Deutschland – Dienstleistungen im Energiebereich – Auftragserweiterung des bestehenden Monitoring Auftrags an das Konsortium um Fraunhofer ISI

762422-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen im Energiebereich – Auftragserweiterung des bestehenden Monitoring Auftrags an das Konsortium um Fraunhofer ISI
OJ S 243/2024 13/12/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAuftragserweiterung des bestehenden Monitoring Auftrags an das Konsortium um Fraunhofer ISI
BeschreibungDerzeit wird durch das Konsortium um Fraunhofer ISI der Auftrag zur Wirkungsabschätzung und das Monitoring der deutschen Energieeffizienzmaßnahmen, sowie zur Beratung bei der Entwicklung neuer entsprechender Maßnahmen durchgeführt. Der Monitoring-Auftrag hat derzeit eine Laufzeit von Anfang 2023 bis Ende 2024, ab 01.01.2025 wird durch Ziehung der ersten Option des Auftrags die Beratung um zunächst ein Jahr fortgeführt. Für die weitere Projektlaufzeit nach 2024 wird eine Auftragserweiterung mit einem Auftragsvolumen um 10% bis unter 50% benötigt, über die gezogene Option hinaus.
Kennung des Verfahrensc27b4e3e-0f87-40d1-9802-1e8caa791d3d
Interne KennungBfEE 22 03
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Auftragserweiterung des bestehenden Monitoring Auftrags an das Konsortium um Fraunhofer ISI
Beschreibung: Derzeit wird durch das Konsortium um Fraunhofer ISI der Auftrag zur Wirkungsabschätzung und das Monitoring der deutschen Energieeffizienzmaßnahmen, sowie zur Beratung bei der Entwicklung neuer entsprechender Maßnahmen durchgeführt. Der Monitoring-Auftrag hat derzeit eine Laufzeit von Anfang 2023 bis Ende 2024, ab 01.01.2025 wird durch Ziehung der ersten Option des Auftrags die Beratung um zunächst ein Jahr fortgeführt. Für die weitere Projektlaufzeit nach 2024 wird eine Auftragserweiterung mit einem Auftragsvolumen um 10% bis unter 50% benötigt, über die gezogene Option hinaus.
Interne Kennung: BfEE 22 03
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbegrenzt
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein.2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Die ursprünglich geplanten Aufgaben im Projekt haben sich zwar nicht inhaltlich geändert, aber der Aufwand vergrößert. Hinsichtlich der Maßnahmenabschätzungen ist der Bedarf nach zusätzlichen Leistungen gleicher Art aus der laufenden Tätigkeit entstanden. Hierbei geht es um Zusatzaufwand für den unvorhergesehenen Bedarf an Wirkungsabschätzungen zu weiteren Maßnahmen. Es wurde auch ein Mehrbedarf gegenüber der bislang eingeplanten Anzahl an Lizenzen für die Abfrage der Maßnahmen unter §5 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) festgestellt und zusätzlicher Beratungsbedarf zu Art. 5 EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) identifiziert. Hintergrund ist, dass bei einer Reihe von abzuschätzenden Maßnahmen aus dem Ressortkreis des BMWK festgestellt wurde, dass zu diesen keine ausreichenden Wirkungsabschätzungen vorliegen und diese kurzfristig durch die verantwortlichen Fachreferate nicht erstellt werden können. Zur korrekten Abschätzung des Umfangs der Auftragserweiterung wurde so kalkuliert, dass die Gutachter nur bei der Wirkungsabschätzung derjenigen Maßnahmen einspringen, wo es aufgrund gesetzlicher Berichtsfristen unabdingbar ist. Grundsätzlich sollen in den nächsten Jahren die Wirkungsabschätzungen durch die Fachreferate wieder selbst übernommen und dafür notwendige Vorkehrungen getroffen werden. Vergaberechtlich ist für diese Auftragserweiterung §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2. GWB einschlägig. So lässt sich festhalten, dass zusätzlich zur ursprünglich eingeplanten Arbeit der Gutachter nun auch ex post-Abschätzungen für weitere Maßnahmen erforderlich wurden, die ursprünglich nicht vorgesehen waren, trotz sorgfältiger Planung des Projektes durch erfahrene Kollegen in BfEE und BMWK. Diese Arbeiten entsprechen aber inhaltlich den bereits beauftragten Leistungen zur Wirkungsabschätzung eingeplanter Maßnahmen. Es wurden zusätzliche Maßnahmen ins Monitoring aufgenommen, die zu einem großen Anteil auch im aufwändigeren sog. vertieften Monitoring erfasst werden. Nicht alle geforderten Wirkungsabschätzungen konnten rechtzeitig von den eigentlich zuständigen Fachreferaten durchgeführt werden. Dadurch müssen die derzeitigen Gutachter einspringen, um die Verpflichtungen aus Art. 8 EED und §5 EnEfG einhalten zu können. Die Verpflichtung zur Datenmeldung an die EU-KOM unter Art. 8 EED liegt beim BMWK, dieses ist auf die Zuarbeit durch die maßnahmenverantwortlichen Fachreferate angewiesen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aufgrund der geleisteten Vorarbeiten und vertieften Kenntnisse des bisherigen Projektverlaufs, auf denen schnell aufgebaut werden muss, nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Auch wird Art. 5 EED nicht über das Energieverbrauchsregister abgedeckt, sondern muss als zusätzliche Aufgabe über die Gutachter abgeschätzt werden. Der Kauf weiterer Lizenzen ist notwendig geworden, da nun ein anderes Verfahren als ursprünglich angenommen verwendet wird, welches einen höheren Bedarf an Lizenzen hat. Hilfsweise ist als vergaberechtliche Begründung auch §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3. GWB einschlägig. Dazu lässt sich feststellen, dass die für die Auftragserweiterung geforderten, zusätzlich nötig gewordenen Wirkungsabschätzungen, bei der ursprünglichen Erstellung der Ausschreibungsunterlagen 2022 nicht vorhersehbar waren, trotz sorgfältiger Arbeit durch erfahrene Kollegen in BfEE und BMWK. Zunächst hat sich die Anzahl benötigter Lizenzen erhöht, da sich ein anderes Verfahren als ursprünglich angenommen als zweckmäßig erwiesen hat. Nach Beginn des ursprünglichen Auftrags trat im Jahr 2023 das EnEfG in Kraft, wodurch neue Pflichten aufseiten des BMWK entstanden. Zusätzlich trat ebenfalls nach Auftragsbeginn im Jahr 2023 die novellierte EED in Kraft, was in ihrer Bedeutung unvorhersehbare inhaltliche Änderungen nach sich zog, bspw. eine höhere Einsparverpflichtung unter Art. 8 EED. Da aus verschiedenen Gründen nicht alle maßnahmenverantwortlichen Fachreferate ihren Verpflichtungen zur Wirkungsabschätzung nachkommen konnten, liegen derzeit für ca. 16 Maßnahmen keine Werte vor und werden auch absehbar nicht rechtzeitig vorliegen. Somit muss zur Pflichterfüllung aus Art. 8 EED sowie aus §5 EnEfG das BMWK die Wirkungsabschätzungen der betroffenen Maßnahmen über die Gutachter erstellen lassen. Da alle aufgeführten Aufgaben inhaltlich dem bisherigen Auftrag entsprechen, ändert sich durch die Erweiterung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: xxx
Abteilung: Referat Z23
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35  
Stadt: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Christian Freyer
Telefon: +49 6196 9082422
Internetadresse: http://www.bafa.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Überprüfungsstelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8361324e-ade5-4b8c-9d03-1693c458e06f  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 762422-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 243/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/12/2024

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