1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf - Grafing - Grenze D/A - Tunnelbautechnischer Sachverständiger
Beschreibung: Durch den Bau des Brenner-Basistunnels zwischen Innsbruck und Franzensfeste ist für den damit verbundenen starken Anstieg im Schienengüterverkehr auch ein Ausbau bzw. Neubau der nördlichen Zulaufstrecke auf deutscher Seite bis München erforderlich. Mit der Vergabe wird die Leistung eines tunnelbautechnischen Sachverständigen vergeben, der eine beratende und gutachterliche Funktion in den Leistungsphasen 2 bis 8 (jeweils optionale Vergabe für Leistungsphase 3+4, Leistungsphase 6+7 und Leistungsphase 5+8) übernehmen soll. Die Vergabe wird in die folgenden vier Lose aufgeteilt: - Los 1: Salachtunnel - Los 2: Innleitentunnel - Los 3: Sattelbergtunnel - Los 4: Buchbergtunnel
Kennung des Verfahrens: d718b48a-156c-451b-8357-d927146b1ecc
Interne Kennung: 24FEI75149
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: - Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. - Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. - Für den Eignungsnachweis hat der AG je Los einen Musterteilnahmeantrag 24FEI75149 zur Verfügung gestellt, der auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ herunterzuladen und zu verwenden ist. Für die Eigenerklärungen hat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. - Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. - Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. - Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Aufträge sollen unter Zusammenführung folgender Lose oder Losgruppen vergeben werden: Es kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Tunnelbautechnischer Sachverständiger Salachtunnel
Beschreibung: Mit der Vergabe wird die Leistung eines tunnelbautechnischen Sachverständigen vergeben, der eine beratende und gutachterliche Funktion im Bereich des Salachtunnels in den Leistungsphasen 2 bis 8 (jeweils optionale Vergabe für Leistungsphase 3+4, Leistungsphase 6+7 und Leistungsphase 5+8) übernehmen soll.
Interne Kennung: 914f285f-466c-4f81-ae5c-ceaed89117d2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: Lph 3/4, Option 2: Lph 6/7, Option 3: Lph 5+8
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Sachverständiger Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Sachverständigen Qualifikationsanforderung: 1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als vom EBA anerkannter Prüfsachverständiger Geotechnik und Tunnelbau im Tätigkeitsbereich Tunnelbau 2. mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich bergmännischer Tunnelbau Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Gutachter Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Gutachter Qualifikationsanforderung: Abschluss: Abgeschlossenes technisches Studium an einer Universität als Dipl.-Ing. bzw. Fachhochschule (Technische Hochschule) als Dipl.-Ing. (FH) bzw. MSc oder gleichwertig mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Planung von Tunnelbauwerken und davon mindestens 5 Jahre Tätigkeit als Projekt- oder Teilprojektleiter. Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Referenzen für den Tunnelbautechnischen Gutachter: Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurde. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erstellung eines Tunnelbautechnischen Gutachtens in der Entwurfsplanung oder Ausführungs-planung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 1.000 m und einem Ausbruchquer-schnitt von mind. 20m³ 3. kontinuierlicher bergmännischer Vortrieb mit einer Tunnelbohrmaschine folgender Typen: a. Flüssigkeitsschild (SLS) b. Erddruckschild (EPB) c. Variable-Density Schild (VDS) d. Hybrid- / Multimodeschild (HYS) Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Erklärung: -dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. -dass der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass der Bieter stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. -dass der Bieter unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften nachgekommen ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Erklärung, dass keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. Hinweis: - Die Bewerberreferenz und die Personenreferenz können identisch sein, sofern sie alle Anforderungen erfüllen - Die Schlüsselpersonale können auch in Personalunion von derselben Person ausgefüllt werden Referenznachweise des Bewerbers Referenzprojekt 1 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfsplanung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 1.000 m und einem Ausbruchquerschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer zyklischer Vortrieb 4. Gebirgsverhältnisse: Festgestein oder wechselhafte Gesteinsverhältnisse Referenzprojekt 2 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfsplanung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 1.000 m und einem Ausbruchquerschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine) 4. Gebirgsverhältnisse: Lockergestein oder wechselhafte Gesteinsverhältnisse, Vortrieb im Grundwasser auf mind. 500 m Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen wer-den, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Erklärung über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit den folgenden Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Zusätzliche Informationen: -Erklärung, ob und inwieweit der Bieter mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig ist. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: 1. Boley Geotechnik GmbH 2. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH 3. Schüssler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH 4. Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. -Erklärung, dass der DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/) oder die BME-Verhaltensrichtlinie BME Code of Conduct - BME oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, eingehalten wird. Erklärung, dass im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung diese einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen ist. Der Auftraggeber kann bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen. -Erklärung, durch welche sich der Bieter zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. -Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. -Erklärung, dass der Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat. -Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. -Erklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). -Erklärung, dass der Bieter im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht haben. Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Es wird versichert, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Es wird zugesichert, a) dass im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig und daher weniger als fünf Sechstel der gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber bestehen und c) dass für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausgeübt werden. 1. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages hält der Bieter Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lässt sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiert der Bieter den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 2. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Bieter entgegen der abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gilt oder dass der Bieter unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben hat bzw. dass er seiner Nachweispflicht nicht nachgekommen ist, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 3. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, vom Bieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu seinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/01/2025 15:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/01/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/01/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 53 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß §56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die Angebote bearbeitet: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Tunnelbautechnischer Sachverständiger Innleitentunnel
Beschreibung: Mit der Vergabe wird die Leistung eines tunnelbautechnischen Sachverständigen vergeben, der eine beratende und gutachterliche Funktion im Bereich des Innleitentunnels in den Leistungsphasen 2 bis 8 (jeweils optionale Vergabe für Leistungsphase 3+4, Leistungsphase 6+7 und Leistungsphase 5+8) übernehmen soll.
Interne Kennung: 8814233f-41b6-48c6-8143-c316eb45a942
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: Lph 3/4, Option 2: Lph 6/7, Option 3: Lph 5+8
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Sachverständiger Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Sachverständigen Qualifikationsanforderung: 1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als vom EBA anerkannter Prüfsachverständiger Geotechnik und Tunnelbau im Tätigkeitsbereich Tunnelbau 2. mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich bergmännischer Tunnelbau Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Gutachter Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Gutachter Qualifikationsanforderung: Abschluss: Abgeschlossenes technisches Studium an einer Universität als Dipl.-Ing. bzw. Fachhochschule (Technische Hochschule) als Dipl.-Ing. (FH) bzw. MSc oder gleichwertig mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Planung von Tunnelbauwerken und davon mindestens 5 Jahre Tätigkeit als Projekt- oder Teilprojektleiter. Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Referenzen für den Tunnelbautechnischen Gutachter: Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurde. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erstellung eines Tunnelbautechnischen Gutachtens in der Entwurfsplanung oder Ausführungs-planung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 1.000 m und einem Ausbruchquer-schnitt von mind. 20m³ 3. kontinuierlicher bergmännischer Vortrieb mit einer Tunnelbohrmaschine folgender Typen: a. Flüssigkeitsschild (SLS) b. Erddruckschild (EPB) c. Variable-Density Schild (VDS) d. Hybrid- / Multimodeschild (HYS) Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Erklärung: -dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. -dass der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass der Bieter stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. -dass der Bieter unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften nachgekommen ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Erklärung, dass keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. Hinweis: - Die Bewerberreferenz und die Personenreferenz können identisch sein, sofern sie alle Anforderungen erfüllen - Die Schlüsselpersonale können auch in Personalunion von derselben Person ausgefüllt werden Referenznachweise des Bewerbers Referenzprojekt 1 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfsplanung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 1.000 m und einem Ausbruchquerschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer zyklischer Vortrieb 4. Gebirgsverhältnisse: Festgestein oder wechselhafte Gesteinsverhältnisse Referenzprojekt 2 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfsplanung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 1.000 m und einem Ausbruchquerschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine) 4. Gebirgsverhältnisse: Lockergestein oder wechselhafte Gesteinsverhältnisse, Vortrieb im Grundwasser auf mind. 500 m Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen wer-den, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Erklärung über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit den folgenden Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Zusätzliche Informationen: -Erklärung, ob und inwieweit der Bieter mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig ist. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: 1. Boley Geotechnik GmbH 2. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH 3. Amberg Engineering AG 4. Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. -Erklärung, dass der DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/) oder die BME-Verhaltensrichtlinie BME Code of Conduct - BME oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, eingehalten wird. Erklärung, dass im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung diese einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen ist. Der Auftraggeber kann bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen. -Erklärung, durch welche sich der Bieter zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. -Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. -Erklärung, dass der Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat. -Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. -Erklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). -Erklärung, dass der Bieter im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht haben. Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Es wird versichert, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Es wird zugesichert, a) dass im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig und daher weniger als fünf Sechstel der gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber bestehen und c) dass für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausgeübt werden. 1. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages hält der Bieter Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lässt sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiert der Bieter den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 2. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Bieter entgegen der abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gilt oder dass der Bieter unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben hat bzw. dass er seiner Nachweispflicht nicht nachgekommen ist, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 3. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, vom Bieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu seinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/01/2025 15:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/01/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/01/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 53 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß §56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die Angebote bearbeitet: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 Tunnelbautechnischer Sachverständiger Sattelbergtunnel
Beschreibung: Mit der Vergabe wird die Leistung eines tunnelbautechnischen Sachverständigen vergeben, der eine beratende und gutachterliche Funktion im Bereich des Sattelbergtunnels in den Leistungsphasen 2 bis 8 (jeweils optionale Vergabe für Leistungsphase 3+4, Leistungsphase 6+7 und Leistungsphase 5+8) übernehmen soll.
Interne Kennung: 9c563065-4f34-4e73-9ef2-07257fed2f00
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: Lph 3/4, Option 2: Lph 6/7, Option 3: Lph 5+8
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Sachverständiger Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Sachverständigen Qualifikationsanforderung: 1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als vom EBA anerkannter Prüfsachverständiger Geotechnik und Tunnelbau im Tätigkeitsbereich Tunnelbau 2. mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich bergmännischer Tunnelbau Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Gutachter Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Gutachter Qualifikationsanforderung: Abschluss: Abgeschlossenes technisches Studium an einer Universität als Dipl.-Ing. bzw. Fachhochschule (Technische Hochschule) als Dipl.-Ing. (FH) bzw. MSc oder gleichwertig mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Planung von Tunnelbauwerken und davon mindestens 5 Jahre Tätigkeit als Projekt- oder Teilprojektleiter. Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Referenzen für den Tunnelbautechnischen Gutachter: Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurde. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erstellung eines Tunnelbautechnischen Gutachtens in der Entwurfsplanung oder Ausführungs-planung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 500 m und einem Ausbruchquer-schnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer zyklischer Vortrieb, Überlagerung mind. 200 m 4. Gebirgsverhältnisse: junges Faltengebirge (z.B. Alpen), tektonisch beansprucht mit Störungen Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurde. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erstellung eines Tunnelbautechnischen Gutachtens in der Entwurfsplanung oder Ausführungs-planung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 2.000 m und einem Ausbruchquer-schnitt von mind. 20m³ 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine) 4. Gebirgsverhältnisse: Lockergestein oder Festgestein Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Erklärung: -dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. -dass der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass der Bieter stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. -dass der Bieter unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften nachgekommen ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Erklärung, dass keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. Hinweis: - Die Bewerberreferenz und die Personenreferenz können identisch sein, sofern sie alle Anforderungen erfüllen - Die Schlüsselpersonale können auch in Personalunion von derselben Person ausgefüllt werden Referenznachweise des Bewerbers Referenzprojekt 1 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfsplanung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 1.000 m und einem Ausbruchquerschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer zyklischer Vortrieb 4. Gebirgsverhältnisse: junges Faltengebirge (z.B. Alpen), tektonisch beansprucht mit Störungen Referenzprojekt 2 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfs-planung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 2.000 m und einem Ausbruch-querschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine) 4. Gebirgsverhältnisse: Lockergestein oder wechselhafte Gesteinsverhältnisse, Vortrieb im Grundwasser auf mind. 500 m Referenzprojekt 3 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfs-planung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 2.000 m und einem Ausbruch-querschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine), Überlagerung mind. 100 m 4. Gebirgsverhältnisse: junges Faltengebirge (z.B. Alpen) Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen wer-den, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Erklärung über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit den folgenden Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Zusätzliche Informationen: -Erklärung, ob und inwieweit der Bieter mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig ist. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: 1. Boley Geotechnik GmbH 2. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH 3. Amberg Engineering AG 4. Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. -Erklärung, dass der DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/) oder die BME-Verhaltensrichtlinie BME Code of Conduct - BME oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, eingehalten wird. Erklärung, dass im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung diese einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen ist. Der Auftraggeber kann bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen. -Erklärung, durch welche sich der Bieter zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. -Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. -Erklärung, dass der Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat. -Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. -Erklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). -Erklärung, dass der Bieter im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht haben. Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Es wird versichert, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Es wird zugesichert, a) dass im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig und daher weniger als fünf Sechstel der gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber bestehen und c) dass für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausgeübt werden. 1. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages hält der Bieter Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lässt sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiert der Bieter den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 2. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Bieter entgegen der abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gilt oder dass der Bieter unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben hat bzw. dass er seiner Nachweispflicht nicht nachgekommen ist, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 3. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, vom Bieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu seinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/01/2025 15:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/01/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/01/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 53 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß §56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die Angebote bearbeitet: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 Tunnelbautechnischer Sachverständiger Buchbergtunnel
Beschreibung: Mit der Vergabe wird die Leistung eines tunnelbautechnischen Sachverständigen vergeben, der eine beratende und gutachterliche Funktion im Bereich des Buchbergtunnels in den Leistungsphasen 2 bis 8 (jeweils optionale Vergabe für Leistungsphase 3+4, Leistungsphase 6+7 und Leistungsphase 5+8) übernehmen soll.
Interne Kennung: ea4e922f-100a-4062-8e6b-3e36020b5a75
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: Lph 3/4, Option 2: Lph 6/7, Option 3: Lph 5+8
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Sachverständiger Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Sachverständigen Qualifikationsanforderung: 1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als vom EBA anerkannter Prüfsachverständiger Geotechnik und Tunnelbau im Tätigkeitsbereich Tunnelbau 2. mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich bergmännischer Tunnelbau Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Gutachter Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Gutachter Qualifikationsanforderung: Abschluss: Abgeschlossenes technisches Studium an einer Universität als Dipl.-Ing. bzw. Fachhochschule (Technische Hochschule) als Dipl.-Ing. (FH) bzw. MSc oder gleichwertig mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Planung von Tunnelbauwerken und davon mindestens 5 Jahre Tätigkeit als Projekt- oder Teilprojektleiter. Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Referenzen für den Tunnelbautechnischen Gutachter: Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurde. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erstellung eines Tunnelbautechnischen Gutachtens in der Entwurfsplanung oder Ausführungs-planung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 2.000 m und einem Ausbruchquer-schnitt von mind. 20m³ 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine) 4. Gebirgsverhältnisse: Lockergestein oder Festgestein Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Erklärung: -dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. -dass der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass der Bieter stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. -dass der Bieter unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften nachgekommen ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Erklärung, dass keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. Hinweis: - Die Bewerberreferenz und die Personenreferenz können identisch sein, sofern sie alle Anforderungen erfüllen - Die Schlüsselpersonale können auch in Personalunion von derselben Person ausgefüllt werden Referenznachweise des Bewerbers Referenzprojekt 1 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfs-planung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 1.000 m und einem Ausbruch-querschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer zyklischer Vortrieb 4. Gebirgsverhältnisse: junges Faltengebirge (z.B. Alpen), tektonisch beansprucht mit Störungen Referenzprojekt 2 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfs-planung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 2.000 m und einem Ausbruch-querschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine) 4. Gebirgsverhältnisse: Lockergestein oder wechselhafte Gesteinsverhältnisse, Vortrieb im Grundwasser auf mind. 500 m Referenzprojekt 3 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfs-planung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 2.000 m und einem Ausbruch-querschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine), Überlagerung mind. 100 m 4. Gebirgsverhältnisse: junges Faltengebirge (z.B. Alpen) Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen wer-den, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Erklärung über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit den folgenden Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Zusätzliche Informationen: -Erklärung, ob und inwieweit der Bieter mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig ist. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: 1. Boley Geotechnik GmbH 2. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH 3. Schüssler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH 4. ILF Consulting Engineers Austria GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. -Erklärung, dass der DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/) oder die BME-Verhaltensrichtlinie BME Code of Conduct - BME oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, eingehalten wird. Erklärung, dass im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung diese einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen ist. Der Auftraggeber kann bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen. -Erklärung, durch welche sich der Bieter zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. -Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. -Erklärung, dass der Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat. -Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. -Erklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). -Erklärung, dass der Bieter im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht haben. Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Es wird versichert, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Es wird zugesichert, a) dass im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig und daher weniger als fünf Sechstel der gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber bestehen und c) dass für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausgeübt werden. 1. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages hält der Bieter Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lässt sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiert der Bieter den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 2. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Bieter entgegen der abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gilt oder dass der Bieter unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben hat bzw. dass er seiner Nachweispflicht nicht nachgekommen ist, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 3. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, vom Bieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu seinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/01/2025 15:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/01/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/01/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 53 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß §56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die Angebote bearbeitet: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-S-A
Telefon: +49 9112193294
Fax: +49 69 260913730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0d423a38-9ed4-4508-8c9d-0690a5707861 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/12/2024 11:54:52 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 751557-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 239/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/12/2024