1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Nahverkehr Werra-Meißner Kommunale Organisationsgesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Linienbündel „202b: Witzenhausen – Neu-Eichenberg“
Beschreibung: Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Werra-Meißner-Kreises. Linienbündel 202b: • Linie 214 „Neu-Eichenberg – Neuseesen – Witzenhausen“ • Linie 216 „Bad Sooden-Allendorf – Kammerbach – Dudenrode“ • Linie 217 „Witzenhausen – Hundelshausen – Kleinalmerode“ • Linie 218 „Witzenhausen – Gertenbach“ • Linie 219.1 AST „Witzenhausen – Dohrenbach – Roßbach – Ellingerode – Kleinal-merode – Hubenrode“ • Linie 219.2 AST „Witzenhausen – Ermschwerd – Ziegenhagen – Blickershausen – Gertenbach“ • Linie 219.3 AST „Witzenhausen – Wendershausen – Rückerode – Unterrieden – Werleshausen – Neuseesen“ • Linie 219.4 AST „Witzenhausen –Eichenberg Siedlung – Berge – Marzhausen – He-benshausen – Eichenberg Bf“ • Linie 219.5 AST „Witzenhausen – Gertenbach – Albshausen – Berlepsch“ • Linie 220 „Witzenhausen – Bad Sooden-Allendorf – Eschwege“ • Linie 229.3 AST „Bad Sooden-Allendorf – Kammerbach – Dudenrode“ • Linie 229.4 AST „Oberrieden – Bad Sooden-Allendorf“ • Linie 229.5 AST „AST-Verkehr Bad Sooden-Allendorf: Bahnhof/ZOB – Grenzmuseum“ • Linie 229.6 AST „Bad Sooden-Allendorf – Kleinvach – (Albungen)“ Die Leistungen im Busverkehr sind zu Betriebsstart fahrplanmäßig mit 11 Fahrzeugen (10 Standardbusse Kategorie A und 1 Kleinbus Kategorie A) zu erbringen. Die fahrplanmäßigen Nutzwagenkilometer betragen in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ gerundete 607.165 Nkm (Nutzwagenkilometer) p.a. sowie gerundete 15.815 Fahrplanstunden p.a.. Die vorbenannte Anzahl an Fahrzeugen ist zwingend vorzuhalten. Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 5 Fahrzeugen (PKW und / oder Van) und geschätzten 132.500 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Kennung des Verfahrens: 527e3b27-e328-4be6-9147-66c55c2b1262
Interne Kennung: 4852
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Werra-Meißner-Kreis (DE737)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen - Hinweis: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, einen der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen) vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nicht mit der angegebenen Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann (Fahrzeugmehrbedarf) oder der Auffassung, dass die in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung dargestellten Nkm- und / oder Fahrplanstunden-Angaben von seinen eigenen Berechnungen abweichen (Mehr- oder Minderbedarf), so hat er die Vergabestelle darüber gemäß Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ vor Ablauf der Frist und unter Nachweisführung in Kenntnis zu setzen. Eine Angebotskalkulation auf Basis einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als in Ziffer 2 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen" benannt ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes, da es sich hierbei um eine Mindestanforderung handelt. - Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot abzugeben: -> Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor! -> Das „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. -> Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). -> Eignungsleihe:Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, vgl. vorstehend die Hinweise zu 3. (Ziffer 8 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen" sowie auch Ziffer 8 des Angebotsschreibens. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen. Detaillierte Anforderungen an die Eignungsleihe siehe Ziffer 8 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen".
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schweres berufliches Fehlverhalten: Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den Vergabeunterlagen wird verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Verkehrsvertrag sowie in den Anlagen zum Verkehrsvertrag, insbesondere in der Leistungsbeschreibung, vorgegebenen Anforderungen als Mindestanforderungen nicht unterschritten werden dürfen. Angebote, die diese Anforderungen unterschreiten, werden ausgeschlossen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Linienbündel 202b "Witzenhausen – Neu-Eichenberg"
Beschreibung: Linienbündel 202b „Witzenhausen – Neu-Eichenberg“: • Linie 214 „Neu-Eichenberg – Neuseesen – Witzenhausen“ • Linie 216 „Bad Sooden-Allendorf – Kammerbach – Dudenrode“ • Linie 217 „Witzenhausen – Hundelshausen – Kleinalmerode“ • Linie 218 „Witzenhausen – Gertenbach“ • Linie 219.1 AST „Witzenhausen – Dohrenbach – Roßbach – Ellingerode – Kleinal-merode – Hubenrode“ • Linie 219.2 AST „Witzenhausen – Ermschwerd – Ziegenhagen – Blickershausen – Gertenbach“ • Linie 219.3 AST „Witzenhausen – Wendershausen – Rückerode – Unterrieden – Werleshausen – Neuseesen“ • Linie 219.4 AST „Witzenhausen –Eichenberg Siedlung – Berge – Marzhausen – He-benshausen – Eichenberg Bf“ • Linie 219.5 AST „Witzenhausen – Gertenbach – Albshausen – Berlepsch“ • Linie 220 „Witzenhausen – Bad Sooden-Allendorf – Eschwege“ • Linie 229.3 AST „Bad Sooden-Allendorf – Kammerbach – Dudenrode“ • Linie 229.4 AST „Oberrieden – Bad Sooden-Allendorf“ • Linie 229.5 AST „AST-Verkehr Bad Sooden-Allendorf: Bahnhof/ZOB – Grenzmuseum“ • Linie 229.6 AST „Bad Sooden-Allendorf – Kleinvach – (Albungen)“ Die Linie 214 verbindet die Stadt Witzenhausen mit der Gemeinde Neu-Eichenberg und stellt zudem auch den innerörtlichen Verkehr im Gebiet der Gemeinde Neu-Eichenberg sicher. Die lokalen Linien 217 und 218 bedienen die westlichen Stadteile von Witzenhausen, die Linie 216 bedient die westlichen Stadtteile von Bad Sooden-Allendorf. Die regionale Linie 220 verbindet die Städte Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf und Eschwege miteinander und stellt eine Querverbindung zur Regionalbahn der Linien RB 83 und RB 87 her. Die Leistungen im Busverkehr sind zu Betriebsstart fahrplanmäßig mit 11 Fahrzeugen (10 Standardbusse Kategorie A und 1 Kleinbus Kategorie A) zu erbringen. Die fahrplanmäßigen Nutzwagenkilometer betragen in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ gerundete 607.165 Nkm (Nutzwagenkilometer) p.a. sowie gerundete 15.815 Fahrplanstunden p.a.. Die vorbenannte Anzahl an Fahrzeugen ist zwingend vorzuhalten. Die AST-Linien 219.1 bis 219.5 füllen das bestehende Busangebot im Bereich Witzenhausen zum Stundentakt auf. Die AST-Linien 229.3, 229.4 und 229.6 übernehmen diese Aufgabe im Bereich Bad Sooden-Allendorf. Die AST-Linie 229.5 verbindet die Kernstadt mit dem Grenzmuseum. Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 5 Fahrzeugen (PKW und / oder Van) und geschätzten 132.500 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Interne Kennung: 4852
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Busverkehr: Die reguläre Betriebslaufzeit beginnt am 14.12.2025 und endet am 10.12.2033, d.h. sie läuft bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2034 (Betriebslaufzeit 8 Jahre). Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Jahren bis zum 08.12.2035, das entspricht dem Zeitraum bis einschließlich Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2035/2036. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebslaufzeit. AST-Verkehr: Die reguläre Betriebslaufzeit beginnt am 14.12.2025 und endet am 14.12.2030, d.h. sie läuft bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2031 (Betriebslaufzeit 5 Jahre). Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 3 Jahren bis zum 10.12.2033, das entspricht dem Zeitraum bis einschließlich Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2033/2034 sowie von 1 x 2 Jahren bis zum 08.12.2035, das entspricht dem Zeitraum bis einschließlich Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2035/2036. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebslaufzeit.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Werra-Meißner-Kreis (DE737)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 10/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 284712-2024
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bitte beachten: Vertragslaufzeit Busverkehr: Die reguläre Betriebslaufzeit beginnt am 14.12.2025 und endet am 10.12.2033, d.h. sie läuft bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2034 (Betriebslaufzeit 8 Jahre). Vertragslaufzeit AST-Verkehr: Die reguläre Betriebslaufzeit beginnt am 14.12.2025 und endet am 14.12.2030, d.h. sie läuft bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2031 (Betriebslaufzeit 5 Jahre). Vertragsverlängerungsoptionen bei Bus und AST sind möglich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 24.10.2024. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 24.10.2024. (Die „Bescheinigung der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit …“ soll die ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.) Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer 7 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedigungen" genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“: Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 200.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „Referenzen“ eines „Dritten“ als „Eignungsleihgeber“ bedienen, so muss der Eignungsleihgeber während der Betriebslaufzeit gemäß § 17 Abs. 1 Verkehrsvertrag die Leistung in mindestens der Höhe der geliehenen Referenzleistung zur Erreichung der Mindestanforderung erbringen. D.h. der Eignungsleihgeber muss für die ausschreibungsgegenständliche Leistung während der Betriebslaufzeit kontinuierlich mindestens 200.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kraftom-nibussen erbringen. Die Anforderungen an die Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind vom Bieter und Eignungsleihgeber zu erfüllen. Ergänzend wird auf Ziffer 13 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedigungen" verwiesen. Alternativ kann die Referenzleistung gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Referenz auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses erbracht wird.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ eines „Dritten“ als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8 VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter angesiedelt sein. Eine „Gefälligkeit“ ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Person muss beim Bieter tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die ausschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten Arbeitsvertrages verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird. Alternativ kann die „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig. Die Bietergemeinschaft hat in ihrem Angebot die Namen und die berufliche Befähigung der Personen anzugeben, die für die Erbringung der Leistung als verantwortlich vorgesehen sind (vgl. § 43 Abs. 1 VgV). Erforderliche Rechtsform nach Zuschlagserteilung: • Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform; • Auftragserteilung nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft; gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder (vgl. § 53 Abs. 9 VgV). Eine entsprechende Erklärung ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage D zum Angebotsschreiben „Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft“ abzugeben (vgl. hierzu auch Ziffern 8 und 15 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen"). Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass im Falle einer Beauftragung die Unterschriften sowie Firmenstempel aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft erforderlich sind; diese sind spätestens bei Vertragszeichnung in der Anlage D zum Angebotsschreiben „Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft“ nachzureichen. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Beschaffungsdienstleister: IGDB Verkehrsplanung + Beratung GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Nahverkehr Werra-Meißner Kommunale Organisationsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Eschwege HRB 1546
Postanschrift: Bahnhofstraße 15
Stadt: Eschwege
Postleitzahl: 37269
Land, Gliederung (NUTS): Werra-Meißner-Kreis (DE737)
Land: Deutschland
Telefon: +49565174570
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: IGDB Verkehrsplanung + Beratung GmbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 34244
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 25A
Stadt: Langen
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Telefon: +49610350670
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +496151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f76b9eb5-393a-4c3d-b0f5-4830a849cf7b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 707381-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 226/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/11/2024