im Fokus sind diesbezüglich Re-Zertifizierungen, die entsprechend der Aufbaustruktur der HZD in die zuständigen Bereiche im Betrieb spezifischer Geschäftsprozesse, Verfahren, Prozesse, Anwendungen und Systeme der HZD zu übertragen sind. BSI-Audits zum Erreichen zum Aufrechterhalten von BSI-Zertifikate entsprechend ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz sind durchzuführen. Hierzu muss die BSI-Auditorin oder der BSI-Auditoren vom BSI benannt sein. Eine Zertifizierung können nur einzelne Personen durchführen, die die dafür notwendigen Befähigungen besitzen. Die vom Auftragnehmer angebotenen Personen müssen durch das BSI als Auditor für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz personenzertifiziert sein. Die jeweils aktuell durch das BSI benannten Auditorinnen und Auditoren finden sich auf der Web-Seite: BSI - Prüfstellen & Auditoren - Zertifizierte Auditteamleiter für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz (bund.de). Der Bieter resp. der Rahmenvertragshalter muss gewährleisten, dass die Personenzertifizierung der Auditteamleiterinnen oder der Auditteamleiter für Zertifizierungen gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz im Rahmenvertragszeitraum aufrechterhalten wird. Die jeweilige Auditorin oder der jeweilige Auditor muss entsprechend der Anforderungen an einen zertifizierten Auditteamleiter prüfen. Der Bieter resp. spätere Rahmenvertragshalter muss gewährleisten, dass für die anstehenden BSI-Audits ausreichend qualifiziertes Personal angeboten wird. Aktuell sind im Rahmenvertragszeitraum sieben bis 10 Zertifizierungen in der HZD angestrebt. Hieraus resultiert, dass grundsätzlich bis zu 10 BSI-Audits im Jahr durchzuführen sind. In der Leistung sind • BSI-Audits bei Erst-Zertifizierungen vorzusehen; • jährliche Überwachungsaudits zum Aufrechterhalten von BSI-Zertifikaten gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz für die jeweiligen Zertifizierungen durchzuführen sowie • BSI-Audit im Rahmen von Re-Zertifizierungen, die üblicherweise nach 3 Jahren nach Ablauf des Gültigkeitszeitraum eines BSI-Zertifikats auszuführen. Zu den Aufgaben eines jeden BSI-Audits gehört entsprechend der Vorgaben des BSI eine Dokumentenprüfung, die Durchführung einer Begehung vor Ort an den Standorten der HZD sowie potentiell bei Kunden der HZD und die Erstellung eines BSI-Auditberichts, der entsprechend des BSI auch der HZD als der Auftraggeberin vorzulegen ist. Auf der Grundlage des Auditberichts wird durch das BSI danach gesondert über die Ausstellung eines Zertifikats entschieden. Ein solcher BSI-Auditbericht muss sowohl bei einem positiven Bescheid des BSI, d.h. bei Erreichen resp. dem Aufrechterhalten eines BSI-Zertifikats als auch grundsätzlich beim Scheitern einer Zertifizierung gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz erstellt werden. Auch wenn die HZD annehmen möchte, dass letzteres seltener der Fall ist, so ist dies jedoch besonders bedeutsam, so dass eine tatsächliche Verbesserung stattfinden kann. Der jeweilige BSI-Auditbericht ist nicht nur dem BSI, sondern auch der HZD zu übermitteln. Die Arbeits- und Dokumentationssprache ist sowohl in den BSI-Audits, zu erstellenden BSI-Auditberichten als auch in der HZD deutsch. Die einzusetzenden Personen müssen daher gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) aufweisen. Mit der Abgabe eines Angebotes sichert der Bieter zu, dass nur Berater zum Einsatz kommen, die bereit sind, sich auf Anforderung des Auftraggebers einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (HSÜVG) zu unterziehen und diese erweiterte Sicherheitsüberprüfung erfolgreich bestehen. Die vom Auftragnehmer angebotenen Personen verfügen über mehrjährige Berufserfahrung in IT-Projekten, davon mindestens 36 Monate in den letzten 5 Jahren, sowie Berufserfahrung in der beschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, Personen mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Für eine Zertifizierung sind beim Auftraggeber Vorarbeiten durchzuführen. Diese Tätigkeiten wie auch die Arbeiten zwischen den Audits (z. B. offene Aufgaben, die sich aufgrund der (Erst-)Zertifizierung oder Überwachungsaudits ergeben, und umgesetzt werden müssen) sind nicht Teil der Leistung. Gebühren, die für die HZD gegenüber dem Zertifikatsaussteller eventuell entstehen, sind nicht Teil der Beauftragung. Diese müssen von der HZD gesondert getragen werden.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag einmalig automatisch um ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 973 600,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 568 320,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 3.568.320,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Darstellung von zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Die beiden Anforderungen müssen von jeder eingereichten Referenz kumulativ erfüllt werden. BSI-Audits in einer Erst-Zertifizierung, ein Überwachungsaudit und eine Re-Zertifizierung gemäß ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz (BSI) oder gleichwertig mindestens fünf Überwachungsaudits in Zertifizierungen gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz. (Mindestanforderung) Es sind Informationsverbünde mit unterschiedlichen technischen Gegebenheiten geprüft worden (Beispiele: Geschäfts- und Betriebsprozesse für Netze, Geschäfts- und Betriebsprozesse für Cloud-Lösungen, Geschäftsprozesse und IT-Infrastruktur für Vertrauensdienste, Zertifizierung von Software-Entwicklungsprozessen entsprechend BSI-Vorgaben, elektronisches Zugangssystem, SAP-System bis hin zur gesamten Institution). (Mindestanforderung) (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauf- traggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Be- nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340-0
Fax: +49 611340-1150
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 18d7bdca-bdd9-43eb-9e2e-d633aaa4e5f3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/12/2024 14:50:39 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 789784-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024