1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Beschreibung: Freimachen/Herrichten von rd. 3.830 m² Baustelleneinrichtungsflächen, Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für die 2. S-Bahn-Stammstrecke über rd. 2,2 km, Vollständiger Umbau der Gleisanlage im Bf Laim Pbf einschließlich Rückbau von 6 sowie Neubau von 20 Weichen, Neubau von zwei ca. 160 m bzw 100 m langen Überwerfungsbauwerken, Neubau einer zweigleisigen stählernen Stabbogenbrücke, Neubau einer Lärmschutzwandbrücke, Neubau von rd. 1.400 m Stützbauwerken, Neubau von 7 Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 1.122 m und Höhen von bis zu 5 m, Kabeltiefbauarbeiten und weitere Leistungen der Baufeldfreimachung, Elektroarbeiten an Niederspannungsanlagen, Vollständige Erneuerung des Personenbahnhofs Station München Laim mit 2 überdach-ten Mittelbahnsteigen, Zugangsbauwerken, Bahnsteigausstattung, Elektroarbeiten; Umbau und Teilabbruch der Eisenbahnüberführung EÜ Wotanstraße Laim und Neubau einer „Umweltverbundröhre“ UVR;
Kennung des Verfahrens: e496983b-48be-4375-a0f9-10e85211d748
Interne Kennung: 16FEI24776
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80686
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Beschreibung: Freimachen/Herrichten von rd. 3.830 m² Baustelleneinrichtungsflächen, Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für die 2. S-Bahn-Stammstrecke über rd. 2,2 km, Vollständiger Umbau der Gleisanlage im Bf Laim Pbf einschließlich Rückbau von 6 sowie Neubau von 20 Weichen, Neubau von zwei ca. 160 m bzw 100 m langen Überwerfungsbauwerken, Neubau einer zweigleisigen stählernen Stabbogenbrücke, Neubau einer Lärmschutzwandbrücke, Neubau von rd. 1.400 m Stützbauwerken, Neubau von 7 Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 1.122 m und Höhen von bis zu 5 m, Kabeltiefbauarbeiten und weitere Leistungen der Baufeldfreimachung, Elektroarbeiten an Niederspannungsanlagen, Vollständige Erneuerung des Personenbahnhofs Station München Laim mit 2 überdach-ten Mittelbahnsteigen, Zugangsbauwerken, Bahnsteigausstattung, Elektroarbeiten; Umbau und Teilabbruch der Eisenbahnüberführung EÜ Wotanstraße Laim und Neubau einer „Umweltverbundröhre“ UVR;
Interne Kennung: 33cc8bee-66f6-4606-947f-41adfc09cf5e
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/11/2018
Enddatum der Laufzeit: 27/10/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Angebot:
Kennung des Angebots: 2018528854
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Datum der Auswahl des Gewinners: 22/10/2018
Datum des Vertragsabschlusses: 14/11/2018
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 108797-2019
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: AO 170 Die Entfernung der Fahrräder muss unmittelbar vorlaufend zu den Arbeiten für den Umbau Pbf Laim in der Laimer F+R-Röhre stattfinden. Die Maßnahme wird im laufenden Bahn- und Fahrgastbetrieb umgesetzt und befindet sich über sämtliche Bauphasen hinweg auf einem zeitkritischen Weg. Eine Verzögerung durch eine zusätzliche Baufirma muss zwingend vermieden werden, da die fristgerechte, vollständige Umsetzung der Bauphase 1.2 zur Sicherung des Bahnbetriebs und der Inbetriebnahme des Gleis 1 neu im April 2022 unumgänglich ist. Zudem stehen dem BauAN bereits Personal, Geräte und BE-Flächen zur Verfügung, die zur Entfernung und Lagerung der Fahrräder genutzt werden können. AO 316 Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN mit der oben genannten Leistung zu beauftragen. Die vor Ort arbeitende Baufirma ist bereits für die Leistung Kabelverlegung beauftragt. Es handelt sich lediglich um eine minimale Anpassung der schon beauftragten Leistung. Ein weiterer AN müsste sich mit der komplexen Baumaßnahme auseinandersetzen. Zudem muss die neue Baufirma in die Örtlichkeit eingewiesen werden. Die Beauftragung eines zusätzlichen BauANs ist zudem mit Zusatzkosten verbunden, die auf eine weitere Baustelleneinrichtungsfläche u.a. zurückzuführen ist und daher nicht zielführend. Die Leistungen vor Ort bauen aufeinander auf, ein Verzug einer Leistung wirkt sich direkt auf die anschließenden Leistungen der bereits beauftragten Firma aus. Die fristgerechte, vollständige Umsetzung jeder einzelnen Bauphase zur Sicherung des Bahnbetriebs ist unumgänglich. Behinderungen ziehen finanzielle Auswirkungen nach sich, da ggf. Beschleunigungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um die Fertigstellung in der vorgesehenen Terminschiene gewährleisten zu können. AO 353 Im Hauptauftrag des AN ist die Durchführung und Planung von Kabeltiefbau- und Kabelarbeiten enthalten. Aufgrund von baubegleitenden Anpassungen im Bauablauf und in den Ausführungsplänen, sowie durch die vom Hauptauftrag getrennte und baubegleitende Gewerksplanung u.a. im Bereich LST ergeben sich abweichende Signalstandorte im Vergleich zur EP. Die Standorte müssen im Zuge der Planung und Ausführung neu festgelegt und realisiert werden. Die Herstellung der Kampfmittelsondierungen und Signalstandorte ist mit den Kabeltiefbau- und Kabelzugarbeiten des Hauptauftrages verzahnt und die Arbeiten sind aufeinander abgestimmt. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN mit der oben genannten Leistung zu beauftragen, da verschiedene Gewerke eng mit dem Kabeltiefbau verzahnt sind, ineinander greifen und somit nicht getrennt vergeben werden können. Die vor Ort arbeitende Baufirma ist in die Örtlichkeit sowie die Bestandsunterlagen eingearbeitet. Ein weiterer AN müsste sich mit der komplexen und gewerkeübergreifende Ausführungsplanung auseinandersetzen. Die vollumfängliche Erstellung der Ausführungsplanung und dessen Umsetzung für den Abschnitt oberirdisch West muss damit durch einen alleinigen AN erfolgen. Die Beauftragung eines zusätzlichen AN birgt das Risiko erheblicher Zusatzkosten u.a. durch die Notwendigkeit der Bereitstellung zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen, möglichen Teilkündigungen beim BauAN sowie Zeitverzug durch zusätzliche Vorlaufund Rüstzeiten und örtliche Einweisungen als auch notwendigen, zusätzlichen Abstimmungsaufwand. Da Leistungen vor Ort aufeinander aufbauen, wirkt sich ein Verzug einer Leistung direkt auf die anschließenden Leistungen der bereits beauftragten Firmen aus und führt so zu Behinderungen im Bauablauf, die erhebliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen. Die fristgerechte, vollständige Umsetzung jeder einzelnen Bauphase zur Sicherung des Bahnbetriebs ist unumgänglich, so dass zur Wahrung der Terminschiene ggf. Beschleunigungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. AO 404 In Abstimmung mit dem ALV Oberbau wurde bei einem vor Ort Termin das weitere Vorgehen bzgl. der Schlupfwellen im Gleis 501 abgestimmt. Der erforderliche Oberflächenabtrag (0,1mm) und die zu schleifenden Bereiche wurden festgelegt. Das Abschleifen der Schlupfwellen und der Weichen hat einen Sicherheitsrelevanten Einfluss auf den S-Bahn Verkehr.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: AO 170 Im Rahmen der Arbeiten im Bereich Laimer Röhre (F+R) Süd, wird seitens KVR im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung das Entfernen von Fahrrädern sowie die Umsetzung zu einem Ersatzstellplatz in der nördlichen F+R-Röhre gefordert. AO 316 Durchgängigkeitsprüfung der Querung Q26 AO 353 Anordnung 353: Bf Laim, Errichtung zusätzliche Signalgründungen in Bph2 Errichtung zusätzlicher Signalgründungen mit zugehörigem Kabeltiefbau und Kampfmittelsondierungen für den Bereich westlich vom Bf Laim. Dieses Schreiben dient der Konkretisierung/Anpassung der bestehenden Anordnung 353 vom 21.04.2023. AO 404 Anordnung 404:Gleis 1 neu Beseitigung Schlupfwellen, abrunden der Spitzen W641 und W642
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FS.EI-S-G
Telefon: +49 89130872583
Fax: +49 69260913730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer: 30201044-dc9f-4529-8b58-d4eba4990a5e
Postanschrift: Albstadtweg 3
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3e3216bb-5e14-454d-805e-c656d65a594e - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/10/2024 11:20:41 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 649433-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 209/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/10/2024