Deutschland – Gleisbauarbeiten – Volumenvertrag Oberbau GMT

650305-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Gleisbauarbeiten – Volumenvertrag Oberbau GMT
OJ S 209/2024 25/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVolumenvertrag Oberbau GMT
BeschreibungRahmenvertrag (Rahmenvereinbarung) über Oberbauleistung für Gleis- und Weichenerneuerungen, überwiegend unter Einsatz von Großmaschinentechnik mit bis zu 3 RV-Partnern über bis zu 3 untersch. Mengenzusagen
Kennung des Verfahrens0c6423b4-8799-4dba-b681-c3892db6da52
Interne Kennung24FEI76252
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensSanktionsmaßnahmen Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.////// Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.////// - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln////// Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.///// FSR kurz Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtDB InfraGO AG - bundesweit
Postleitzahlbundesweit
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenStreckennetz der DB InfraGO AG - bundesweit - alle 7 Regionen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann1
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeGemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Volumenvertrag Oberbau GMT
Beschreibung: Rahmenvertrag (Rahmenvereinbarung) über Oberbauleistung für Gleis- und Weichenerneuerungen, überwiegend unter Einsatz von Großmaschinentechnik mit bis zu 3 RV-Partnern über bis zu 3 untersch. Mengenzusagen
Interne Kennung: b765c9fb-3052-44c3-9f19-b97b41ff5ddd
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Laufzeit 2 mal um 1 Jahr
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungDer Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.12 Allgemeine Informationen) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. ///Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben. ///Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungErklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. -Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§124Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftragsbeider Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile im Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex1 191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen /compliance/bmecompliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQVOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangender Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.12 Allgemeine Informationen) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. -Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), §98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften. - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. - Erklärung, dass da Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.////// Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Rubi Bahntechnik, CH-8047 Zürich Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) / PQVOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.12 Allgemeine Informationen zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.////// Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen15/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: gilt für den Einzelprojektvertrag: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Frist für den Eingang der Angebote: 31/10/2024 20:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.// Die Bekanntmachung betrifft die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3// Die Vertragslaufzeit beträgt 3Jahre mit der Verlängerungsoption zweimalig um jeweils 1Jahr.// Vergabegegenstand; Angebotsabgabe Ausgeschrieben wird hier ein sog. Volumenvertrag über Oberbauleistungen unter Einsatz von Großmaschinentechnik („VolV GMT“) mit bis zu 3 Auftragnehmern. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, auf dessen Grundlage Einzelprojekte beauftragt werden sollen.// Außerdem beabsichtigt der AG, von den unter dem abzuschließenden Volumenvertrag zu beauftragenden Leistungen jeweils eine bestimmte Mindestmenge als Mengenzusage an die jeweiligen Auftragnehmer zu vergeben. In Höhe der jeweiligen Mindestmenge verpflichtet sich der Auftraggeber, den jeweiligen Auftragnehmer bzw. Vertragspartner während der Laufzeit des Volumenvertrags zu beauftragen. Im Gegenzug werden die jeweiligen Auftragnehmer verpflichtet sein, in Höhe einer sog. Pflichtmenge (siehe Tabelle 1) Einzelprojekte aufgrund von Leistungsabrufen des Auftraggebers unter dem Volumenvertrag auszuführen./// Der VolV soll eine Laufzeit von 3 Jahren haben mit der Möglichkeit des Auftraggebers, die Vertragslaufzeit zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Für die Verlängerungsoption sollen die gleichen jährlichen Mengenzusagen entsprechend § 4 VolV vereinbart werden.// Alle Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die Pflichten aus dem VolV GMT während seiner Laufzeit inklusive einer etwaigen Verlängerung zu erfüllen. Welches Volumen (Mindest- und Pflichtmengen) ein Bieter erhält, hängt vom Ergebnis der Angebotswertung ab und wird mit dem Zuschlagsschreiben zum VolV GMT mitgeteilt. Ein Bieter kann nur eine Mindestmengenzusage erhalten. Zu Einzelheiten der Angebotswertung siehe unten.// Schätz- und Höchstmengen insgesamt Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit des abzuschließenden VolV GMT inkl. etwaiger Verlängerung insgesamt abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt: 1.125 km. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit des abzuschließenden VolV GMT abgerufen werden kann, beträgt: 1.687,5 km. Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um individuelle Mindestabnahmemengen oder -werte je Auftragnehmer.// Wertung der Angebote Den Vergabeunterlagen liegt eine Unterlagen mit 4 Warenkörben (4 fiktive „Oberbauprojekte“) bei, die ausschließlich für die Wertung der Angebot Relevanz hat. Soweit in der Unterlage Mengenannahmen getroffen sind, handelt es sich um rein fiktive Mengen zum Zweck der Angebotswertung. Es ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Beauftragung von Einzelprojekten mit einem entsprechenden Mengenzuschnitt.// Nach Angebotseinreichung durch die Bieter wird für jeden der 4 Warenkörbe auf Grundlage der Angebotspreise der Bieter ein Gesamtpreis (Wertungspreis) ermittelt. Die Gesamtpreise der 4 einzelnen Warenkörbe je Bieter werden addiert und durch 4 dividiert. Die sich hieraus ergebende Summe ist die Wertungssumme, mit der die Angebote in die Wertung eingehen.// Der Bieter mit der geringsten Wertungssumme hat Chance auf Erhalt der höchsten jährlichen Mindestmengenzusage.// Zuschlagserteilung Unter der Voraussetzung wirtschaftlicher Angebote ist eine Zuschlagserteilung an bis zu 3 Auftragnehmer/ Volumenvertragspartner vorgesehen. Der AG behält sich vor, die Mindestmengenzusagen generell von der Anzahl der Angebote (wenn weniger als 3 Angebote eingehen) sowie der Wirtschaftlichkeit der Angebote abhängig zu machen. Sollte nach abschießender Wertung der eingegangenen Angebote durch den AG weniger als 3 Angebote wirtschaftlich sein, ist der AG berechtigt, die Anzahl der zu bindenden Vertragspartner auf diese Anzahl zu begrenzen. Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote zieht der AG seine mit „Zielpreisen“ versehenen Warenkörbe heran.// Der AG nimmt Einzelabrufe in dem abgeschlossenen VolV vor. Für die Auswahl des jeweiligen AN wendet der AG das folgende Auswahlverfahren an: Ein Einzelabruf erfolgt gegenüber dem AN, der für das Einzelprojekt am wirtschaftlichsten ist. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten AN nimmt der AG einen Vergleich der Preise der VolV für die für das Einzelprojekt erforderlichen Oberbauleistungen GMT vor. Der AG ermittelt auf der Grundlage seiner Planung für das konkrete Projekt die für die Ausführung des Einzelprojekts notwendigen LV-Positionen und ihre Mengen. Dieses LV verpreist der AG mit den jeweiligen vereinbarten Preisen der zur Auswahl stehenden AN. Auf den hiernach für den Einzelabruf ermittelten jeweiligen wirtschaftlichsten VolV erteilt der AG den Einzelabruf, sofern nicht eine der nachfolgenden Ausnahmen vorliegt.// Ausnahmen: Sollte bei dem für das Einzelprojekt wirtschaftlichsten AN die jeweilige kalenderjährliche Mindestmenge nach Ziffer 4.1 VolV für das Kalenderjahr, in dem die Leistungserbringung für das Einzelprojekt nach Ziffer 4.5 VolV vorgesehen ist, bereits erreicht sein, wird dieser AN bei der Auswahl der Einzelabrufe so lange nicht mehr berücksichtigt, bis die kalenderjährliche Mindestmenge nach Ziffer 4.1 VolV aller zur Auswahl stehenden VolV erreicht ist. Gleiches gilt für die Pflichtmengen nach Ziffer 4.2 VolV. Der AG wird weiterhin einen AN bei der Auswahl für ein Einzelprojekt nicht berücksichtigten, wenn er bei dem AN für den vorgesehenen Ausführungszeitraum des Einzelprojekts bereits ein anderes Einzelprojekt bestellt hat. Ausschlaggebend sind hierbei die vorgesehenen Zeiträume für den Einsatz der Großmaschinentechnik. Ist bei Einzelprojekten mit sich überschneidenden Ausführungsfristen nach § 5 BV Einzelprojekt der Einsatz der Großmaschinentechnik nicht gleichzeitig vorgesehen, so kann der AN, dem bereits ein zeitlich paralleles Einzelprojekt beauftragt worden ist, bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.////// Da mit dem bepreisten Leistungsverzeichnis keine Angebotssumme für die Wertung der Angebote angegeben werden kann, muss mit Ihrer Angebotsabgabe im Vergabeportal das Feld „Angebotspreis“ bitte leer bleiben bzw. bleiben eventuelle Eintragungen des Bieters im Vergabeportal an dieser Stelle ohne Bedeutung für das Verfahren./// Nach abgeschlossener Angebotsöffnung wird das Submissionsprotokoll nicht unmittelbar zur Verfügung gestellt und auch keine Information zu Rang und Anzahl der Bieter erfolgen. Die Wertungssummen der Angebote werden unter Berücksichtigung der veröffentlichten Warenkörbe aus den Preisen im Leistungsverzeichnis der Angebote berechnet. Erst nach Ermittlung der Wertungssummen durch den Auftraggeber/ die Vergabestelle wird jedem Bieter eine Information über den Bestbieter mit Wertungssumme, die Anzahl der Bieter und dem jeweiligen Rang über die Bieterkommunikation übermittelt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13  
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Mitte, FE.EI-M-B
Telefon: +49 61311566596
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung5242c1c8-8b0b-4cc0-802b-8f7a920a2616-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b314215e-683d-49b1-a9ac-eb0022c07a48 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2024 15:26:03 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 650305-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 209/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/10/2024

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Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Kirtorf
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Körle
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
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Melsungen
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Messel
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Mühlheim am Main
Mühltal
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Nauheim
Neckarsteinach
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Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
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Niedenstein
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Oberaula
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Oberweser
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Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
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Petersberg
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Philippsthal (Werra)
Pohlheim
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Raunheim
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Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
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Reinheim
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Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
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Rosbach vor der Höhe
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Rüdesheim am Rhein
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Rüsselsheim am Main
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Selters (Taunus)
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Söhrewald
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Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
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