5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121000 Busse
Menge: 30
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zur Realisierung der gleichen Maßnahme (= Beschaffung und Aufbau von 8 Ladegeräten mit je 2 Ladepunkten) am Standort Neckarau/Mannheim, Baden-Württemberg wurden Fördergelder nach dem Förderprogramm 2024 - 2028 des Landes Baden-Württemberg für ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen nach dem LGVFG beantragt. Das Vorhaben wurde in das o.g. Förderprogramm aufgenommen. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde beantragt. Daher wird die LIS für den Standort Neckarau/Mannheim optional ausgeschrieben. Die Beauftragung hängt insbesondere davon ab, ob die beantragte Förderung tatsächlich bewilligt wird. Die V-Bus geht jedoch davon aus, dass die LIS für den Standort Neckarau/Mannheim ebenfalls beauftragt wird. Der Abruf von 20 Solobussen wird als garantierte Mindestabnahmemenge festgelegt. Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag über die Fahrzeuglieferung beinhal-tet aber auch darüber hinausgehende optionale Fahrzeuge, da zukünftig durch Leistungsmehrung zusätzliche Fahrzeuge notwendig werden könnten. Für die über die Mindestabnahmemengen hinausgehenden Fahrzeuge besteht keine Abnahmeverpflichtung der V-Bus. Es ist der V-Bus vielmehr freigestellt, die optionalen Fahrzeuge bis zum Erreichen der definierten Obergrenze abzurufen. Der Abruf hängt insbesondere davon ab, ob der V-Bus rechtzeitig entsprechende Eigenmittel zur Verfügung stehen bzw. eine anderweitige Förderung bewilligt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: zusätzliche Errichtung der LIS in Mannheim/Neckarau (optional)
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zur Realisierung der gleichen Maßnahme (= Beschaffung und Aufbau von 8 Ladegeräten mit je 2 Ladepunkten) am Standort Neckarau/Mannheim, Baden-Württemberg wurden Fördergelder nach dem Förderprogramm 2024 - 2028 des Landes Baden-Württemberg für ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen nach dem LGVFG beantragt. Das Vorhaben wurde in das o.g. Förderprogramm aufgenommen. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde beantragt. Daher wird die LIS für den Standort Neckarau/Mannheim optional ausgeschrieben. Die Beauftragung hängt insbesondere davon ab, ob die beantragte Förderung tatsächlich bewilligt wird. Die V-Bus geht jedoch davon aus, dass die LIS für den Standort Neckarau/Mannheim ebenfalls beauftragt wird. Der Abruf von 20 Solobussen wird als garantierte Mindestabnahmemenge festgelegt. Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag über die Fahrzeuglieferung beinhaltet aber auch darüber hinausgehende optionale Fahrzeuge, da zukünftig durch Leistungsmehrung zusätzliche Fahrzeuge notwendig werden könnten. Für die über die Mindestabnahmemengen hinausgehenden Fahrzeuge besteht keine Abnahmeverpflichtung der V-Bus. Es ist der V-Bus vielmehr freigestellt, die optionalen Fahrzeuge bis zum Erreichen der definierten Obergrenze abzurufen. Der Abruf hängt insbesondere davon ab, ob der V-Bus rechtzeitig entsprechende Eigenmittel zur Verfügung stehen bzw. eine anderweitige Förderung bewilligt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) findet Anwendung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen. Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies eben-falls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Ferner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Zum Nachweis dieser Anforderung bzw. zur Ermöglichung einer Bewertung durch den Auftraggeber hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachfolgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben: Der Bewerber hat zunächst eine Eigenerklärung mit dem Inhalt abzugeben, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Diese Erklärung hat der Bewerber auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen. Der Bewerber hat zudem auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie den Umsätzen aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 – 2023) zu machen. Als Mindestanforderung legt der Auftraggeber einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in Höhe von 15 Mio. € fest. Der Bewerber muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag in der Lage sein, spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen, die gemäß den Vertragsbedingungen auch über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall und Schadensart mindestens betragen: o für Personenschäden: 10 Mio. Euro o für Sach- und Vermögenschäden: 5 Mio. Euro Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen. Zum Nachweis, dass der Bewerber in der Lage ist, rechtzeitig über die oben beschriebenen Versicherungen zu verfügen, gibt der Bewerber ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden: (a) Sofern der Bewerber über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bewerber hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig ab-deckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag nicht einzureichen. (b) Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bewerber zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Ver-tragsende mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Gesonderte Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg dieser Anforderung bzw. zur Ermöglichung einer Bewertung durch den Auftraggeber hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachfolgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben: Gefordert ist mind. 1 Unternehmensreferenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist, die folgende Aspekte beinhalten muss: • Herstellung und Lieferung von mind. 10 Solobussen in Niederflurbauweise mit batterieelektrischem Antrieb; • Errichtung und Inbetriebnahme von mind. 5 Ladepunkten zur Versorgung gerade der ausgelieferten Fahrzeuge; • Referenz muss sich dadurch auszeichnen, dass Fahrzeuge und LIS als Gesamtpaket geliefert wurden und miteinander vollständig und in jeder Hinsicht kompatibel waren; zum Nachweis der Kompaibilität ist der Referenz eine Bestätigung des Verkehrsunternehmens beizufügen, aus der folgt, dass sich die Kompatibilität von gelieferten Fahrzeugen und LIS mind. 6 Monate ohne größere/nennenswerte Stillstand- bzw. Ausfallzeiten im Be-trieb gem. geforderter Standardschnittstellen bewährt hat. • die endgültige Gesamtsystemabnahme der LIS muss erfolgt sein. Solobusse im vorgenannten Sinne sind Fahrzeuge, die folgende Anforderungen erfüllen: • Fahrzeuglänge: 11,50 m –12,50m • Fahrzeugbreite: 2,5m - 2,55m • Kapazität: Mind. 25 Sitzplätze Teilreferenzen sind nicht zulässig. Für die Angabe der Referenzen hat der Bewerber den zur Verfügung gestellten Vordruck Eignungsanforderungen zu verwenden. Zu jeder Referenz sind in dem Vordruck Eignungsanforderungen folgende Angaben zu machen: • Bezeichnung der Referenz • Name und Adresse des Auftraggebers • Ansprechpartner beim Auftraggeber (falls möglich) • Darstellung der Stellung des Bewerbers in dem Referenzprojekt (Auftragnehmer / Mitglied einer Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer/Generalunternehmer) • Angabe des Fahrzeugtyps und Anzahl der erfassten Fahrzeuge • Angaben zum Leistungszeitraum, einschließlich o Datum der Beauftragung o Datum der Herstellung und Lieferung (mit bereits abgeschlossener vertraglicher Abnahme) der Fahrzeuge o Datum der endgültigen Gesamtsystemabnahme der LIS o Angaben zur Kompatibilität der Fahrzeuge und der LIS Daneben ist zu jedem Referenzprojekt ein sog. Referenzsteckbrief (= pro Projekt mind. 2 DIN A4-Seiten Text und mind. 2 DIN-A4-Seiten mit Bildern und Zeichnungen) zu Art und Umfang der vom Bewerber erbrachten Leistungen einzureichen. Der Referenzsteckbrief muss neben den Bildern auch Zeichnungen und eine textliche Beschreibung der errichteten LIS beinhalten. Dem Teilnahmeantrag beizufügen ist zudem eine Bestätigung des Verkehrsunternehmens, aus der folgt, dass sich die Kompatibilität der in der Referenz gelieferten Fahrzeugen und LIS mind. 6 Monate ohne größere/nennenswerte Stillstand- bzw. Ausfallzeiten im Betrieb gem. geforderter Standardschnittstellen bewährt hat.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe (Angebotsphase)
Beschreibung: Nach Abschluss der Eignungsprüfung wählt der Auftraggeber diejenigen nicht ausgeschlossenen und grundsätzlich geeigneten Bewerber aus, die er zur Abgabe eines Erstangebots und zur Verhandlung auffordert. Der Auftraggeber hat festgelegt, dass er maximal drei Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase auswählen wird. Haben sich mehr als drei Bewerber beworben, die die Eignungskriterien erfüllen und die nicht auszuschließen sind, erfolgt eine Auswahlentscheidung zwischen diesen Bewerbern. Die Auswahlentscheidung erfolgt dabei nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an die Referenzen als Teil der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Von den grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden diejenigen drei Bewerber ausgewählt, die nach der Einschätzung des Auftraggebers die größtmögliche Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung des vorliegenden Auftrags bieten. Die Bewertung erfolgt dabei konkret auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag angegebenen Unternehmensreferenzen unter Ausübung des der Auftraggeberin zustehenden Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Entscheidend ist dabei der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Anforderungen aus dieser Ausschreibung – d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren oder ggf. sogar noch anspruchsvolleren Aufgabenstellungen vorweisen kann. Betrachtet werden dabei in jedem Los alle vom Bewerber in seinem Teilnahmeantrag (Vor-druck Eignungsanforderungen) angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen er-füllen. Für jede Referenz kann der Bewerber Punkte erhalten: - Punkte für die Anzahl der in der Referenz gelieferten Solobusse: • 1 Punkt für jede Referenz, in der 10 Solobusse geliefert wurden; • 2 Punkte für jede Referenz, in der 11 - 13 Solobusse geliefert wurden; • 3 Punkte für jede Referenz, in der 14 - 16 Solobusse geliefert wurden; • 4 Punkte für für jede Referenz, in der 17 - 19 Solobusse geliefert wurden; • 5 Punkte für für jede Referenz, in der 20 oder mehr Solobusse geliefert wurden. - Punke für die Anzahl der in der Referenz installierten und in Betrieb genommenen Ladepunkte (LIS): • 1 Punkt für jede Referenz, in der 5 Ladepunkten zur Versorgung der ausgelieferten Fahrzeuge errichtet und in Betrieb genommen wurden; • 2 Punkte für jede Referenz, in der 6 - 7 Ladepunkte zur Versorgung der ausgelieferten Fahrzeuge errichtet und in Betrieb genommen wur-den; • 3 Punkte für jede Referenz, in der 8 - 9 Ladepunkte zur Versorgung der ausgelieferten Fahrzeuge errichtet und in Betrieb genommen wur-den; • 4 Punkte für jede Referenz, in der 10 oder mehr Ladepunkte zur Versorgung der ausgelieferten Fahrzeuge errichtet und in Betrieb genom-men wurden; Bei Punktegleichstand entscheidet der höhere Durchschnittsumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Lieferpreis Fahrzeuge + LIS
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Bestimmte qualitative Kriterien und Eigenschaften der zu liefernden Fahrzeuge gemäß Lastenheft
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Ersatzteilpreise + Verfügbarkeit Ersatzteile
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen und Angaben nach § 51 SektVO nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber kann Angebote zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 Satz 1 SektVO). HVTG findet Anwendung.
Finanzielle Vereinbarung: entfällt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Neben der Lieferung der Fahrzeuge soll auch die Ersatzteilversorgung vom Vergabegegenstand umfasst sein. Für die Ersatzteilversorgung soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren nach der Abnahme des letzten Fahrzeugs abgeschlossen werden. Die Laufzeit hängt mit der Nutzungsdauer der E-Busse zusammen, die mind. 10 Jahre beträgt.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: V-Bus GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)