1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV)
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Durchführung des On-Demand-Verkehrs in der Stadt Taunusstein (Fahrdienstleistung)
Beschreibung: Bei dem On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunussteinhandelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr, der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Taunusstein und teilweise darüber hinaus (Bediengebiet: 67 km2) durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV. Die Bedienzeiten des ODV umfassen im Betriebsszenario „Standardbeauftragung“ mit ca. 18.000 Betriebsstunden p.a. die nachfolgend dargestellten Bedienzeitengruppen: Verkehrstag Bedienzeit Montag – Samstag 05:30 – 22:00 Uhr Montag – Samstag (Nacht) 22:00 Uhr – 05:30 Uhr (Folgetag) Sonn- und Feiertag 05:30 – 22:00 Uhr Sonn- und Feiertag Nacht 22:00 Uhr – 05:30 Uhr (Folgetag) Maßgeblich sind das jeweils vom Auftraggeber bestellte Betriebsszenario gemäß Ziffer 3.4 Abs. 2 lit. d) der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“ sowie die jeweils aktuelle Anlage zum Verkehrsvertrags „Betriebsstunden“. Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber die notwendigen Fahrzeuge (Kleinbusse, max. acht Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelten ODV-Software (je Fahrzeug 1 Smartphone) zur Entgegennahme der Fahrtaufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge.
Kennung des Verfahrens: f598ebcb-6227-48dc-97f3-c49c69195538
Vorherige Bekanntmachung: 14609-2024
Interne Kennung: 4820
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Taunusstein
Postleitzahl: 65232
Land, Gliederung (NUTS): Rheingau-Taunus-Kreis (DE71D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schweres berufliches Fehlverhalten: Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Durchführung des On-Demand-Verkehrs in der Stadt Taunusstein (Fahrdienstleistung)
Beschreibung: Bei dem On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunussteinhandelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr, der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Taunusstein und teilweise darüber hinaus (Bediengebiet: 67 km2) durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV. Die Bedienzeiten des ODV umfassen im Betriebsszenario „Standardbeauftragung“ mit ca. 18.000 Betriebsstunden p.a. die nachfolgend dargestellten Bedienzeitengruppen: Verkehrstag Bedienzeit Montag – Samstag 05:30 – 22:00 Uhr Montag – Samstag (Nacht) 22:00 Uhr – 05:30 Uhr (Folgetag) Sonn- und Feiertag 05:30 – 22:00 Uhr Sonn- und Feiertag Nacht 22:00 Uhr – 05:30 Uhr (Folgetag) Maßgeblich sind das jeweils vom Auftraggeber bestellte Betriebsszenario gemäß Ziffer 3.4 Abs. 2 lit. d) der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“ sowie die jeweils aktuelle Anlage zum Verkehrsvertrags „Betriebsstunden“. Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber die notwendigen Fahrzeuge (Kleinbusse, max. acht Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelten ODV-Software (je Fahrzeug 1 Smartphone) zur Entgegennahme der Fahr-taufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge.
Interne Kennung: 4820
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Jahr bis zum 31.12.2027 bzw. bis zum 31.12.2028. Die Ausübung des Optionsrechts erfolgt jeweils bis zum 31.08.2026 bzw. bis zum 31.08.2027.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Taunusstein
Postleitzahl: 65232
Land, Gliederung (NUTS): Rheingau-Taunus-Kreis (DE71D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 23.09.2024. - Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 23.09.2024.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (ÖPNV-Bus-/ Ruf-bus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht : Mietwagen / Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) und / oder im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs gem. Freistellungs-Verordnung (vgl. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes), falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG und gem. Freistellungs-Verordnung; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; (Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt); zulässig ist jedoch ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 2 Abs. 6 bzw. Abs. 7 PBefG i.V.m. § 49 PBefG von der zuständigen Genehmigungsbehörde als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde (ÖPNV-Pooling-Konzept). Benannt werden können Verkehrsleistungen seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2021, 2022, 2023) vor dem in Ziffer 7 genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es sind mindestens zwei vergleichbare, bereits erbrachte Verkehrsleistungen gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Referenzen, die nicht angegeben werden, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Leistungen, die für den Auftraggeber erbracht werden. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe der o.g. Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Verkehrsleistungen […]“: Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeits-grad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt je Referenzprojekt als erfüllt, wenn jeweils entweder ein Referenzprojekt über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG oder ein Referenzprojekt über die Erbringung von Personenverkehrs-diensten gemäß § 42 PBefG oder ein Referenzprojekt im freigestellten Schüler-verkehr durchgeführt wurden. Die Referenzprojekte müssen jeweils über einen Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten im Referenzzeitraum (2021, 2022, 2023) erbracht worden sein. Bei Vorlage von mehr als den mindestens geforderten zwei Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilen-den Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unter-nehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: - Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Bieters (Personaldisposition): Angaben zu technischen Mitteln und Unternehmensstrukturen bezüglich der Personaldisposition der Fahrpersonale (Eigenerklärung, maximal 3 DIN A 4 – Seiten, maximal 12pt Schriftgröße, Zeilenabstand maximal 1,5 Zeilen), bspw. Beschreibung des Einsatzes der Personalabteilung oder Fahrdienstleitung zur Gewährleistung der vertragskonformen Betriebsdurchführung, technische Gewährleistung des pünktlichen Dienstantritts über Meldung per App o.ä. Aus der Beschreibung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über organisatorische und technische Mittel verfügt, um den vertragskonformen Einsatz der Fahrpersonale mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten zu lassen, insbesondere hinsichtlich des pünktlichen Dienstantritts sowie einer Vertretungsregelung im Urlaubs-, Krankheits- oder sonstigen Abwesenheitsfall - Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bieters: Software zur Betriebsablaufsteuerung (Dienstplanung, Fahrzeugverwaltung). Aus der Beschreibung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über Software verfügt, die den vertragskonformen Einsatz der Fahrpersonale mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt (Eigenerklärung, maximal 3 DIN A 4 – Seiten, maximal 12pt Schriftgröße, Zeilenabstand maximal 1,5 Zeilen).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis, vgl. Ziffer 19 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei ist alleiniges Zuschlagskriterium die Höhe des angebotenen Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: IG Dreieich Bahn GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: IG Dreieich Bahn GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: IG Dreieich Bahn GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: IG Dreieich Bahn GmbH
Beschaffungsdienstleister: IG Dreieich Bahn GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: IG Dreieich Bahn GmbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 34244
Stadt: Langen
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6103 50670
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV)
Registrierungsnummer: Amtsgericht Wiesbaden HRB 16394
Stadt: Taunusstein
Postleitzahl: 65232
Land, Gliederung (NUTS): Rheingau-Taunus-Kreis (DE71D)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +496151126603
Fax: +49611327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9396c725-0122-4d6d-af6d-e47d7a1f6a0f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 721612-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 230/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/11/2024