5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Kalenderjahr, sofern nicht ein Vertragspartner bis zum 30.06. eines laufenden Jahres der automatischen Verlängerung schriftlich widerspricht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Israel
Zusätzliche Informationen: Tel Aviv
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Forderung einer Stellungnahme zum Nachhaltigkeitemanagements des Unternehmens Als öffentlicher Auftraggeber möchten wir mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten einen Impuls geben, damit immer mehr Dienstleister nachhaltig agieren und entsprechende Lieferungen und Leistungen anbieten. Bitte geben Sie an, inwieweit ein ökologisches, ökonomisches und/oder soziales Nachhaltigkeitsmanagement in Ihrem Unternehmen umgesetzt wird. Beispiele für unternehmenseigenes Nachhaltigkeitsmanagement sind: -Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien im Büro/Rechenzentrum -Kompensation von Emissionen (z.B. durch Emissionszertifikate) -Nutzung von möglichst energieeffizienter Hardware/Bürogeräte, Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs, Einführung von Home-Office-Möglichkeiten zur Verringerung des Arbeitsweges Die oben aufgeführten Beispiele für das unternehmenseigene Nachhaltigkeitsmanagement sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen. Sie können auch auf weitere Punkte eingehen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Mindestanforderungen
Beschreibung: -Sitz in Tel Aviv -Nachweisbare Markterfahrung von mindestens fünf Jahren in Israel -Nachweisbare Erfolge und Erfahrung in der Tourismusindustrie und/oder im Standortmarketing in den letzten fünf Jahren (Nachweis in Form von mindestens drei Referenzen) -Eigenerklärung darüber, dass keine Verträge mit direkten Wettbewerbern der DZT (mit anderen nationalen Tourismusorganisationen in Europa) bestehen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: -Strategiepapier (Maximalpunktzahl 80) -Umsetzungsplan & Marketingbudgeteinsatz (Maximalpunktzahl 80) -Nachhaltigkeitsmanagement (Maximalpunktzahl 20)
Beschreibung: Wertigkeitsfaktor 70%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Berücksichtigung des Preises, damit nicht nur ein Leistungs- sondern auch ein Preiswettbewerb stattfinden kann. Für die Gesamtbewertung ist die Referenzwertmethode vorgesehen.
Beschreibung: Wertigkeitsfaktor 30%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Englisch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/12/2024 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren gem. § 56 (2) VgV. Die Unterlagen werden unter Einhaltung einer angemessenen Frist nachgefordert. Fehlen Angaben, die auch nach wiederholter Aufforderung nicht mitgeteilt werden und ohne dass der objektive Grund hierfür erläutert wird, muss die DZT das betreffende Angebot ohne weitere Prüfung aus dem Verfahren ausschließen. Nachforderungen von leistungsbezogenen Unterlagen zur wirtschaftlichen Bewertung der Angebote sind ausgeschlossen!
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/12/2024 11:15:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)